Profil-Einstellungen
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
18.02.2022 , 07:24 Uhr
Meine Fresse, legt die Kosten für den öffentlichen Nahverkehr endlich auf die Allgemeinheit um und macht ihn dafür mehrkostenfrei. Das ist doch einfach nur noch zum Fremdschämen. Ein Haufen Geld und Exekutivpotential wird daran verschwendet etwas zu kontrollieren, was überhaupt nicht notwendig ist. Ich zahle doch auch den öffentlich rechtlichen Rundfunk mit. Ich verstehe das ganze Theater echt nicht mehr.
zum Beitrag20.04.2020 , 12:43 Uhr
Das Bundesamt für Statistik kann da garantiert weiter helfen. Allein, was wäre der Nutzen einer solchen Relation?
Im Moment fummeln nur diejenigen mit Relationen herum, welche noch nicht begriffen haben, dass so etwas einfach nicht sinnvoll vergleichbar ist.
Die Zahlen, welche uns Johns-Hopkins, das RKI und wie Sie alle heißen liefern, sind Momentaufnahmen. Völlig ungeeignet für eine Gegenüberstellung mit anderen Krankheiten oder Todesursachen. Denn keine andere Todesursache wurde bisher so konsequent bekämpft wie COVID 19. Naja, das Fahren ohne Gurt vielleicht noch.
Was bleibt, ist die Erkenntniss, dass es nichts bringt Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Und diese alte Weisheit sollte eigentlich jeder zumindest schon einmal gehört haben.
zum Beitrag29.01.2020 , 08:08 Uhr
Huiuiuiui... bei 28 Grad im Feldanzug, mit Handschuhen und Wollsocken...
Bei der Bundeswehr gibt es nur Wollsocken, 28 Grad sind keine Ausrede, der Feldanzug genau dafür da und die Handschuhe dienen in diesem Falle der Gesunderhaltung.
Diese RekrutX sollten sich vielleicht überlegen, ob Sie den richtigen Beruf gewählt haben. Beim besten Willen aber das ist ganz normaler, wenn auch harter, Ausbildungsbetrieb. Man stelle sich nur einmal vor diese Leute würden in Afghanistan bei über 28 Grad in einem Feuerkampf verwickelt.
Tut mir Leid, aber Krieg ist kein Sportfest.
zum Beitrag30.10.2019 , 09:48 Uhr
Ansonsten sagt die Wikipedia folgendes zum Weisungsrecht gegenüber der Staatsanwaltschaft:
Die Staatsanwaltschaft ist als Organ der Exekutive von den Gerichten unabhängig und den Richtern weder übergeordnet noch unterstellt. Sie ist, im Gegensatz zu den Gerichten, mit Beamten besetzt und hierarchisch gegliedert. An ihrer Spitze steht auf Landesebene an den Landgerichten ein Leitender Oberstaatsanwalt. Die Leitenden Oberstaatsanwälte der einzelnen Staatsanwaltschaften sind einem Generalstaatsanwalt an den Oberlandesgerichten unterstellt. Für die Dienstaufsicht und sämtliche Verwaltungsangelegenheiten im Bereich der Staatsanwaltschaften ist der jeweilige Landesjustizminister zuständig. Innerhalb dieser Hier Die Staatsanwaltschaft ist als Organ der Exekutive von den Gerichten unabhängig und den Richtern weder übergeordnet noch unterstellt. Sie ist, im Gegensatz zu den Gerichten, mit Beamten besetzt und hierarchisch gegliedert. An ihrer Spitze steht auf Landesebene an den Landgerichten ein Leitender Oberstaatsanwalt. Die Leitenden Oberstaatsanwälte der einzelnen Staatsanwaltschaften sind einem Generalstaatsanwalt an den Oberlandesgerichten unterstellt. Für die Dienstaufsicht und sämtliche Verwaltungsangelegenheiten im Bereich der Staatsanwaltschaften ist der jeweilige Landesjustizminister zuständig. Innerhalb dieser Hierarchie bestehen von unten nach oben Berichtspflichten sowie von oben nach unten Weisungsbefugnisse.[2] Dabei ist der Weisungsgebende nicht an die Schriftform gebunden.
