Göttinger Jugendzentrum unter Druck: Finanzamt droht Juzi mit Entzug der Gemeinnützigkeit
Wegen Hinweisen auf „Antifa“-Bezüge droht dem Juzi Göttingen der Entzug der Gemeinnützigkeit. Der Verein sieht sich einem politischen Angriff ausgesetzt.
Das selbstverwaltete Jugendzentrum Innenstadt (Juzi) in Göttingen sieht sich einem „politischen Angriff auf unabhängige Jugendarbeit und Kultur, auf Antifaschismus und Selbstorganisation und auf unser Haus“ ausgesetzt. Grund ist die schriftliche Aufforderung des örtlichen Finanzamtes an den Juzi-Trägerverein, zwecks Überprüfung der Gemeinnützigkeit detaillierte Auskünfte über die Jugendarbeit und politische Betätigung des Zentrums im vergangenen Jahr vorzulegen.
Die Behörde habe Hinweise auf politische Diskussionsveranstaltungen im Juzi und auf der Internetseite angekündigte Termine „mit Bezug zur ‚Antifa‘“. Verlangt wird eine genaue Darstellung, welche Angebote 2025 der Jugendhilfe dienten, in welchem Umfang sie stattfanden und wie die politische Betätigung des Vereins aussah.
Nach Angaben des Finanzamts kann die Gemeinnützigkeit und damit Steuerbegünstigung wegfallen, wenn etwa Stellungnahmen zu allgemein- oder parteipolitischen Zielen ohne Bezug zum gemeinnützigen Zweck abgegeben werden. Die Satzung des Vereins nennt als Vereinszweck die Förderung der Jugendhilfe. „Der Verein ist auf demokratischer Grundlage aufgebaut“, heißt es darin. Zugleich verweist die Satzung darauf, dass der Verein politisch und konfessionell unabhängig sei und nicht einzelnen politischen oder religiösen Gruppen zur Durchsetzung ihrer Ziele dienen dürfe.
Stellungnahme des Juzi
In dem Brief würden „Sätze aneinandergereiht, die keine klare Argumentationskette bilden, aber mit etwas Interpretationsbemühungen Folgendes zu meinen scheinen“, erklärt das Juzi in einer Stellungnahme: „Politische Diskussionen, erst recht, wenn diese in Bezug zu ‚der Antifa‘ (wer auch immer das sein soll) stehen, widersprechen dem Vereinszweck. Solch suggestiv dahingeschwurbelte Formulierungen, die ‚die Antifa‘ als einheitliche politische Gruppierung konstruieren und zum Feindbild aufbauen, kennen wir üblicherweise von rechtsextremen Parteien.“
„‚Antifa‘“ ist schlicht die Abkürzung für Antifaschismus, heißt es weiter. Jugendliche, die ins Juzi kämen, berichteten und litten zunehmend unter Problemen mit rechten Mitschüler:innen und Lehrer:innen, die menschenfeindliche Ansichten verbreiteten und tolerierten.
„Eine Auseinandersetzung mit diesen Herausforderungen und den zugrundeliegenden Thematiken ist ihre selbstbestimmte Antwort darauf“, schreibt das Juzi. „Unsere antifaschistische Jugendarbeit orientiert sich somit unmittelbar an ihren Interessen. Die Jugendlichen, die ins Juzi kommen, sind betroffen von der Zunahme rechter Gewalt, organisieren sich gemeinschaftlich und versuchen, sich selbstbestimmt gegenseitig gegen Menschenfeindlichkeit zu unterstützen.“
1986 stürmte die Polizei das Juzi
In der Definition des Sozialgesetzbuches soll Jugendarbeit zur „Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen.“ Zu den Schwerpunkten außerschulischer Jugendbildung zählen demnach allgemeine, politische, soziale, gesundheitliche, kulturelle, naturkundliche und technische Bildung. „Wie großartig, dass das Juzi mit Holzwerkstatt, Siebdruck, Bandproberäumen, Jugendcafés, gewinnfreien Konzerten und Partys, Vorträgen und Workshops all dies bietet“, so das Juzi.
Während sich der Juzi-Verein aktuell anwaltliche Hilfe holt, bekommt er politische Unterstützung. Der Stadtjugendring Göttingen fordert das Finanzamt auf, die Gemeinnützigkeit des Vereins zu erhalten. Im städtischen Haushalt sind für das Juzi 147.400 Euro für 2025 und 152.000 Euro für 2026 vorgesehen. Vonseiten der CDU und FDP gab es in den vergangenen Jahren hingegen immer wieder Vorstöße, dem Jugendzentrum die öffentliche Förderung komplett zu streichen oder das Haus zu schließen.
Das Juzi war insbesondere in den späten 1980er Jahren wiederholt das Ziel von Angriffen und Belagerungen durch Neonazis und rechtsextreme Skinheads. Am 1. Dezember 1986 sorgte ein Polizeiüberfall auf das Juzi für bundesweites Aufsehen. Beamte stürmten und umstellten das Haus, in dem eine öffentliche Veranstaltung über Wohnungsnot und die polizeiliche Räumung dreier besetzter Häuser stattfand. Mehr als 400 Teilnehmende wurden über Stunden festgesetzt, durchsucht und erkennungsdienstlich behandelt.
Die Aktion, die als „Göttinger Kessel“ bekannt wurde, hatte ein langes juristisches Nachspiel. Gerichte erklärten die Razzia und das massenhafte Festsetzen der Personen für rechtswidrig. Sie urteilten, dass die Maßnahme unverhältnismäßig war, da kein konkreter Tatverdacht gegen die Teilnehmer der friedlichen Versammlung vorlag.
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen
meistkommentiert