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07.07.2021 , 08:42 Uhr
Natürlich gibt die Sprache hier etwas vor, nämlich, dass ein Bäcker in 99% aller Fälle generisch ist und eine Bäckerin in 100% aller Kontexte weiblich.
Sie können das und den Sprachgebrauch natürlich ignorieren und sich eine eigene Kunstsprache nach (gefühlten) Gerechtigkeiten ausdenken. Das wäre, als würde ein Gegner (sic!) des Rechtsverkehrs ab heute den Linksverkehr ausrufen und einfach mal auf der falschen Seite einbiegen. Kann man machen, führt aber eher zu Unfällen und zum Führerinnenscheinentzug (haha).
Wenn Sie Sprache nicht nur modifzieren sondern per Revolution umkrempeln wollen, beschweren Sie sich hinterher bitte nicht, dass Ihnen niemand gefolgt ist.
zum Beitrag06.07.2021 , 18:10 Uhr
Ja, die generische Form hat diese Ambiguität, aber erstens in der Tat nur sehr selten, der Standardfall ist die generische Verwendung und zweitens wäre es ein Leichtes, diese Ambiguität auszuräumen.
"Zum Abschluss tanzten die Bäcker mit ihren Kolleginnen." lässt es im Unklaren, ob dort ggf. auch zwei Frauen miteinandern tanzten. Wenn Sie klarstellen wollten, dass es nur Männer waren, müssten Sie sagen, "tanzten die männlichen Bäcker". Wenn Sie konsequent argumentieren würden, müssten Sie dafür plädieren, "Bäcker" in der Tat nur noch ausnahmslos generisch zu verwenden. Die Konvention Bäcker ohne geschlechtsanzeigendes Adjektiv nur generisch zu verwenden, wäre sehr leicht und günstig zu haben, weil sie eben bereits heute fast immer generisch gemeint ist. Mit Bäcker wären stets alle Personen dieses Berufs angesprochen. Wenn Sie explizit nur männliche Bäcker meinen, dann müssten Sie auch "männliche Bäcker" sagen. Und wenn Sie nur weibliche Bäcker meinen, eben auch "weibliche Bäcker" (und nicht Bäckerinnen) sagen. Generischer und einfacher kann es nicht werden.
zum Beitrag06.07.2021 , 07:23 Uhr
'Der Schüler' lässt sich sehr leicht aussprechen und ist schon jetzt fast immer geschlechtsneutral. Noch geschlechtsneutraler wird er, wenn man ihn nur noch geschlechtsneutral verwendet und 'männliche Schüler' sagt, wenn man männliche Schüler meint und 'weibliche Schüler' und nicht 'Schülerinnen'), wenn man weibliche meint. Das hätte im Gegensatz zu solchen Ideen tatsächlich die Chance sich durchzusetzen.
zum Beitrag05.07.2021 , 10:29 Uhr
"Diese Sprache schließt niemanden aus. Wer sich ausgeschlossen fühlt, schließt sich aktiv selbst aus, nicht passiv."
Das gilt vor allem für diejenigen (gen. Mask.), die sich von der generischen Form der deutschen Sprache ausgeschlossen fühlen. Zeigt aber schön, dass es in der Diskussion eben Befindlichkeiten gibt, die wichtig und zu berücksichtigen sind und welche, die Ihnen egal sind.
zum Beitrag04.07.2021 , 17:26 Uhr
Sie belegen schön, warum das Gendern die genau falsche Richtung ist, wenn Sie meinen eine Polizistin wäre kein Polizist und Polizist und Polizistin wären unterschiedliche Berufe. Gendern trennt, spaltet und nimmt Frauen das Recht gleichberechtigte Funktionen wahrzunehmen. Wenn Frauen nur noch als Polizistin, Autorin oder Journalistin aber nicht mehr als Polizist, Autor oder Journalist existieren kann, haben wir das Gegenteil davon erreicht, was wir eigentlich wollten.
zum Beitrag23.03.2021 , 21:36 Uhr
Das war keine Studie sondern eine Online-Umfrage, dementsprechend nicht repräsentativ. Die Überschrift des Zeit Artikels dazu lautete übrigens: "Nur 14 Prozent geben klares 'Ja' zu gendergerechter Sprache". Keine weiteren Fragen, euer Ehren...
