piwik no script img

Abkommen für AbschiebungenÖsterreich setzt auf unsicheren Drittstaat

Die Regierung Österreichs nutzt Usbekistan als Transitstation für Abschiebungen – auch nach Afghanistan. Experte warnt: EGMR-Urteile sind dort nicht vollstreckbar.

Wollen konsequent abschieben: Österreichs Innenminister Gerhard Karner (ÖVP)(l) und Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS) Foto: Helmut Fohringer/apa/picture alliance
Florian Bayer

Aus Wien

Florian Bayer

Österreichs Regierung hat am Donnerstag ein sogenanntes Migrations- und Mobilitätsabkommen mit Usbekistan unterzeichnet. Außenministerin Beate Meinl-Reisinger und Innenminister Gerhard Karner reisten dafür eigens in die zentralasiatische Republik. Der Kern des Pakts: Usbekistan soll künftig als Drehscheibe für Abschiebungen dienen – auch für Drittstaatsangehörige, die über das Land in ihr Herkunftsland weitertransportiert werden sollen.

Nicht offen kommuniziert, aber geografisch naheliegend: gemeint ist vor allem Afghanistan. Die Stoßrichtung ist klar: „Die konsequente Durchführung von Abschiebungen ist Teil einer harten und gerechten Asylpolitik“, sagte Innenminister Karner. Meinl-Reisinger sprach von „klarer Kante“ gegenüber jenen ohne Aufenthaltsrecht.

Konkrete Fragen, etwa wie viele Abschiebungen via Usbekistan geplant sind und was das Abkommen kostet, lässt das Innenministerium in Wien unbeantwortet. Vom Außenministerium heißt es lapidar, österreichische Behörden würden „gemäß den menschenrechtlichen Verpflichtungen eine allfällige Gefahr von Folter und Misshandlung berücksichtigen“. Wie das konkret aussehen soll, bleibt offen.

Wie wenig solche Zusicherungen wert sein können, zeigt ein Beispiel aus Österreich: Im Juli 2025 wurde ein 32-jähriger Syrer abgeschoben, obwohl sein Asylfolgeantrag noch nicht abgeschlossen war. Das letzte Lebenszeichen kam aus Istanbul, seither fehlt jede Spur. Für den Verbleib des Mannes interessierte sich das Innenministerium nicht, stattdessen wurden weitere Abschiebungen nach Syrien angekündigt.

Asylexperte: „Vor allem PR, kaum Substanz“

Lukas Gahleitner-Gertz, Rechtsexperte bei der Asylkoordination Österreich, sieht „vor allem PR, aber kaum Substanz“ im neuen Abkommen. Anders als die Regierung suggeriere, schaffe das Abkommen keine Grundlage für ein Rückkehrzentrum. Mit Usbekistan gebe es nun lediglich neben der bisherigen Route über Istanbul eine weitere Möglichkeit, Afghanen abzuschieben – diesmal auch auf dem Landweg, da Usbekistan an Afghanistan grenzt.

Hohe Zahlen erwartet der Experte ohnehin nicht: Seit der Taliban-Machtübernahme 2021 wurden bloß vier Personen aus Österreich nach Afghanistan abgeschoben. Auch Usbeken selbst würden künftig nicht in großer Zahl zurückgeführt, denn vergangenes Jahr stellten bloß 39 Usbeken einen Antrag auf Asyl in Österreich.

Das Hauptproblem ist ein anderes: Usbekistan ist ein autoritärer Staat und wird laut Freedom House mit 12 von 100 Punkten als „not free“ eingestuft. Das Land hat auch die Genfer Flüchtlingskonvention nicht ratifiziert und ist kein Mitglied des Europarats. Gerichtsurteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) sind dort daher schlicht nicht vollstreckbar. Gahleitner-Gertz: „Das ist für mich nichts anderes als Schmuddelpolitik, die zu einer Erosion des Rechtsstaats führt.“

Dass die Gefahr von Rechtsbrüchen nicht abstrakt ist, zeigt ein Beispiel aus Polen: Im April 2026 wurden drei Afghanen trotz eines bindenden EGMR-Stopps via Usbekistan nach Kabul abgeschoben. Anwälte hatten die Behörden vor Abflug informiert, doch die Abschiebungen wurden dennoch durchgeführt.

Eine Kooperation mit den Taliban ist weiter nötig

Für Österreich bleibt ein weiteres Problem bestehen: Usbekistan erklärt sich zwar bereit, Afghanen durch sein Territorium zu transportieren, aber nur, wenn die Aufnahme im Zielstaat gesichert ist. „Der Kontakt mit den militant islamistischen Taliban wird den Österreichern also nicht erspart bleiben“, sagt Gahleitner-Gertz.

Dass Taliban-Vertreter bereits mehrfach zu „technischen Gesprächen“ zum Thema Abschiebungen in Wien waren, schien niemanden zu stören – im Gegenteil. Österreich inszeniert sich als Vorreiter, in einem Verbund mit Dänemark, den Niederlanden, Deutschland und Griechenland, die alle nach willigen Drittstaaten für Abschiebungen suchen. Offen bleibt die Frage, was mit den Betroffenen nach der Abschiebung passiert. Eine Antwort darauf sucht man in Wien vergeblich.

Gemeinsam für freie Presse

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

0 Kommentare

  • Noch keine Kommentare vorhanden.
    Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!