Arbeitsministerium, Gewerkschaften und Arbeitgeber wollten eine gemeinsame Erklärung zu Stress abgeben. In letzter Minute zogen die Arbeitgeber zurück.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Arbeitgeber dürfen von ihren Beschäftigten schon ab dem ersten Krankheitstag ein Attest einfordern – ohne spezielle Begründung.