Die Bundesregierung erkennt im Training der Nazis vom „III. Weg“ ein „abstraktes Gefährdungspotenzial“. Zuletzt hatte die Partei zum Mord an Grünen aufgerufen.
Das Chemnitzer Urteil zu den Wahlplakaten der Partei III. Weg folgt einer absurden Begründung: Die Plakate dürfen bleiben, weil die Zielgruppe unklar sei.