zum Beitrag23.02.2021 , 10:55 Uhr
Man muss sich nur die Einführung von geschlechtsneutralen Versicherungstarifen ansehen um zu wissen, dass in unserem Gesundheitssystem mehr Geld für Frauen als für Männer ausgegeben wird. Das ergibt sich auch schon alleine aus der höheren Lebenswerwartung von Frauen.
zum Beitrag14.01.2021 , 08:57 Uhr
Selbstverständlich sollen Kinder vor medizinisch nicht indizierten Genitaloperationen gerettet werden. Was sonst?
zum Beitrag14.01.2021 , 08:52 Uhr
Echt jetzt? Darf man Erwachsenen also auch indikationslos Teile der Genitalen abschneiden?
zum Beitrag21.08.2020 , 18:57 Uhr
Tastächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung und Beseitigung von Nachteilen ist nun mal ganz was anderes als Gleichstellung und was das Paritätsgesetz macht. Eigentlich völlig klar und einfach.
zum Beitrag21.08.2020 , 16:44 Uhr
Je öfter das einfach so behauptet wird, desto fester glaubt man vielleicht dran. Da wird dann darauf abgehoben, dass das GG nicht nur Gleichberechtigung, sondern "tatsächliche" Gleichberechtigung möchte. Dass auch tatsächliche Gleichberechtigung etwas völlig anderes als tatsächliche Gleichstellung ist und selbst diese sogar nur "gefördert" und nicht bedingungslos umgesetzt werden muss, geschenkt. Für tatsächliche Gleichberechtigung bin ich übrigens so sehr, wie ich gegen ein Paritätsgesetz bin.
zum Beitrag21.08.2020 , 13:21 Uhr
Und natürlich schön unterschlagen, dass auch FDP und Piraten geklagt haben, aber dann passt das Narrativ von den bösen Rechten ja nicht mehr so schön. Dass weite Teile der Linken es nicht verstehen, dass die Ablehnung des Paritätsgesetzes sich wohlbegründet quer durch das politische Spektrum zieht ist unverständlich. Aber so einseitig wie die Berichterstattung die AfD hervorhebt, so einseitig wird diese auch den "Sieg" einfahren und sich als Hüterin der Demokratie darstellen. Der Kollateralschaden dieser ideologischen Verbohrtheit mit dem Kopf durch die Wand Demokratie, Gleichberechtigung und das Wahlrecht der gerechten Sache unterordnen zu wollen, wird immens sein.
Ansonsten sehr dürftig. Irgendwas von Männerclubs, Sportverein und Debattierclub schwadronieren ist angesichts der Tatsache, dass Frauen gemessen an ihrer politischen Beteiligung in den Mandaten deutlich überrepräsentiert sind, schon etwas mager. Angesichts der faktischen Bevorteilung von Frauen in fast allen Parteien von mangelnder Geschlechtergerechtigkeit zu sprechen, das ist scheinheilig und Bigotterie.
Das Thüringer Verfassungsgericht hat übrigens festgestellt, dass das Paritätsgesetz u. a. gerade weil Parteien keine Privatvereine sind, verfassungswidrig sind. Sie unterliegen dem Demokratieprinzip des GG.
zum Beitrag20.08.2020 , 19:16 Uhr
Ganz großes Kino. Am Ende steht die AfD als Gewinnerin und Hüterin des Grundgesetzes da, als hätte das in Thüringen noch nicht gereicht. Wie uneinsichtig wollen SPD, Grüne und Linke noch bleiben?
