Bundestag beschließt Gesetz: Mehr Recht auf Reparatur
Vom Trockner bis zum Smartphone – Reparieren soll einfacher werden. Umwelt- und Verbraucherschützer:innen loben die Regeln, fordern aber mehr.
Waschmaschine defekt, Smartphone kaputt – in solchen Fällen sollen Verbraucher:innen es in Zukunft einfacher haben, ihr Gerät reparieren zu lassen. Der Bundestag beschloss am späten Donnerstagabend die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur. Ziel ist es laut Bundesregierung unter anderem, „die Wirtschaft stärker kreislauforientiert auszurichten“.
Momentan ist eine Reparatur von Elektrogeräten häufig unwirtschaftlich für die Verbraucher:innen – gerade wenn das Gerät außerhalb von gesetzlicher Gewährleistung oder eventuellen Garantiebedingungen repariert werden muss. Hier soll das neue Gesetz Abhilfe schaffen. Es gilt für 16 Gerätearten, von Smartphone und Tablets über Trockner und Waschmaschinen bis hin zu E-Bikes und E-Rollern.
Die Hersteller sind demnach unter anderem verpflichtet, bestimmte Produkte mehrere Jahre zu einem „angemessenen“ Preis zu reparieren – was darunter fällt, werden am Ende wohl Gerichte entscheiden müssen. Außerdem wird ein Anreiz für Verbraucher:innen gesetzt, sich bei einem Gerätedefekt innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist für eine Reparatur statt für ein Austauschgerät zu entscheiden. Wer die Reparatur wählt, bekommt dafür eine um 12 Monate verlängerte Gewährleistungsfrist. Die neuen Regeln sollen im Sommer in Kraft treten.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die Umsetzung. „Verbraucher:innen entscheiden sich bisher häufig für einen Neukauf, weil Reparaturen derzeit meist teuer, technisch nicht möglich sind oder zu lange dauern“, sagt Keo Sasha Glawion Rigorth, vzbv-Expert:in für Ressourcenschutz. Mit dem neuen Recht gebe es mehr Wahlfreiheit. Gleichzeitig sieht Rigorth Nachbesserungsbedarf. So bleibe offen, welche reparaturfördernden Maßnahmen die Bundesregierung umsetzen will. „Hier muss sie nachlegen und als eine Maßnahme einen herstellerfinanzierten Reparaturbonus einführen“, fordert Rigorth.
Wenn die Fördersumme weg ist
Einen Reparaturbonus – also einen Zuschuss für die Reparatur von Geräten – gibt es in Deutschland auf Bundesebene bislang nicht. Teilweise gibt es eine Förderung auf Landesebene, etwa in Sachsen, teilweise auf kommunaler Ebene, zum Beispiel in Bielefeld. Die Förderungsbedingungen sind regional unterschiedlich, und manchmal ist die Fördersumme allzu schnell aufgebraucht, etwa in Berlin. Ein bundesweiter Bonus könnte hier für Einheitlichkeit sorgen.
Aus der Wirtschaft kommt ebenfalls vorsichtiges Lob für die neuen Regeln. „Ein verbrieftes Recht auf Reparatur kann zu mehr Nachhaltigkeit und Verbraucherfreundlichkeit beitragen“, erklärte Bernhard Rohleder, Geschäftsführer des IT-Verbands Bitkom. Dem Verband zufolge sind etwa Smartphones immer länger im Einsatz: Nur noch rund ein Drittel der Nutzer:innen verwende privat ein Smartphone, das höchstens ein Jahr alt ist, 2021 seien es noch doppelt so viele gewesen. Fast die Hälfte verwende ihr Smartphone länger als zwei Jahre.
Aber, so Rohleder: Die Umsetzung dürfe nicht zu „neuen bürokratischen Hürden, unklaren Haftungsfragen oder Rechtsunsicherheit führen“. Außerdem sei eine Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Ersatzteile und Reparaturdienstleistungen für IT-Geräte sinnvoll.
Eine Mehrwertsteuerreduzierung und einen Reparaturbonus fordert auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND): „Das Gesetz stärkt Reparatur-Infrastruktur nicht ausreichend“, kritisiert Moritz Böttcher, Referent für Ressourcenpolitik bei der NGO. Das Gesetz dagegen verlange von der Bundesregierung nur, Fördermaßnahmen zu prüfen.
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