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Staatsanwalt prüft Todesfall in KlinikJunge Frau auf dem Fixierbett gestorben

Eine 26-Jährige stirbt nach der Fixierung in einer Kölner Psychiatrie. Die Familie sucht Antworten, die Staatsanwaltschaft prüft, ob die Klinik den Tod hätte verhindern können.

Aus Köln

Laura Verseck

Wenn Naomi K. von ihrer Schwester spricht, erzählt sie von einem Menschen, der reisen und andere Kulturen kennenlernen wollte. Vor allem aber erinnert sie sich an ihre Wärme: „Priscille ist die Liebe in Person gewesen. Erst seit sie weg ist, merke ich, wie viel Liebe zu Hause fehlt.“

Zuletzt sah Naomi K. ihre Schwester am 21. Mai. Priscille K. wollte an diesem Abend mit einer Freundin ausgehen. Doch noch am selben Abend kam die 26-Jährige in die LVR-Klinik Köln-Merheim. Am nächsten Morgen war sie tot. Was zwischen ihrer Einlieferung und ihrem Tod geschah, versucht ihre Familie bis heute zu verstehen.

Nach Angaben ihrer Familie war Priscille K. an Schizophrenie erkrankt. Am Abend des 21. Mai befand sie sich demnach in einer akuten psychischen Krise und wurde in die Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie gebracht. Als die Klinik die Familie telefonisch über ihre Aufnahme informierte, machte sich Naomi K. zunächst wenig Sorgen. Priscille K. war bereits zuvor dort behandelt worden, und ihre Schwester hatte den Eindruck, dass ihr der Aufenthalt geholfen hatte.

Dass Priscille K. an diesem Abend jedoch auf einem Klinikbett fixiert und mit beruhigenden Medikamenten behandelt worden sein soll, wusste Naomi K. zu diesem Zeitpunkt nicht. Nach Angaben der Familie bemerkten Pflegekräfte am nächsten Morgen, als sie Blut abnehmen wollten, dass Priscille K. nicht mehr lebte. Woran die 26-Jährige starb und wie lange sie zu diesem Zeitpunkt bereits tot war, ist bislang nicht abschließend geklärt.

Mögliches Fremdverschulden

Die Staatsanwaltschaft Köln hat ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet und prüft ein mögliches Fremdverschulden durch Beschäftigte der Klinik. Eine Obduktion wurde durchgeführt, die Untersuchungen zur Todesursache dauern an. Auch ein chemisch-toxikologisches Gutachten wurde in Auftrag gegeben. Zudem werden Patientenakte und Überwachungsprotokoll ausgewertet. Dabei gehe es auch darum, ob „etwaige Versäumnisse bei der Überwachung oder Fixierung ursächlich für den Tod der Patientin waren“, sagt Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer. Danach werde entschieden, ob ein Anfangsverdacht wegen fahrlässiger Tötung besteht.

Für Fixierungen gelten strenge gesetzliche Vorgaben. Dauern sie absehbar länger als etwa 30 Minuten, ist grundsätzlich eine richterliche Genehmigung erforderlich. Während der Maßnahme müssen die Betroffenen engmaschig überwacht werden. Das nordrhein-westfälische Psychisch-Kranken-Gesetz schreibt eine persönliche Bezugsbegleitung sowie „eine kontinuierliche Kontrolle der Vitalfunktionen“ vor. Hintergrund sind die gesundheitlichen Risiken einer Fixierung. Auch bei sachgemäßer Anwendung können Komplikationen auftreten, darunter Atem- und Kreislaufstörungen.

Ob diese Vorgaben bei Priscille K. eingehalten wurden, ist ungeklärt. Nach Angaben der Familie liegt ihr kein richterlicher Beschluss für eine länger dauernde Fixierung vor. Auch die konkrete Überwachung ist Gegenstand der Ermittlungen.

Die LVR-Klinik Köln äußert „tiefes Mitgefühl“ gegenüber den Angehörigen und erklärt, mit den staatlichen Stellen zusammenzuarbeiten, um den Todesfall „konsequent und lückenlos aufzuklären“. Zu den konkreten Umständen äußert sie sich wegen des laufenden Verfahrens und aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht. Grundsätzlich würden die Vitalfunktionen fixierter Pa­ti­en­t:in­nen alle 15 Minuten kontrolliert. Ob dies auch bei Priscille K. geschah, ließ die Klinik offen.

