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Hamburger NSU-ForschungsgruppeGeneralbundesanwalt will Akten nicht herausrücken

Eine Forschungsgruppe soll noch immer offene Fragen um den Mord an Süleyman Taşköprü beantworten. Doch nun grätscht die Bundesanwaltschaft dazwischen.

Im Licht der Öffentlichkeit: Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD, l.) und die Forschungsgruppe Foto: Marcus Brandt/dpa

Eigentlich sei es ja das Ziel, sagt die Strafrechtlerin Charlotte Schmitt-Leonardy, dass sie und ihr Team „diskret“ arbeiteten, ohne viel Aufhebens. Dass sie effizient mit ihrer Arbeit vorankommen, um die großen Erwartungen zu erfüllen – nämlich Antworten auf noch immer offene Fragen zu liefern.

„Es ist ja schließlich eine besondere Aufarbeitung und nichts anderes wäre angemessen“, sagt Schmitt-Leonardy. Und doch wird diese Aufarbeitung derzeit massiv behindert von einer Institution, die doch eigentlich dasselbe Interesse haben sollte.

Die Strafrechtsprofessorin von der Uni Bielefeld ist Teil der Forschungsgruppe, die im Auftrag der Hamburgischen Bürgerschaft seit Anfang vergangenen Jahres die polizeilichen und justiziellen Ermittlungen zum NSU-Mord an Süleyman Taşköprü untersucht.

Das Team setzt sich interdisziplinär zusammen: Constantin Goschler ist Professor für Zeitgeschichte, Daniela Hunold ist Expertin für Polizeisoziologie, der Verwaltungswissenschaftler Wolfgang Seibel ist dabei sowie drei wissenschaftliche Mitarbeiter:innen, die sich durch die Archive mehrerer Institutionen wühlen.

Ein Berg von Akten

Auf viele Fragen um den Mord an Taşköprü, der sich bald zum 25. Mal jährt, gibt es tatsächlich noch immer keine zufriedenstellenden Antworten. Warum ausgerechnet er ermordet wurde, etwa. Aber auch: Warum hielten die Er­mitt­le­r:in­nen so lange kein rechtsextremes Tatmotiv für möglich? Spielte institutioneller Rassismus bei der Polizei und beim Verfassungsschutz dabei eine Rolle?

Allein beim Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz liegen, so schrieb es der zuständige Innensenator Andy Grote (SPD) Anfang 2025 in einem Brief an die Präsidentin der Bürgerschaft, „rund 500 Akten mit insgesamt ca. 250.000 Blatt“, die für die Aufarbeitung des NSU-Komplex relevant sein könnten. Vor allem aber sind die For­sche­r:in­nen an den polizeilichen Ermittlungsakten im Mordfall Taşköprü interessiert. „Diese Akten sind zentral für die Aufklärung“, sagt Schmitt-Leonardy.

Doch obwohl diese Akten beziehungsweise Kopien davon in Hamburg liegen, kommt die Forschungsgruppe nicht an sie heran. Eine Einsicht muss in diesem Fall nämlich erst durch die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe freigegeben werden, womit die For­sche­r:in­nen fest rechneten, als sie die Einsicht beantragten.

Dass der Generalbundesanwalt dem Forschungsteam die Einsicht in die Ermittlungsakten der Hamburger Polizei verweigert, ist seit einer öffentlichen Sitzung des Beirats bekannt, den die Bürgerschaft für die Begleitung der wissenschaftlichen Aufarbeitung gebildet hat.

Die Gründe für die Ablehnung durch den Generalbundesanwalt kann die Forschungsgruppe nicht nachvollziehen

Ende vergangenen Jahres erhielten die Forscher überraschend eine umfassende Ablehnung ihres Auskunfts- und Akteneinsichtsgesuchs. Nun ist der Streit ein Fall fürs Gericht – und die Forschungsgruppe kommt, solange das andauert, in ihrem auf drei Jahre angelegten Auftrag hier vorerst nicht voran.

Streit um die NSU-Aufklärung in Hamburg gibt es schon lange. Zuletzt hatte eine wieder aufgeflammte Debatte, ob Hamburg nicht doch noch einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum NSU-Komplex einrichten soll, den rot-grünen Senat im Frühjahr 2023 in eine Krise gebracht: Mehrere Grünen-Abgeordnete wollten einem solchen Antrag zustimmen – der von der oppositionellen Linksfraktion kam.