Neben den ganzen berechtigten Bedenken wegen des Wahlrechts fordert das GG auch völlig klar, Gleichberechtigung und Beseitigung von Benachteiligungen. Das Paritätsgesetz hingegen schafft diese gerade, denn das Grundgesetz meint damit zuallervorderst eine individuelle und keine kollektivistische Gleichberechtigung. Individuen aufgrund einer Gruppenzugehörigkeit weniger oder mehr Chancen einzuräumen, ist zutiefst undemokratisch und mit der Verfassung nicht zu vereinbaren. Diskriminierung bekämpft man nicht mit Diskriminierung und der Zweck heiligt nicht die Mittel.
zum Beitrag27.12.2019 , 13:33 Uhr
Schon sehr lustig, wenn jemand, der §1631d BGB verteidigt und Leute auf Twitter blockiert, die das anders sehen, etwas von "my body, my choice" sprechen. Herr Lobo, Sie sind ein Heuchler.
zum Beitrag07.03.2018 , 20:45 Uhr
Wer wissen möchte, welches Geschlecht "verletzungoffen" und welches "verletzungsmächtig" ist, der muss sich nur einmal §226a StGB und parallel dazu §1631d BGB ansehen. Einem ganzen Geschlecht wird vom Gesetzgeber gesagt, dass sein Körper und seine Sexualität disponibel und irrelevant ist und das es legal sein muss, eine schwere Körperverletzung ohne medizinische Gründe an ihnen zu verüben.
Ja, auch Männer kämpfen was ihren Körper angeht um jeden Zentimeter. Und das wörtlich. Denn dieselben Rechte, über ihren Körper und die sexuelle Selbstbestimmung, die Frauen und Mädchen für sich wie selbstverständlich in Anspruch nehmen, haben Männer und Jungen noch lange nicht.
zum Beitrag06.02.2018 , 17:35 Uhr
Der internationale Tag gegen Genitalverstümmelung ist der der 7. Mai 2018.
https://genitale-selbstbestimmung.de/
zum Beitrag26.10.2017 , 22:15 Uhr
Sexismus ist auch, wenn man Genitalverstümmelung am Geschlecht festmacht. Wenn es um §226a StGB vs. §1631d BGB geht, da sind aber auch die, die gerne "jeder Form des Sexismus in unserer Gesellschaft ist Einhalt zu gebieten" sagen, plötzlich ganz stumm und bereit, einem Geschlecht nicht mal auf dem Papier dieselben Rechte zu geben. Da ist religiöser Sexismus dann ja irgendwie schon tolerabel.
zum Beitrag04.05.2017 , 20:20 Uhr
Das Problem an diesen Kampagnen beginnt nicht erst, wenn dort Kinder gegen ihren Willen beschnitten werden, um die vorgegebenen Zahlen zu erreichen. Sie beginnt bereits, wenn auf Basis von falschen oder zumindest fragwürdigen Informationen Jungen und Männer dazu genötigt werden, sich "freiwillig" beschneiden zu lassen.
"demand creation" ist oberstes Ziel, angesichts der Zurückhaltung gegenüber den VMMC Programmen. Dazu gehört auch, dass man über Frauen und die Gleichung "unbeschnitten = unsauber" Druck auf die Männer ausübt.
Und das alles auf Basis von wenigen Studien, die massiv anzuweifeln sind. Ein echter Rückgang von HIV im echten Leben durch VMMC Programme konnte bislang nicht nachgewiesen werden.
zum Beitrag30.10.2016 , 18:45 Uhr
Beschneidung ohne das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit zu verletzen das wäre so ziemlich die Quadratur des Kreises. Und welche Auswirkungen das Fehlen der Vorhaut auf die Fähigkeit zur Masturbation hat, muss ich Ihnen hoffentlich nicht im Detail erläutern. Immer wieder unfassbar, was mancher doch für eine Ignoranz entwickelt, um dieses Ritual (und das ihm geschehene?) zu rechtfertigen. Bei Mädchen ist übrigens bereits das bloße Anritzen der Schamlippen unter Strafe gestellt. Derartige Eingriffe sind für die betroffenen Frauen weniger gravierend als die Beschneidung bei Jungen. Aber zurück zum Thema: Mit genau diesem blinden Fleck in Bezug auf Menschenrechte läuft Frau Emcke auch herum.
zum Beitrag30.10.2016 , 14:13 Uhr
Hier gibt es noch ein paar Gedanken dazu, ob sie tatsächlich alles richtig gemacht hat:
https://beschneidung.die-betroffenen.de/blog/macht-carolin-emcke-wirklich-alles-richtig/
zum Beitrag29.10.2016 , 22:38 Uhr
Körperliche Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung um nur mal die augenfälligsten zu erwähnen. In Verbindung mit §226a StGB kommt natürlich noch Geschlechtsdiskriminierung und so einiges anders zusammen. Lesen Sie Tonio Walter oder Herzberg wenn Sie es genauer wissen wollen.