Die unterschiedlichen Auffassungen zum Umfang des Weisungsrechts sind bei der Entlassung von Generalbundesanwalt Harald Range erneut deutlich geworden.[3][4][5] Auf Bundesebene besteht die Bundesanwaltschaft. Die Bundesanwälte unterstehen dem Generalbundesanwalt. Dieser ist wiederum dem Bundesjustizministerium unterstellt. Das Weisungsrecht besteht nur jeweils auf Bundes- oder Landesebene, so dass die Landesebene nicht von der Bundesebene weisungsabhängig ist.
zum Beitrag30.10.2019 , 09:44 Uhr
Eine kurze Googlesuche später weiß man folgendes:
mi.sachsen-anhalt....mm/Organigramm.pdf
zum Beitrag06.07.2018 , 10:54 Uhr
So lächerlich, dass es schon weh tut. Da wird ein semiprivates Unternehmen für etwas bemüht, was das Finanzamt einen gelangweilten Nachmittag im Monat kosten würde, wenn man den notwendigen Betrag einfach auf die Grundsteuer ergänzen würde. Den Finanzämtern liegen sowieso alle notwendigen Daten vor.
Allein schon die Ersparnis, durch den Ganzen Wasserkopf, den man da entlassen könnte, würde einen neuen öffentlich rechtlichen Sender finanzieren können.
zum Beitrag25.05.2018 , 09:26 Uhr
Die Antwort ist einfach, das Verfahren um die notwendigen Informationen zu bekommen jedoch komplex.
Man weiß anhand von Wrackteilen, dass der Flieger von einem Lenkflugkörper aus der BUK Familie abgeschossen wurde. Einen FK aus dem BUK System kann man nur von einer Hand voll Startern abfeuern.
Angesichts von Sattelitenüberwachung, Aufklärungsflügen, Radardaten etc. kann man die Raketenflugbahn zu Ihrem Startort zurückverfolgen. FlaRak Flugkörper vollziehen, im Normalfall, einen recht vorhersehbaren Anflug auf Ihr Ziel.
Wenn man also weiß, man sucht nach dem Anflug eines FK, kann man relativ gut nachvollziehen wo das Ding denn her kam.
Draus ergibt sich dann ein Abschussort. Anhand von Bildern im SocialMedia Umfeld, die mit GPS Daten getaged sind und den bereits oben genannten Quellen kann man jetzt ermitteln, wer sich wann und wie lang an diesem Ort befunden hat und woher die betroffenen Fahrzeuge kamen.
Und so kann man halt die Anzahl der Verdächtigen immer weiter einschrumpfen, bis man am Ende nur noch eine plausible Möglichkeit hat. (Zumindest in einer idealen Welt)
Zu erwähnen bliebe noch, dass die Ukraine "nur" über 60 Systeme vom Typ BUK M1 (SA-11 Gadfly) verfügt während Russland über rund 430 davon und die wesentlich modernere BUK M2 (SA-17 Grizzly). Beide Systeme arbeiten mit der 9M317 als Lenkflugkörper, sind aber anhand Ihrer Radarsignaturen und des Verhaltens der Systeme im Feld recht gut auseinander zu halten.
Ich hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen.
zum Beitrag22.01.2018 , 13:53 Uhr
"(...)Warum darf einer, der mutmaßlich(...)"
Muss ich nicht weiter machen, merkt Ihr selber oder? Mal davon abgesehen, dass ich es für absolut verwerflich halte gelöschte Inhalte auf einer Festplatte zum Stein des Anstoßes zu machen.
Es lässt sich nicht nachvollziehen, wie die Inhalte einmal auf die Festplatte gekommen sind. Mal davon abgesehen, dass der Einsatz von Forensiksoftware sowieso datenschutzrechtlich in einer absoluten Grauzone unterwegs ist.
Ich empfinde diesen Artikel als hochgradig dämlich. Es ist genau diese Art der eindimensionalen Denkweise, die uns das NetzDG eingetragen hat. Was im übrigen auch so eine wunderbare Sache ist über die radikale Linke am Anfang gejubelt und dafür gestimmt und hinterher geweint haben.