Letztlich gab es dafür keine Mehrheit, aber immerhin: SPD und Grüne beschlossen, dass sich eine wissenschaftliche Forschungsgruppe um noch immer offenen Fragen um die Ermordung Süleyman Taşköprüs kümmern soll. Im Herbst 2024 fiel die Wahl des parlamentarischen Beirats auf die interdisziplinäre Forschungsgruppe.

Die Gründe für die Ablehnung durch den Generalbundesanwalt kann die Forschungsgruppe nicht nachvollziehen. „Zentral wurde darauf abgestellt, dass die NSU-Akten untrennbar seien“, sagt Schmitt-Leonardy. Heißt: Der Generalbundesanwalt sehe sich aus organisatorischen Gründen außerstande, nur den Hamburger NSU-Mord betreffenden Teil der Gesamtakte zum NSU-Komplex den For­sche­r:in­nen zur Verfügung zu stellen.

In Hamburg liegen Duplikate

„Das überzeugt in keiner Weise“, sagt Schmitt-Leonardy. Schließlich sei diese Arbeit ja längst einmal geschehen – in Hamburg lagern ja schon Duplikate genau dieses Aktenteils. Und: „Die Unteilbarkeit aus Gründen der Behördenorganisation ist kein Ablehnungsgrund“ – die hier zum Tragen kommende Strafprozessordnung sieht ausdrücklich Auskünfte und Akteneinsicht zu Forschungszwecken vor.

„Das kann nur abgelehnt werden, wenn eine Gefährdung konkreter Ermittlungsverfahren zu befürchten steht“, sagt Schmitt-Leonardy. Dabei habe die Bundesanwaltschaft zwar das strukturelle Ermittlungsverfahren gegen unbekannt noch nicht geschlossen, aber da würden derzeit – wie sich aus zahlreichen parlamentarischen Anfragen ergibt – ja die Ermittlungen im Wesentlichen ruhen. Im Übrigen gehe es der Forschungsgruppe allein um die bereits rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren.

Wie kommt also der Generalbundesanwalt dazu, die Akteneinsicht zu verweigern? Man wüsste gern, welche Motive er hat. Doch die Bundesanwaltschaft will sich auf Nachfrage der taz dazu nicht äußern.

Auch die Bürgerschaft unterstützt die Klage

Die Hamburger NSU-Forschungsgruppe will sich damit nicht abfinden. „Wir haben dann über Weihnachten einen 23-seitigen Widerspruch formuliert und beantragen damit beim Oberlandesgericht Karlsruhe die Einsicht“, sagt Schmitt-Leonardy.

Auch der Auftraggeber, der Beirat der Hamburgischen Bürgerschaft, unterstützt das. „Das Interesse der Stadt an einer Aufarbeitung bleibt hoch“ sagt die Vorsitzende des Beirats, die Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD), „deshalb haben wir den Antrag beim OLG Karlsruhe gemeinsam mit der Forschungsgruppe gestellt.“

Es sei bedauerlich, dass sich die Forschungsgruppe nun auf die Hinterbeine stellen müsse, um an die Akten zu kommen, aber ein langer Atem würde sich in diesem Fall lohnen. Im Übrigen: Auch einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss, der vor dem Einsetzen der Forschungsgruppe lange gefordert wurde, wäre es so ergangen, sagt Veit.

Bis ans Ende des Rechtsweges

Vorerst muss die Forschungsgruppe andere Akten sichten und auswerten, während sie auf eine gerichtliche Entscheidung aus Karlsruhe wartet. Wann die kommt, ist unklar. Mit einer Ablehnung des Antrags würde sich die Forschungsgruppe allerdings nicht zufrieden geben. „Wir sind im Zweifel bereit, bis ans Ende des Rechtsweges zu gehen“, sagt Schmitt Leonardy.

Auch wenn das bedeute, zeitweise nicht nur diskret und ohne viel Aufhebens an der konkreten Aufklärung des NSU-Terrors in Hamburg zu forschen. Um aber die zurecht hohen Erwartungen an die Aufarbeitung durch die Forschenden zu erfüllen, sei das unabdingbar. „Ich hoffe aber, dass der Generalbundesanwalt noch zur Erkenntnis kommt, dass wir doch ein gemeinsames Interesse haben – nämlich die Aufarbeitung des rechtsextremen NSU-Terrors“, sagt Schmitt-Leonardy.

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