zum Beitrag29.10.2016 , 18:30 Uhr
Was sie nun falsch gemacht hat? Nun, sie ergeht sich in Allgemeinplätzen, denen wohl ein jeder zustimmen würde. Wenn es aber konkret wird, dann hält sie sich selbst nicht an ihre eigenen Worte. Man müsse und dürfe Handlungen, nicht Personen, kritisieren sagt sie. Oder etwa "Menschenrechte sind voraussetzungslos. Sie können und müssen nicht verdient werden. Es gibt keine Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit jemand als Mensch anerkannt und geschützt wird", betonte Emcke. "Zuneigung oder Abneigung, Zustimmung oder Abscheu zu individuellen Lebensentwürfen, sozialen Praktiken oder religiösen Überzeugungen dürfen keine Rolle spielen.".
Würde ich sofort unterschreiben. Wenn man aber ihre Worte ernst nimmt und Menschenrechte tatsächlich voraussetzungslos und geschlechtsunabhängig für alle einfordert, dann münzt sie Kritik an Handlungen ohne mit der Wimper zu zucken in Kritik an Personen um. So geschehen in einer Kolummne der Süddeutschen, wo sie ganz nonchalant die Gleichung aufmacht, dass wer in §1631d BGB eine Grundrechtsverletzung ausmache ja eigentlich nur von Antisemitismus getrieben sein könne. Handlungen kritisieren münzt sie da locker in Judenhass um und voraussetzungslose Grundrechte interessieren sie da auch nicht. Also leere, wohlfeile Worte, die beim Lackmustest schnell in sich zusammenfallen.
zum Beitrag06.06.2016 , 08:30 Uhr
In Italien sind erst kürzlich mehre Jungen nach ihrer Beschneidung verstorben. Die Empörung und die Berichtserstattung darüber bleibt aus. Bei Jungen hat man ja darauf erkann, dass das Elternrecht ist.
Staatlicherseits steckt man da nicht nur auf lokaler Ebene gerne den Kopf in den Sand. Man schaut bewusst beiseite, ist daber immer ganz vorne dabei, wenn es Sonntagsreden über Kinderrechte und gleiches Recht für alle Kinder geht.
zum Beitrag31.05.2016 , 08:34 Uhr
Umgekehrt wird ein Schuh draus: Wenn ein CSU'ler sich früher für die "Entkriminalisierung der Pädosexualität" ausgesprochen hätte und jetzt mit Crystal Meth erwischt worden wäre und sich danach standhaft weigert sich dazu zu erklären, wären Sie der erste, der ihn dafür angreifen und zur Mandatsniederlegung auffordern würde. Dass das richtige politische Lager über manches hinwegsehen lässt, was man sonst nie akzeptieren würde, gilt eben für Linke wie Rechte gleichermaßen. Das ist Doppelmoral und das nächste Mal, wenn ein CSU'ler betrunken beim Autofahren erwischt wird, wird man seine Absetzung mit Hinweis auf Volker Beck dankend ablehnen.
zum Beitrag03.03.2016 , 23:30 Uhr
Bei "sein Stehvermögen gegen religiöse Zumutungen" da musste ich ja schon sehr lachen. Beck hat sich klar für die religiöse Zumutung Körperverletzung an Kindern ausgesprochen und auch seine Arbeit als zuletzt religionspolitischer Sprecher war dadurch gekennzeichnet, dass er diejenigen, die ihn als Schwulen nie anerkennen werden, nicht allzu hart angefasst werden.
zum Beitrag26.11.2015 , 18:05 Uhr
Religion hat mit der Frage, ob etwas legitim ist, überhaupt nichts zu tun. Sie kann keine Rechtfertigung für etwas sein, was man ohne Religion nicht rechtfertigen könnte. Dass die Beschneidung von Mädchen Vorislamisch sei und die von Jungen hingegen islamisch kann zu der Bewertung überhaupt nicht beitragen und kann getrost als Schutzbehauptung gewertet werden. Fakt ist, dass mindestens eine islamische Rechtsschule FGM als sunna bezeichnet.
