Armut führt wieder in Haft: Bremer Knast ist knüppeldickevoll
Bremen muss Menschen, die eine Geldstrafe nicht bezahlen können, wieder ins Gefängnis stecken. Eine Weile hatte das Land die Praxis ausgesetzt.
Im November 2025 knirschte es im Bremer Knast: Die Justizvollzugsanstalt (JVA) mit ihren beiden Standorten in Bremen und Bremerhaven war so voll, dass Einzelzellen doppelt belegt werden mussten. Die Justizbehörde reagierte – eine der Maßnahmen: Ersatzfreiheitsstrafen wurden ausgesetzt. Wer eh nur ins Gefängnis musste, weil er seine Geldstrafe nicht zahlen konnte, sollte nicht den engen Platz in der JVA einnehmen.
Seit Anfang dieser Woche ist das wieder anders – und das, obwohl sich die Situation keinesfalls entspannt hat. Ein paar Zahlen verdeutlichen die Lage: 751 Gefangene waren im November 2025 in der JVA untergebracht, als die Justizsenatorin die Entscheidung fällte. Platz ist offiziell für 717 Menschen – aber schon diese Zahl soll eigentlich nicht ausgeschöpft werden: Bereits ab 90 Prozent Belegung, also ab 645 Insassen, gilt die Justizvollzugsanstalt als überbelegt.
Die Aussetzung sollte ursprünglich nur bis Ende Februar gelten. Sie war aber bis Anfang Mai verlängert worden, weil die Lage weiterhin zu angespannt schien: Noch immer waren 635 Plätze belegt. Stand Dienstag sind 747 Plätze belegt; also in etwa so viele wie im November.
„Die Staatsanwaltschaft war schon mit der ersten Verlängerung nicht glücklich“, sagt Stephanie Dehne, die Sprecherin der Justizbehörde. „Klar war: Auf Dauer geht das nicht. Wir können die Strafen nicht ewig aussetzen.“ Ein halbes Jahr gelte als Maximum; nun sind fünf Monate um.
Wie Viele zusätzlich kommen, ist unbekannt
Die Ersatzfreiheitsstrafen seit Dezember wurden nicht gestrichen, sondern nur verschoben; wie viele Menschen nun noch auf Wartelisten stehen, um ihre Geldstrafe im Gefängnis abzusitzen, ist der Behörde nicht bekannt. „Wir haben natürlich die Hoffnung, dass einige die Zeit genutzt haben, um doch noch zu zahlen“, sagt Dehne. Das Problem: Betroffen von Ersatzfreiheitsstrafen sind üblicherweise eben jene, die keinen Euro übrig haben – Suchtkranke oder Obdachlose etwa.
Auch wenn der Tagessatz bei geringem Einkommen nur zehn Euro oder weniger beträgt, gilt: Ein Tag Haft ersetzt einen ausstehenden Tagessatz an Strafzahlungen. Für den Staat ist das teuer: Jeder Hafttag kostet das Land 168 Euro.
Es ist schwer abzuschätzen, wie viele Menschen nun zusätzlich in den Knast kommen. Die Zahlen schwanken stark: In den vergangenen fünf Jahren waren es zum Stichtag am Monatsende jeweils zwischen 20 und knapp 100 Menschen.
Der erste Bremer Ersatzfreiheitsstrafler ist am Montag von der Staatsanwaltschaft Bremen eingewiesen worden. Aktuell werden in weitere Einzelzellen Doppelstockbetten gestellt. Was die Überbelegung vor Ort bedeutet, kann man zum Teil aus einem aktuellen Senatspapier herauslesen. Die CDU hatte im März unter der Überschrift „Droht ein Kontrollverlust in der JVA?“ eine Anfrage in der Bürgerschaft gestellt.
„Die Sicherheit und Ordnung in der Anstalt war und ist weiterhin jederzeit gewährleistet“, heißt es in der Antwort des Senats. Zwar berge die Überbelegung angesichts des ohnehin schon engen Zusammenlebens „ein erhöhtes Konfliktpotential unter den Gefangenen“, das allerdings sei „durch professionelles Handeln der Bediensteten beherrschbar“.
Eine Einschätzung dazu, was Überbelegung und „erhöhtes Konfliktpotential“ mit den eingesperrten Menschen macht, fehlt. „Das ist eine Justizvollzugs-Logik und keine Sichtweise, die von den Menschen her denkt“, sagt eine Person, die beruflich mit den Bedingungen der Haft vertraut ist. Der Stress unter Insassen sei hoch.
Zum Stichtag 1. März waren laut Senatsantwort 48 Gefangene in doppelt belegten Einzelzellen untergebracht; 21 in dreifach belegten Doppelzellen; und 24 in vierfach belegten Doppelzellen. Der Behörde zufolge akzeptieren die Insassen die Gemeinschaftsunterbringung freiwillig. „Gar nicht so wenige freuen sich darüber, weil sie abends noch mal schnacken oder Karten spielen können“, sagt Behördensprecherin Dehne. Selbstverständlich würden alle über ihr Recht auf eine Einzelzelle informiert.
Nicht alle Gefangenen bleiben offenbar bei ihrer Entscheidung für eine Gemeinschaftszelle: So lagen der JVA am 27. März „21 Anträge auf Verlegung in einen Einzelhaftraum vor“, heißt es in der Senatsantwort. Über die Wartezeit werde keine Statistik geführt. Der Senat versichert aber: „In Bremen kann i.d.R. innerhalb weniger Tage reagiert werden.“
Bremen steht besonders schlecht da
Die Überfüllung der Knäste ist ein bundesweites Phänomen. Bremen steht allerdings besonders schlecht da. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland hatte die Belegungszahlen im Sommer vergangenen Jahres bundesweit verglichen – das Bundesland Bremen hatte die zweitstärkste Auslastung hinter Rheinland-Pfalz. Dabei waren damals erst 696 (rund 97 Prozent) der Haftplätze vergeben.
„Der Senat geht davon aus, dass sich die Belegungsentwicklung bis Ende 2026 auf eine Belegungsspitze von 750 belegten Haftplätzen einpendeln wird“, heißt es in der Antwort. Die beschlossenen Maßnahmen würden fortgeschrieben. Würde auch mit der Gemeinschaftsunterbringung der Platz irgendwann nicht mehr reichen, sollten auch sogenannte Funktionsräume umgewidmet werden – zum Beispiel besonders gesicherte Hafträume. In Bremen verfügen die zum Teil nicht einmal über Fenster.
Auch ansonsten werden geltende Regeln weit ausgelegt: Wie der Weser-Kurier berichtet, werden Erwachsene bereits im Bereich des Jugendarrests untergebracht. Zumindest zeitweise haben Minderjährige und Erwachsene dort auch Kontakt – das ist eigentlich ein Verstoß gegen das Trennungsgebot. Man habe allerdings nur erwachsene Gefangene mit „geringer krimineller Energie“ im Jugendhaftbereich untergebracht, verteidigt sich die Behörde.
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