Wenn jobbende Hartz-IV-Bezieher:innen Trinkgeld erhalten, wird das bisher vom Arbeitslosengeld abgezogen. Zu Unrecht, so das Bundessozialgericht.
Die Bundesregierung wollte Hartz-IV für schutzbedürftige EU-BürgerInnen an die Zustimmung der Ausländerbehörde knüpfen. Der Bundestag lehnt das ab.
Ein Gesetzentwurf der schwarz-roten Bundesregierung will Hartz IV für EU-Bürger erschweren. Entscheiden sollen künftig die Ausländerbehörden.
Absolventen privater Schauspielschulen müssen künftig von Arbeitsagenturen vermittelt werden – ohne Zugangstest.
Das Bundessozialgericht versagt einem abgelehnten Asylbewerber aus Kamerun das Existenzminimum. Das klingt hart, ist aber gut begründet.
Das Bundessozialgericht entscheidet: Wer die eigene Abschiebung verhindert, hat nur Anspruch auf das „unabweisbar Gebotene“.
Vertauschte Rollen: Der EuGH schützt die Interessen der Mitgliedsstaaten, das Bundessozialgericht setzt sich für zugewanderte EU-Bürger ein.
Der stellvertretende SPD-Vorsitzende Olaf Scholz plädiert dafür, Sozialleistungen für EU-Bürger einzuschränken. Andrea Nahles kündigt ein entsprechendes Gesetz an.
Das Bundessozialgericht lehnt die Erstattung von Mistelpräparaten für eine Krebstherapie ab. Eine Entscheidung vom Mai 2011 gilt.
Wer länger als sechs Monate in Deutschland lebt, hat Anspruch auf Sozialhilfe. Aber: Hartz-IV-Leistungen gelten nicht für jeden, urteilen die Richter.
Das Urteil zur künstlichen Befruchtung bei unverheirateten Paaren ist ein falsches Signal. Die Ehe ist keine Garantie fürs lebenslange Zusammensein.
Krankenkassen dürfen Unverheirateten nicht die künstliche Befruchtung zahlen, entscheidet das Bundessozialgericht: Nur der Gesetzgeber könne das ändern.
Weil die meisten Länder das Geld aus dem Bildungspaket 2012 nicht abgerufen haben, sollen sie es jetzt zurückzahlen. Dagegen wollen sie klagen.
Behinderten und pflegebedürftigen Sozialhilfeempfängern, die in Gemeinschaftshaushalten leben, darf die Leistung nicht auf 80 Prozent gekürzt werden.
Haben arbeitssuchende EU-Ausländer in Deutschland Anspruch auf Hartz IV? Das Bundessozialgericht hat ein Grundsatzurteil dazu ausgesetzt.
Kein Elterngeld im Gefängnis – so hat es das Bundessozialgericht entschieden. Hinter diesem Richterspruch steckt Ideologie.
Mütter, die ihre Kinder im Gefängnis großziehen, haben keinen Anspruch auf Elterngeld. Der Justizvollzug sei kein gemeinsamer Haushalt, urteilte das Bundessozialgericht.
Die Nervenschäden eines Arbeiters, der ein Lösungsmittel nicht vertrug, gelten als Berufskrankheit. Das haben Sozialgerichte nach acht Jahren zugegeben.