Weiterhin gibt es diese Tradition nicht nur in Afrika sondern auch in Asien. In Malaysia sind 93% aller Frauen beschnitten. Dort wird unter guten medizinischen Verhältnissen operiert und die Begründung ist der Islam und, wie bei Jungen auch, vorgebliche hygienische Vorteile.
Das sich Religionen herausnehmen, zu definieren, welche Körperverletzungen an Unmündigen geboten sind und dass der Gesetzgeber diesem mit §1631d BGB auch noch nachgekommen ist und elementare Grund- und Kinderrechte geopfert hat, ist nach wie vor ein Skandal.
zum Beitrag14.05.2015 , 07:19 Uhr
Frau Rölke-Sommer, Verbot und Staatsanwaltschaft im Kinderzimmer sind nach wie vor zwei Dinge, die nicht zwingend zusammengehören. Meines Erachtens kommt der Rechtsstaat an einem Verbot überhaupt nicht vorbei, das muss aber nicht heißen, dass die Beschneidung in jedem Fall strafbar ist. Zusammengeführt wird das nur von denjenigen, die die Praxis nicht nur nicht strafbar sondern legal wissen wollen. Was wir im Ergebnis ja derzeit ja haben, ist von der vielzietierten Rechtssicherheit ja eben weit entfernt. In §1631d BGB sind derart viele unbestimmte Regelungen enthalten (z. B. "ärztliche Kunst"), dass de Facto jeder Beschneider nach wie vor stets kurz vor einer Verurteilung wegen Körperverletzung steht. Er wird derzeit nur durch den unbedingten Willen von Politik und Staatsanwaltschaft, derartige Fälle gar nicht erst gerichtlich klären zu lassen, davor geschützt, dass dies gerichtlich ausgelotet wird.
zum Beitrag12.05.2015 , 17:03 Uhr
Halten wir fest, dass es gute Gründe gibt, gegen die Beschneidung zu sein, dass wer diese jedoch äußert, trotzdem einem "jahrhundertealten Vorurteil aus dem kulturellen Unterbewusstsein" unterliegt. Frau Vogel, gibt es nun gute Gründe oder gibt nur Vorurteile? Das hätte ich gerne einmal erläutert. Wie kann ich gute Gründe anbringen, ohne mich von Ihnen und dergleichen als antisemitisch und antimuslimisch mit kulturellen Vorurteilen beladen diffamieren zu lassen? Dass FGM für Frau Vogel ausschließlich aus dem "Herausschneiden der Klitoris" besteht, zeigt wie bereitwillig die Autorin jedem Vergleich mit der männlichen Beschneidung aus dem Weg gehen möchte. Erstens ist die Klitoris ein weitgehend innnenliegendes Organ, welches bei der FGM niemals vollständig entfernt wird. Vielmehr wird dort der außenliegende Teil, die Klitorisspitze entfernt. Zweitens besteht FGM eben auch und weitverbreitet aus dem Beschneiden der Klitorisvorhaut oder dem Anritzen derselben, also in Praktiken, die der männlichen Beschneidung in der Eingriffstiefe allenfalls gleich kommen, eher geringer sind. Das möchte Frau Vogel aber vermutlich lieber gar nicht wissen, denn diese Praktiken sind bei Mädchen (gottseidank) auch vollständig verboten. Was hat sich der Gesetzgeber denn eigentlich dabei gedacht, sich in den Slips fremder Frauen zu versenken, um mal in dem verächtlich machenden Bild zu bleiben? Dass dann noch der Eingriff in den USA als eine "persönliche Entscheidung" verkauft wird, ist da fast geschenkt. Frau Vogel, niemand hätte etwas gegen die Beschneidung wäre sie denn eine persönliche Entscheidung. Die Absurdiät des Rechts bleibt auch unbeantwortet. Einerseits sind Mädchen vollumfänglich geschützt, Jungen hingegen explizit dem alleinigen Elternwillen unterworfen. Andererseits dürfen Eltern ihre Jungen erst dann an der Vorhaut piercen, wenn sie sie vorher abschneiden haben lassen. Was Frau Vogel hier betreibt ist Kulturrelativismus auf erbärmlichen Niveau.
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