Es ist die Aufgabe einer Volkspartei, den Ausgleich zwischen Interessen herbeizuführen. Aber die Union lässt ein Gesetz zum betrieblichen Datenschutz lieber fallen.
Arbeitsministerium, Gewerkschaften und Arbeitgeber wollten eine gemeinsame Erklärung zu Stress abgeben. In letzter Minute zogen die Arbeitgeber zurück.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Arbeitgeber dürfen von ihren Beschäftigten schon ab dem ersten Krankheitstag ein Attest einfordern – ohne spezielle Begründung.