Als liberaler Mensch empfinde ich es als verstörend, wenn zu immer mehr Überwachung gegriffen wird. Dieses Material ist zurecht nicht verwertbar und damit sind die Vorwürfe als nichtig zu betrachten. Egal wie abstoßend das Gefundene auch ist.
zum Beitrag31.01.2017 , 09:32 Uhr
Können wir bitte endlich die verbliebenen U.S. Basen auf deutschem Boden schließen und die dort stationierten Truppen endlich ausweisen? Ich fühle mich ehrlich gestanden nicht sonderlich wohl bei dem Gedanken dass dieser verrückte eine derartige Militärpräsenz auf unserem Staatsgebiet hat. Denn der Umstand, dass Trump jedes Mittel recht ist um seine schwachsinnige Meinung durchzusetzen dürfte mittlerweile jedem aufgegangen sein.
zum Beitrag02.12.2016 , 12:31 Uhr
Wie wäre es mit Joker aus der Mass Effect Reihe? Er ist neben dem eigentlichen Protagonisten Shepard "DIE HAUPTROLLE" in den Spielen. Er ist Pilot der Normandy, in allen drei Teilen vorhanden und leidet an der Glasknochenkrankheit. Das Thema wird in der Reihe wieder und wieder angesprochen und Joker geht damit verdammt offen um. Man übernimmt in Teil 2 sogar die Kontrolle über Joker und rettet auf diese Wese das Schiff als Shepard und der Rest seines Teams ausserhalb unterwegs sind. Joker ist ein Kickass Charakter vor dem Herren und mit einer meiner liebsten Charaktere aus dem ME Universum.
Und es gibt noch zahllose weitere Beispiele. Der Author spricht hier ein Thema an, welches er offensichtlich nicht ausreichend recherchiert hat. Schade eigentlich, denn es ist genau diese Form von ungeprüften Behauptungen, welche Journalismus zunehmend unglaubhaft machen.
Das Ende der Story stand schon fest bevor der erste Tastaturanschlag erfolgt war. Und genau auf diese Weise verhunzt man den Ruf von Journalisten immer weiter.
Mal ganz davon abgesehen, es hat schon einen Grund warum die Protagonisten selten Behinderungen aufweisen, welche Sie wirklich einschränken würden. Nämlich den Umstand, dass niemand sich in seiner Freizeit mit etwas herumschlagen möchte, worunter andere Ihr ganzes Leben leiden. Computerspiele dienen der Entspannung und Zerstreuung. Und abgesehen von einigen Randbereichen möchte sich einfach niemand die ganze Zeit über etwas derartiges Ärgern.
Mal ganz davon abgesehen, dass man das stellenweise auftretende, grottenschlechte Handling einiger Titel durchaus als Handicap sehen kann. ;-)
zum Beitrag03.06.2016 , 14:19 Uhr
Es wäre langsam aber sicher an der Zeit Herrn Erdogan die Zähne zu zeigen. Denn ich bin mir ziemlich sicher, dass er hier die Machtverhältnisse falsch versteht.
Mein Vorschlag wäre es umgehend den deutschen Botschafter aus der Türkei abzuziehen und die gepanten 3 Mrd. Euro, welche Herr Erdogan haben möchte um einen höchst zweifelhaften Flüchtlingsdeal vielleicht durchzuziehen unter Auflagen Griechenland zur Verfügung zu stellen. 1 Mrd. für die Grenzsicherung zur Türkei, 1 Mrd. für die Unterbringung und Versorgung der bereits in Griechenland ansässigen Flüchtlinge und 1 Mrd. zum Ausgleich des griechischen Staatshaushalt, da sich Griechenland als ein Land, das ja angeblich pleite ist wesentlich humaner verhält als viele andere.
zum Beitrag03.06.2016 , 14:12 Uhr
Relativ einfach, weil es unser Rechtssystem so gebietet. Das Recht muss immer und universal gelten, ansonsten funktioniert es nicht. Auch wenn es einem manchmal noch so bitter aufstoßen mag. Wie bei dem Piraten aus Somalia, welcher per Asylgesuch hier in Deutschland ankam und nicht rechtskräftig verurteilt werden kann, da das Altersgutachten aussagt, dass die Möglichkeit besteht, dass er zum Tatzeitpunkt noch nicht strafmündig war.
