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16.11.2024 , 12:45 Uhr
Man könnte es auch so sagen:
Eine Stimme, die so einseitig ist und in einer Monotonie immer nur ein Opfer kennt und nur die Unschuld einer Seite sieht, kann keine Stimme der Vernunft sein.
zum Beitrag12.11.2024 , 19:34 Uhr
Schön, dass sie ganu das ansprechen, denn genau darin besteht das Problem, die Kontextualisierung findet subjetiv statt. Zur subjektivität der Kontextualisierung gibt es die schöne schon ältere scherzhafte Frage Kontextualisierung „Ist das Kunst oder kann das weg? “
zum Beitrag12.11.2024 , 08:15 Uhr
Dann dürfen also auf deutschen Baustellen künftig keine Meterrisse und Höhenkoten wie häuffig üblich mit roter Spruhfarbe angebracht werden ? Muss man da jetzt Magenta nehmen ? oder ist Magenta nach BMI auch rot ? Hat das BMI mal drüber nachgedacht, dass dieses Zeichen auch anderer Zwecke dient !
zum Beitrag08.11.2024 , 19:10 Uhr
Merken die das denn alle nicht. Können sie den Affenzirkus und die Klientelpolitik nicht mal sein lassen ? Das "Volk" hat Sehnsucht nach einer stabielen Regierung die gestaltet und das Land endlich mal wieder nach vorne bringt. Nicht mehr aber auch nicht weniger. Mit dem was da jetzt wieder statt findet spielen alle nur den Rechtspopulisten in die Karten - und dann kommt wieder der politische Aufschrei für das eigen verursachte ...
zum Beitrag19.10.2024 , 10:59 Uhr
Und wenn bei den Grünen die Wärmepumpe kaputt ist kommt der Klempner mit ÖVP, die Materiallieferungen beim Einbau natürlich auch :-)
zum Beitrag19.10.2024 , 10:46 Uhr
"Die absurdeste Ausnahme ist aber, dass Vermieter, die vom vorherigen Mieter schon eine zu hohe Miete verlangt hatten, dies auch bei der Folgemieter*in tun dürfen. Das ist eine Logik, die Betrug belohnt. Und dabei bleibt es leider."
Leider Falsch : BGH, Urteil vom 19.07.2023 - VIII ZR 229/22
b) Geschuldete Vormiete im Sinne von § 556e Abs. 1 BGB ist bei einem Vormietverhältnis, das ebenfalls bereits den Regelungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten (§§ 556d ff. BGB) unterlag, die Miete, die nach diesen Vorschriften zulässig gewesen ist. War die ursprünglich vereinbarte Vormiete demnach unzulässig überhöht, ist als geschuldete Vormiete die gemäß § 556g Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB auf die zulässige Höhe reduzierte Miete anzusehen.
zum Beitrag14.10.2024 , 11:26 Uhr
Wer UN-Friedenstruppen geziehlt angreift und deren Abzug fordert will nur noch eines KRIEG.
Die Rechtferigung ist eine perfide Umgehrung: Frieden anstatt von Krieg wird jetzt zum Störenfried erklärt.
zum Beitrag28.09.2024 , 10:52 Uhr
Genau so ist es. Und DAS Wort ist Planung. Automobielindustrie subventionieren die im Grossen Teil auch wenn E-Auto ein Auslaufmodell ist ? Stromnetze massiv ausbauen ohne die Möglichkeit der lokalen Energiespeicherung mit einzubeziehen ? Wärmepumpen verordnen obwohl diese technologisch ansich noch in den Kinderschuhen stecken und ohne den Energiebedarf dieser in einer ein Versorgungs und Netzkonzept aufgenommen zu haben ? So wird das natürlich alles nichts, leider.
zum Beitrag27.09.2024 , 19:54 Uhr
Die Israelische Regiegung setzt auf maximale Eskalation. Wer Frieden wirklich will weiss dass das noch nie dazu geführt hat und auch hier niemals dazu führen wird. Mit jedem zivilien toten särkt Israel das Standing von den antiisraelischen terroristischen Organisationen.
zum Beitrag25.09.2024 , 07:37 Uhr
Dass ihn das "Das ist kaum zu erreichen" jetzt interessiert, ihn das bei "Heizugsgesetz" aber nicht interessiert hat ist eigentlich unfassbar. Den Bürgern kann man ein "Das ist kaum zu erreichen" zumuten - der Insdustrie aber nicht ...
zum Beitrag08.09.2024 , 12:12 Uhr
So so ! Eine interessante Rechtsverkehrung. Vermeidlichkeit muss nachgewiesen sein. Ich dachte immer es ist anders herum.
zum Beitrag30.07.2024 , 15:51 Uhr
Wie auch immer ich denke für die meisten Menschen ist es befremdlich wenn sich ein DJ in Ausübung seines Jobs mit einer realen Uniform und realen Sturmgewehr präsentiert und das selber auf seinem Account veröffentlicht. Das ist auf jeden Fall nicht als Symbol für Frieden den die meisten Clubgänger haben wollen tauglich. Und die meisten Deutschen haben aufgrund ihrer reflektierten Geschichte weniger Toleranz für solche Bilder als vielleicht andere Nationen.
zum Beitrag29.07.2024 , 23:25 Uhr
„ohne Gewehr und mit Fantasieuniform“ genau darin liegt der „kleine“ aber alles entscheidende Unterschied.
zum Beitrag29.07.2024 , 16:29 Uhr
Jeder DJ gehört und wird in der deutschen Clubzene ausgeladen der sich mit Militäruniform und M16-Gewehr präsentiert unabhängig von Herkunft und Religionsangehörigket. Diese Tatsache darf man nicht in zweite Reihe stellen.
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