Öffentliche Aufmerksamkeit erhielt der Fall vor allem über soziale Medien, nachdem eine jüngere Schwester von Priscille K. auf TikTok über ihren Tod gesprochen hatte. In der Folge vermuteten zahlreiche Nutzer:innen, Rassismus könne bei der Behandlung der jungen Schwarzen Frau eine Rolle gespielt haben. Naomi K. widerspricht dem. Für sie stehe die Frage im Mittelpunkt, was in den letzten Stunden ihrer Schwester passiert sei.

Naomi K. wünscht sich, dass mögliche Fehler aufgeklärt werden und Verantwortliche sich entschuldigen. Sie wolle, dass ihre Familie ernst genommen werde und künftig niemand während einer Fixierung sterbe.

Für den 26. September ist am Kölner Hauptbahnhof eine Demonstration angekündigt. Mitglieder der kongolesischen Community wollen auf Priscille K.s Tod aufmerksam machen und Aufklärung fordern.

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6 Kommentare

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  • hedele

    Es ist verständlich, dass klassische Messungen der Vitalfunktion mit Blutdruck- und Pulsmessbändern und -klipps schwierig sind, wenn die Patienten daran reißen und sich diese immer wieder abziehen. Vielleicht sollte man in diesen Fällen aber standardmäßig eine laufende optische Kontrolle der Vitalfunktion vorsehen oder zumindest darüber nachdenken? Die technischen Möglichkeiten dazu gibt es mittlerweile.



    www.ims.fraunhofer...talparametern.html

  • economista

    Priscille kam am 22. Mai, einem Freitagabend, in die Klinik. Innerhalb von 30 Minuten soll dann laut Gesetz ein Richter gefunden werden, der eine darüber hinausgehende Fixierung genehmigt? Ich kann mir kaum vorstellen, dass dies im Klinikalltag realistisch ist.

    • Lars Kammilla

      @economista:

      Doch ist es: dafür gibt es auch bei Richtern Bereitschaftsdienst mit klaren Vorgaben und Befugnissen. Es wird dann nach Aktenlage telefonisch entschieden, d.h. die Krise zur Kenntnis genommen. Allerdings: eine Fixierung muss genau dokumentiert und überwacht werden, findet in Stufen statt (nur Arme und Beine, auch Torso, zusätzlich Kopf). Dafür gibt es ganz konkrete Anweisung für das verantwortliche Pflegepersonal. Ohne genaue Kenntnisse der Umstände, bleiben die Ergebnisse der Ermittlungen abzuwarten.

    • Bolzkopf

      @economista:

      Doch. Dafür gibt es bei Gericht einen Bereitschaftsdienst (Bereitschaftsrichter).



      Das Procedre ist bei den Psychiatrischen Kliniken eingeübt und bis zu einem gewissen Grad Routine - also kein Problem.

      Mich wundert allerdings, dass die Patientin erst am Morgen tot aufgefunden wurde. Das ist mit der vorgeschriebenen "engmaschicher Kontrolle der Vitalzeichen" kaum vereinbar.

      • Evi Holtendorp

        @Bolzkopf:

        Ich weiß nicht, ob der Begriff "engmaschige Kontrolle" irgendwo exakt definiert ist. Falls die viertelstündliche Kontrolle der LVR als ausreichend angesehen wird, paßt das: bei der einen Kontrolle sieht noch alles ok aus, eine Viertelstunde später ist alles vorbei.



        Wenn ich allerdings an meine Überwachung nach Herzoperation vor einigen Jahren auch noch auf der Normalstation zurückdenke, die bei starken Problemen sofort Alarm ausgelöst hätte, klingt die Aussage "Grundsätzlich würden die Vitalfunktionen fixierter Pa­ti­en­t:in­nen alle 15 Minuten kontrolliert" nicht sehr beruhigend.



        Aber wir kennen ja keine Details.

  • Tuff

    Es ist wichtig, dass über die Gewalt psychatruscher E7nrichtungen berichtet wird. "Geh zur Therapie", sollte ohnehin nicht als Standardantwort a6f alles gebracht werden und die wenigsten, wie das System von innen aussieht. Glück für die.