Mütter, die ihre Kinder im Gefängnis großziehen, haben keinen Anspruch auf Elterngeld. Der Justizvollzug sei kein gemeinsamer Haushalt, urteilte das Bundessozialgericht.
Geduldete Ausländer haben weiterhin keinen Anspruch auf Elterngeld, auch wenn sie jahrelang in Deutschland gelebt haben. So urteilte das Verfassungsgericht.