Umstrittene Entwaldung in Brasilien: Beschwerde gegen Blackrock wegen Geldwäscheverdachts
Menschenrechtler beschweren sich bei der Finanzaufsicht. Sie werfen der Fondsfirma vor, geldwäscherechtliche Sorgfaltspflichten verletzt zu haben.
Foto: Amanda Perobelli/reuters
Rindfleisch und Geldwäsche sind zwei Wörter, die erst mal nicht zusammenpassen. Doch Beschwerdeführer gegen die Blackrock Asset Management Deutschland AG vertreten die Auffassung, dass Erträge aus Rindern, die auf rechtswidrig gerodeten Flächen in Brasilien aufgezogen worden seien, aus Straftaten herrühren könnten. Sie leiten daraus den Verdacht ab, dass eine Investition in Aktien des Fleischkonzerns JBS und die Vereinnahmung von Dividenden durch Blackrock Deutschland geldwäscherechtliche Pflichten auslösen könnten.
Deshalb haben die Menschenrechtsorganisationen nun Beschwerde gegen Blackrock Deutschland bei der Finanzaufsicht Bafin eingereicht. Die Vorwürfe sind bislang nicht behördlich festgestellt. Blackrock Inc. mit Sitz in New York gilt als der größte Vermögensverwalter weltweit. Er dirigiert ungefähr 14 Billionen Euro. Zum Vergleich: Die deutsche Wirtschaftsleistung eines Jahres beträgt etwa ein Drittel dieser Größenordnung.
Dass am Amazonas Urwälder teils illegal zerstört werden, um Weideland zu gewinnen, ist bekannt. Dass Rinderhalter damit indigenen Einwohner:innen mitunter Land rauben und die grüne Lunge der Welt schädigen, ebenfalls. Die Schlussfolgerungen, die die Beschwerdeführer hinsichtlich des Verdachts möglicher Geldwäsche daraus ableiten, sind jedoch neu.
Die Menschenrechtsjurist:innen der Transnational Legal Coalition (TLC), zu der das Europäische Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte (ECCHR) in Berlin gehört, haben 14 Beschwerden oder Klagen in vier Staaten eingereicht. Hinzu kommen zwei Strafanzeigen gegen JBS in den Niederlanden und Großbritannien. Das Unternehmen bezeichnen die Kritiker:innen als „weltgrößten Fleischkonzern“. Es bestehe der Verdacht, dass JBS auch Rindfleisch verarbeitet habe, das von illegal angelegten Weideflächen am Amazonas stamme. Auch Banken von JBS sowie Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer hat TLC ins Visier genommen.
Mehrere Verdachtsfälle
In ihrer Beschwerde hat TLC mehrere Verdachtsfälle der Rinderhaltung und Fleischproduktion auf illegal entwaldeten Flächen in der Lieferkette von JBS dokumentiert. 2024 belegte die brasilianische Umweltbehörde das Unternehmen mit einer Strafzahlung, schrieb die Agentur AP. JBS teilte der taz mit, seit 2010 würden die Viehlieferanten unter anderem mit einem satellitengestützten System überwacht und Farmen mit illegaler Entwaldung ausgeschlossen.
Unter anderem zu Blackrock Deutschland sagt Miriam Saage-Maaß, Juristin des ECCHR: „Nach den aus dem EU-Recht abgeleiteten Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche sind Rinder, die auf illegal abgeholzten Flächen aufgezogen wurden, Erträge aus Straftaten.“ Konkret sollen die Geschäfte den Kritiker:innen zufolge so ausgesehen haben: Über den börsengehandelten Fonds iShares MSCI Brazil UCITS ETF (DE) soll Blackrock Deutschland JBS-Aktien gehalten und Dividenden eingenommen haben. Anteile solcher Fonds können auch Kleinanleger:innen kaufen. Die Beteiligung am Fleischkonzern soll zwischen 2018 und 2025 bestanden haben. Bis Mitte 2025 seien Dividenden von über 2 Millionen Euro „auf das brasilianische Fleischgeschäft entfallen“, schreibt ECCHR.
Blackrock weist die Vorwürfe zurück: „Der iShares MSCI Brazil UCITS ETF (DE) wird von BlackRock Asset Management Deutschland AG verwaltet und bildet den MSCI Brazil Index nach. Er hält deshalb auch JBS-Aktien. Etwaige Dividenden sind Erträge des Fondsvermögens und keine Einnahmen der BlackRock Asset Management Deutschland AG. BlackRock ist der Auffassung, dass die Beteiligung des Fonds an JBS keine geschäftliche Beziehung des Emittenten zur Kapitalverwaltungsgesellschaft begründet.“
Die Beschwerdeführer berufen sich auf das EU-Geldwäscherecht sowie auf Pflichten nach dem deutschen Geldwäschegesetz (GWG). Sie sehen auch einen möglichen Bezug zu Paragraf 261 des Strafgesetzbuches, der Geldwäsche unter Strafe stellt. Ob diese Vorschriften auf die konkrete Fondsanlage und die behaupteten Dividendenzahlungen anzuwenden sind, ist jedoch nicht behördlich oder gerichtlich geklärt.
Finanzaufsicht Bafin soll aufklären
Im Paragraf 5 des GWG steht beispielsweise, dass Finanzinstitute die potenziellen Risiken ihrer Geschäfte analysieren müssen. Dabei hätte Blackrock auffallen können, dass die JBS-Dividenden aus möglicherweise illegaler Abholzung und darauf basierender Rinderzucht stammen, somit eventuell illegale Erträge darstellen. Nach Paragraf 43 GWG müssen Investoren die Ermittlungsstelle des Zolls informieren, falls es einen Verdacht gibt, Geld könne aus strafbaren Handlungen fließen. Unter bestimmten Umständen haben sie sogar die Pflicht, ihre Geschäfte zu beenden.
Diese Sorgfaltspflichten habe Blackrock Deutschland möglicherweise verletzt, erklären die Kritiker:innen. Die Finanzaufsicht Bafin solle den Verdacht der Geldwäsche „aufklären, abstellen und im Falle des Zuwiderhandelns ein Bußgeld verhängen“. Die kritisierten Geschäfte sollen teilweise in die Zeit fallen, in der der heutige Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) von 2016 bis 2020 als Aufsichtsratsvorsitzender von Blackrock Deutschland amtierte.
Was dabei herauskommt, ist offen. Weil es ein solches Verfahren noch nicht gab, dürfte es länger dauern. Sollten die Kläger:innen Erfolg haben, müssten sich viele Investoren auch in anderen Branchen und Banken warm anziehen.
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