Unser Recht gilt bedingungslos für jeden. Wenn es das nicht mehr tut, dann handelt es sich auch nicht mehr um einen Rechtsstaat. Leider verstehen das viele Menschen heute nicht mehr. Es wird zu sehr auf Polemik und Gefühl gesetzt und zu wenig auf Ratio. Und das nicht nur von Rechts. In der "Nein heißt Nein" Kampagne wird auch viel zu sehr mit hochrotem Kopf argumentiert und schon lange nicht mehr zugehört, geschweige denn kühl abgewogen, was denn rechtsstaatlich überhaupt sinnvoll wäre.
Am Ende vom Tag muss man auch den schlimmsten Straftäter so behandeln, als wäre er unschuldig bis zum endgültigen Beweis der Schuld. Und das heißt halt auch, dass man nicht einfach jemanden festsetzen kann, nur weil man sich bedroht fühlt oder zu der Auffassung gelangt, dass die betreffende Person nicht an Deeskalation interessiert ist.
zum Beitrag01.06.2016 , 12:27 Uhr
Nur weil man etwas immer wieder wiederholt, wird es dadurch nicht richtiger.
zum Beitrag24.03.2016 , 13:23 Uhr
Die Antwort auf die Frage, warum sich die meisten Menschen eher mit Paris oder Brüssel solidarisieren als mit Ankara oder Istanbul, ist relativ leicht beantwortet. Der Präsident der Türkei ist nun einmal alles andere als ein Symphatieträger. Und Menschen verbinden mit einem Land in welchem Sie nicht leben in erster Linie die Aussenpolitik und bekannte Politiker. Das mag für die Menschen in Ankara und Istanbul nur ein schwacher Trost sein. Ändert aber nichts daran, dass sich in solchen Reaktionen die öffentliche Missbilligung des politischen Kurses der Türkei sehr deutlich äussert.
zum Beitrag24.03.2016 , 13:17 Uhr
100% Zustimmung!
zum Beitrag21.03.2016 , 11:19 Uhr
Grundgütiger, da geht eine Partei, die sich als Liberal ausgibt hin und schließt eine Regierungsbeteiligung aus, weil Sie die kleinste beteiligte Kraft wäre?
Naja, dann können Sie bei der nächsten Wahl halt mal wieder der 5% Hürde guten Tag sagen.
zum Beitrag17.03.2016 , 10:16 Uhr
Das kann jeder Mensch individuell. Es ist nicht schwer und erfordert in meinen Augen keiner speziellen Maßnahmen des Staates. Wenn man nicht in der Lage ist seine Devices zum Schweigen zu bringen, verwendet man vermutlich Apple und hat keine Ahnung von dem was man da tut.
Es sind immer die Jammerlappen die vom Staat vor etwas geschützt werden wollen, welche die Lage für alle Beteiligten in diesem Land schlecht jammern. Darüber, dass uns bitte jemand vor dem Staat schützen sollte, darüber jammert niemand.
zum Beitrag07.03.2016 , 11:50 Uhr
Nope, alles gut. Das ist seit Jahren schon ein Ritual. SK + US of whatever überbieten sich alle Jahre wieder in dem was Sie auffahren und NK droht mit nuklearer Vergeltung.
Alles wie immer, nur schlimmer. Kein Grund zur Besorgnis. Zum einen wissen SK + US, dass Sie nicht angreifen können, ohne das KJU einfach mal Seoul und noch ein paar andere Städte ausradiert und KJU weiß auch sehr deutlich, dass er in dem Moment, in dem er auf den Knopf drückt tot ist. Da solche Leute allerdings im normalfall eine gesunde Angst vor dem Tod haben, droht hier keinerlei Gefahr, solange niemand total die Nerven verliert.
zum Beitrag03.03.2016 , 15:51 Uhr
Ich frage mich wie sich Frau Oestrich so etwas vorstellt. Wie soll es denn bitte schön zu beweisen sein, dass das vermeintliche "Nein" denn überhaupt ausgesprochen wurde? Eine verbale Äusserung ist nun einmal schwer bis gar nicht nachweisbar. In Deutschland gilt nach wie vor der Grundsatz "in dubio pro reo" und solange dies so ist, liegt die Beweislast bei der Klägerin und nicht beim Beklagten. Es muss also bewiesen werden, dass der Angeklagte sich über die abweichende Absicht der Klägerin bewusst war. Und mit nichten muss der Angeklagte nachweisen, dass er unschuldig ist.
