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Beschlagnahmtes Material bei „Die Zeit“ Albtraum für die Pressefreiheit

Ann-Kathrin Leclere

Kommentar von

Ann-Kathrin Leclere

Das Landgericht Hamburg beschlagnahmte Interview-Aufnahmen der „Zeit“-Redaktion im Zusammenhang mit der Block-Familie. Nun wehrt sich das Medienhaus – zu Recht.

F ür Jour­na­lis­t*in­nen war es am Montagmorgen in Hamburg ein Albtraum. Zwei Polizistinnen und ein Vertreter des Hamburger Gerichts kommen in die Redaktionsräume der Wochenzeitung Die Zeit. Sie haben einen Beschluss des Landgerichts Hamburg dabei und drohen mit einer Durchsuchung, sollten die Jour­na­lis­t*in­nen bestimmte Informationen nicht freiwillig herausgeben.

Es geht um den Podcast „House of Block“. Dafür sprach die Zeit-Journalistin Anne Kunze Anfang 2024 mit den Kindern der Hamburger Unternehmerfamilie Block, kurz nach deren Entführung, nachdem sie zu ihrem Vater nach Dänemark zurückgebracht worden waren. Die Ermittlungsbehörden wollen die Aufzeichnungen nutzen, um die Glaubwürdigkeit von Zeu­g*in­nen zu überprüfen. Außerdem suchen sie nach angeblichen Vertragsunterlagen zu Vereinbarungen zwischen den Interviewten und der Zeit. Einen solchen Vertrag gebe es nicht, teilte die Zeit-Verlagsgruppe in einer Pressemitteilung mit.

Klar dürfen Staatsanwaltschaften Fragen stellen und Ermittlungen führen. Aber wenn die Jour­na­lis­t*in­nen die Informationen nicht weitergeben, dann muss an der Stelle Schluss sein. Jour­na­lis­t*in­nen sind keine Hilfs­er­mitt­le­r*in­nen der Justiz. Sie müssen unabhängig arbeiten und ihre Quellen schützen können. Ermittlungsbehörden dürfen nicht einfach auf journalistisches Material zugreifen.

Besonders brisant ist dabei, dass der Zeit weder eine falsche Berichterstattung noch eine fehlerhafte Recherche vorgeworfen wird. Die Ermittler interessieren sich für die Aufzeichnungen, weil sie ihnen als Beweismittel dienen könnten. Damit wird der Quellenschutz zum Hindernis, das Ermittlungsbehörden aus dem Weg räumen wollen.

Vertrauen der Quellen

Journalistische Arbeit lebt vom Vertrauen der Quellen. Wer Missstände aufdeckt, ist darauf angewiesen, dass Menschen bereit sind, Informationen zu teilen – oft mit großem persönlichem Risiko. Jour­na­lis­t*in­nen können ihnen keine absolute Sicherheit versprechen. In­for­man­t*in­nen müssen aber darauf vertrauen können, dass vertrauliche Gespräche nicht nachträglich zum Material für staatliche Ermittlungen werden. Wenn Quellen befürchten müssen, dass ihre Aussagen bei Bedarf bei der Staatsanwaltschaft landen, werden sie künftig häufiger schweigen.

Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg könnte deshalb Signalwirkung haben. Was wäre passiert, wenn die Be­am­t*in­nen tatsächlich die Redaktionsräume durchsucht, Rechner beschlagnahmt und Datenträger mitgenommen hätten – womöglich mit Material aus ganz anderen investigativen Recherchen? Was wäre, wenn auch andere Gerichte diese Entscheidung in Zukunft gut finden und das Redaktionsgeheimnis weiter beschneiden?

Die Zeit hat die Unterlagen nur versiegelt übergeben und der Beschlagnahmung widersprochen. Die Chefredakteure Giovanni di Lorenzo und Jochen Wegner kündigten an, sich mit allen rechtlichen Mitteln zu wehren. Das kann sich eine große Redaktion leisten. Kleinere Medien haben dafür womöglich nicht die nötigen Ressourcen. Pressefreiheit darf aber nicht davon abhängen, ob sich ein Verlag einen Rechtsstreit leisten kann.

Das alles geschah nun ausgerechnet in der Hamburger Woche der Pressefreiheit. Es ist ein deutliches Zeichen, wie hier in Deutschland die Pressefreiheit unter Druck gerät. Auch die aktuell geplante Reform der Befugnisse von Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz gibt Anlass zur Sorge.

Überwachung wie 1984

Am Montag beriet der Innenausschuss des Bundestages über den Gesetzentwurf. Problematisch ist hier der vorgesehene Umgang mit journalistischen Kontakten: Ein besonderer Schutz soll nur greifen, wenn Jour­na­lis­t*in­nen selbst gezielt überwacht werden. Wird dagegen eine Quelle überwacht und stoßen die Behörden dabei auf deren Kontakt zu einer Redaktion, könnte dieser Schutz entfallen.

Das ist widersinnig. Für Jour­na­lis­t*in­nen macht es keinen Unterschied, ob Behörden sie gezielt überwachen oder zufällig auf ihre Kontakte stoßen. In beiden Fällen kann die Vertraulichkeit ihrer Arbeit gefährdet sein. Bei der Diskussion über die Reform des Bundesnachrichtendienstes am vergangenen Montag war übrigens keine einzige Me­di­en­ver­tre­te­r*in als Sachverständige geladen, kritisierte die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in einer Pressemitteilung von Verdi.

Die werden scheinbar nur dann nach Informationen gefragt, wenn sie, wie im Fall Block, brisante Informationen haben könnten und zu Werkzeugen der Strafverfolgung gemacht werden sollen. Man will sich nicht ausmalen, wie 1984-mäßig dieser Albtraum weitergehen könnte.

Ann-Kathrin Leclere

Ann-Kathrin Leclere

Aus Kassel, lange Zeit in Erfurt gelebt und Kommunikationswissenschaft studiert. Dort hat sie ein Lokalmagazin gegründet. Danach Masterstudium Journalismus in Leipzig. Bis Oktober 2023 Volontärin bei der taz. Jetzt Redakteurin für Medien (& manchmal Witziges).
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1 Kommentar

  • Bürger L.

    Der (versuchte) Zugriff auf vertrauliche Informationen von Journalist*innen ist schon schlimm genug.

    Man möge sich das - und die BND-Reform nur mal unter der Vorausetzung Vorstellen, dass die rechts-nationale AFD in noch mehr Ländern oder im Bund an die Regierung kommt.

    Möglicherweise werden dann viele von denen, die zuvor das "Stasi-Regime" in der DDR beklagt haben, feststellen, dass die Stasi angesichts der heutigen technischen Möglichkeiten, nur ein kleiner Vorgeschmack war.

    Der Wunsch nach größtmöglicher Sicherheit ist wohl nicht immer ohne Eingriffe in die Privatsphäre, sei es im öffentlichen Raum oder im Bereich der Kommunikation, zu erfüllen.



    Allerdings ist das in einem Rechtsstaat immer eine Gratwanderung.

    Ich würde erstmal nicht unterstellen, dass Richter, Ermittler oder Politiker in böser Absicht handeln.



    Aber, der Schritt zum Überwachungsstaat erfolgt nicht plötzlich über Nacht - sondern Stück für Stück in kleinen Schritten.

    Auch hier gilt, seid wachsam und "wehret den Anfängen".



    Presse- und Meinungsfreiheit sind ein hohes Gut, das man nicht leichtfertig aufs Spiel setzen darf.