Familie und Beruf: Elterngeld mit Plus kommt

Das Kabinett hat die Reform des Elterngeldes beschlossen. Der frühere Wiedereinstieg in die Teilzeitarbeit soll besser gefördert werden.

Die Leistung in Anspruch zu nehmen, soll bis zum achten Lebensjahr des Kindes möglich sein. Bild: dpa

BERLIN afp | Eltern sollen nach der Geburt eines Kindes Betreuung und Rückkehr in den Beruf künftig flexibler gestalten können: Das Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin das „Elterngeld Plus“, mit dem Teilzeit arbeitende Eltern die Familienleistung bis zu 28 Monate beziehen können. Durch die Reform würden „neue Wege in der partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ eingeschlagen, erklärte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD).

Das 2007 eingeführte Elterngeld wird bislang maximal 14 Monate nach der Geburt gezahlt. Es beträgt mindestens 300 und höchstens 1800 Euro im Monat. Bislang verlieren Mütter und Väter einen Teil ihres Anspruchs, wenn sie schon während der Elterngeldzeit wieder Teilzeit arbeiten gehen.

Durch die Reform sollen auch Teilzeit-Arbeitnehmer unterm Strich genauso viel Elterngeld bekommen wie diejenigen, die in der Phase nach der Geburt ganz aus dem Beruf ausscheiden: Mit dem Elterngeld Plus kann die Familienleistung bei frühzeitigem Wiedereinstieg in einen Teilzeitjob gesplittet und doppelt so lange gezahlt werden. Väter und Mütter können demnach während der Elterngeldzeit auf Teilzeit von bis zu 15 Wochenstunden reduzieren.

In bestimmten Konstellationen, etwa wenn beide Eltern nach der Kindsgeburt zugleich Teilzeit arbeiten, kann der Elterngeld-Bezug laut Familienministerium sogar auf 36 Monate – für beide Eltern parallel 18 Monate – ausgedehnt werden. Einen Partnerschaftsbonus von vier zusätzlichen Elterngeld-Plus-Monaten bekommen zudem Väter und Mütter, die für die Kinderbetreuung beide gleichzeitig auf Teilzeit zwischen 25 und 30 Wochenstunden gehen.

Arbeitgeber muss nicht zustimmen

Mit dem Gesetz wird auch die Elternzeit neu geregelt: Wie bislang können Eltern bis zum dritten Geburtstag eines Kindes unbezahlte Auszeit vom Job nehmen. Künftig können aber 24 – statt bisher zwölf – Monate auch zwischen dem dritten und achten Geburtstag genommen werden. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist dafür nicht mehr nötig.

Die Bundesregierung reagiere mit dem „Elterngeld Plus“ auf den Trend, dass viele Mütter wieder früher in den Beruf einsteigen und viele Väter sich gern mehr um ihre Kinder kümmern würden, erklärte Schwesig. „Wir ermöglichen Müttern und Vätern mehr Zeit für Familie und eine größere Flexibilität.“

Gewerkschaften freuen sich

Die Reform, die Zusatzkosten von 100 Millionen Euro jährlich verursacht, soll zum 1. Juli 2015 in Kraft treten. Im Bundeshaushalt stehen für das Elterngeld pro Jahr rund fünf Milliarden Euro zur Verfügung.

Die Gewerkschaften begrüßten die Reform, die nun im Bundestag beraten werden muss. „Beide Elternteile haben damit die Chance, gemeinsam aktiv am Heranwachsen ihrer Kinder beteiligt zu sein, ohne ihre Erwerbstätigkeit aufgeben zu müssen“, erklärte DGB-Vize Elke Hannack in Berlin. Was die Flexibilisierung bei Dauer, Lage und Rhythmus der Arbeitszeiten für Eltern angehe, müssen nach Ansicht des DGB aber weitere Schritte folgen.

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