Hartz-IV-Anspruch für EU-Ausländer: Gerichtsurteil vertagt
Haben arbeitssuchende EU-Ausländer in Deutschland Anspruch auf Hartz IV? Das Bundessozialgericht hat ein Grundsatzurteil dazu ausgesetzt.
KASSEL dpa | Das Bundessozialgericht (BSG) hat eine Entscheidung über den Hartz-IV-Anspruch von EU-Ausländern vorläufig ausgesetzt. Zuerst soll der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Vorabentscheidung zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes bei Sozialleistungen und möglichen Einschränkungen durch nationales Recht treffen, wie der Vorsitzende Richter Thomas Voelzke am Donnerstag ausführte.
Im Fall des BSG geht es um eine in Bosnien geborene Schwedin und ihre Kinder. Sie hatte vom Jobcenter Berlin-Neukölln zunächst Hartz-IV-Leistungen bekommen, die Bewilligung hob die Behörde aber später auf. Dagegen klagte die Frau (Az: B 4 AS 9/13 R).
Das Jobcenter beruft sich auf eine Verordnung der Bundesregierung, wonach arbeitssuchende EU-Bürger in Deutschland kein Recht auf Fürsorgeleistungen haben. Die Klägerin stellt dies grundsätzlich in Frage, da derartige Entscheidungen eines Parlamentsbeschlusses bedürften, wie deren Rechtsvertreter David Mende anmerkte. Außerdem verstoße die Verordnung gegen das europäische Diskriminierungsverbot.
Die Kasseler Richter haben jetzt drei Fragen an den EuGH formuliert, die dieser vor einem deutschen Grundsatzurteil klären soll. Zunächst will das BSG wissen, ob der Gleichbehandlungsgrundsatz auch für die beitragsunabhängigen Hartz-IV-Leistungen gilt. Falls dies bejaht wird, solle der EuGH mögliche nationale Einschränkungen aufzeigen. Drittens soll der Gerichtshof die Frage beantworten, ob wegen des europäischen Freizügigkeitsrechts Sozialleistungen, die den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern sollen, grundsätzlich zu gewähren sind. Als solche seien die Hartz-IV-Gesetze schließlich auch gedacht, merkte Richter Voelzke an.
Vor dem jetzt am Bundesgericht verhandelten Fall waren sich zwei Landessozialgerichte (LSG) bei Hartz-IV-Leistungen für EU-Ausländer uneins. Nachdem Richter in Nordrhein-Westfalen einen Anspruch bejaht hatten, entschied das LSG Niedersachsen-Bremen, dass die Kommunen nur in einer Notlage die Rückreisekosten und bis dahin erforderliche Überbrückungsleistungen zahlen müssen. Nach Angaben des LSG in Essen sind von der Grundsatzfrage bundesweit rund 130.000 Personen betroffen.
Leser*innenkommentare
Sabine
Gast
Warum sollten EU Einwanderer einen Anspruch auf Hartz 4 haben, bevor sie gearbeitet haben? Studenten haben diesen Anspruch auch nicht. EU Einwanderer sind keine Flüchtlinge und können nur einwandern, wenn sie für dich selbst erst einmal sorgen können. Ich kriege auch keine Sozialleitungen in einem anderen europäischen Land, in dem es mir vielleicht besser gefällt.
EU-Regeln ja oder nein? Wenn ja, dann für alle, auch für mich.
Antje
Gast
Also echt,,, wenn ich in ein Land einwandern möchte, dann bewerbe ich mich von zu Hause aus.
Erst wenn ich eine Jobzusage habe ziehe ich um.
Das ist ja wohl selbstverständlich.
gast
Gast
Nein die sollen dort bleiben wo sie sind. Wir haben schon mehr als genug Elend hier, unsere deutschen Hartz IV Empfänger, unsere deutschen Rentner, unsere hungernden Kinder und all die Flüchtlinge die schon bei uns sind. nein wir brauchen keine Armutsflüchtlinge aus den EU Ländern. Da sollen sich die Politiker was anderes einfallen lassen um diesen Leuten die in ihren Ländern in Armut leben zu helfen. Aber nicht mehr hierher kommen lassen, wir können die Mieten kaum noch zahlen, wenn immer noch mehr Armutsflüchtlinge kommen wird es noch weit schlimmer, auch die Renten werden immer kleiner, weil es jetzt schon nicht mehr reicht. Das haben wir nicht verdient.
Die Politiker treffen Abkommen und die Bürger sollen damit klar kommen egal wie. Die Politiker haben ja nichts zu befürchten, ihre Gehälter und ihre Pensionen und Staatskarossen sind ja sicher im Budget.
Emil
Gast
@gast Das war aber jetzt von der NPD abgeschrieben sie Schlingel