Ja, das führt dazu, dass viele Vergehen nicht geahndet werden können. Und ja, so etwas ist tragisch. Allerdings rechtfertigen diese Umstände keinesfalls eine Umkehr der Beweislast.
Soll es jetzt in Zukunft, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten, zur erprobten Praxis werden, dass man sich vorher eine Einverständniserklärung unterschreiben lässt, die besagt, dass es in Ordnung ist, den Akt auf Video aufzuzeichnen, um dann im Zweifel später vor Gericht die eigene Unschuld beweisen zu können?
Und überhaupt, wie wäre eine solche Rechtsprechung eigentlich mit dem Grundsatz der Gleichstellung zu vereinbaren? Wo wird denn hier bitte im gleichen Maße die sexuelle Selbstbestimmung von Männern mit geschützt? Es herrscht so schon enorme Rechtsunsicherheit wenn es um das Thema sexueller Missbrauch geht. Ein Gesetzesentwurf, wie er hier propagiert wird ist nicht nur nicht praktikabel und mit unserem Grundgesetz unvereinbar sondern zu allem Überfluss auch noch sexistisch.
Ich kann einfach nicht verstehen, wie eine vernunftbegabte Person etwas dermaßen Fragwürdiges fordern kann.
zum Beitrag17.02.2016 , 17:33 Uhr
"Frauenförderung......Endlich einen Vergewaltigungsparagrafen, der seinen Namen verdient."
Es sind genau solche Argumente, die mich als linksliberaler Mann dazu veranlassen gegen Personen wie die Verfasserin des Kommentars zu argumentieren. Ich werde mich nicht aufgrund von Polemik und nichtssagenden Hohlphrasen dazu bewegen lassen, eine Gesetzgebung zu unterstützen, die nichts mehr mit Gleichberechtigung zu tun hat.
Gleichberechtigung bedeutet, dass für jeden die gleichen Grundbedingungen herrschen. Und nicht, dass jemand, nur weil er/sie aufgrund von XYZ ein handicap hat besser gestellt werden muss. Förderprogramme für Frauen ich hör euch trapsen. Ich habe es in den letzten Jahren leider viel zu oft erlebt, dass minder qualifizierte Frauen aufgrund von Frauenquoten eingestellt wurden, obwohl es eindeutig bessere, wenn auch männliche Bewerber gab. Was hat das bitte mit gleichen Rechten zu tun?
Ach ja, und was zum Henker soll bitte ein Vergewaltigungsparagraph sein, der seinen Namen verdient? Ich bin mir der Implikation hier sehr deutlich bewusst und empfinde das gekonnte herumlavieren um das was man nicht aussprechen aber andeuten will als mehr denn ekelhaft. Denn das was von Seiten der Feministen als "Vergewaltigungsparagraph der seinen Namen verdient" bezeichnet wird, ist nichts anderes als die Aufhebung der Unschuldsvermutung und der Beweislast des Anklägers. Begeben wir uns einmal auf diesen Pfad, so heben wir jede Grundlage des Rechtsstaates auf.
zum Beitrag02.09.2015 , 10:10 Uhr
Was für ein Witz. Ich bin selbst Eherenamtlicher Helfer in einem Flüchtlingsheim, aber das hier geht zu weit. Ein Glück schriebt der Author nicht die Gesetze der BRD.
Allein schon § 3 – "Meinungsfreiheit Wer Einwanderung ablehnt, genießt im Rahmen der gesetzlichen Ordnung Meinungsfreiheit und darf von Behörden nicht benachteiligt werden."
Das ist ja der blanke Hohn. Nachdem man alles möglichst felsenfest zementiert hat, dürfen die einzelnen auch beruhigt meckern? Mit welchem Effekt denn bitte?
Sorry, aber so funktioniert das nicht.
zum Beitrag