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Verfassungsschutz zu CoronaleugnernQuerdenker keine eigenständige Gefahr mehr

Der Verfassungsschutz gibt die dubiose Kategorie der „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ auf. Beobachtet werden die Coronaleugner weiter.

Ein Aluhutträger auf einer Anti-Corona-Demo im Jahr 2021 Foto: imago

Der Verfassungsschutz beobachtet extremistische Kri­ti­ke­r:in­nen der Coronamaßnahmen nicht mehr als eigenständigen „Phänomenbereich“. Die sperrige Rubrik „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ soll künftig keine Rolle mehr spielen, teilte das Bundesamt für Verfassungsschutz jetzt der Nachrichtenagentur dpa mit.

Der Verfassungsschutz hatte im Frühjahr 2021, also ein Jahr nach Ausbruch der Coronapandemie, das sogenannte Querdenker-Spektrum oder jedenfalls die extremen Teile darin, zu Beobachtungsobjekten des Verfassungsschutzes erklärt. Damals wurde die Kategorie „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ eingeführt.

Laut dem Bundesamt wurde hier zum Beispiel erfasst, wer die Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie als „Corona-Diktatur“ beschimpfte und für sich deshalb ein „Widerstandsrecht“ in Anspruch nahm. Derartige „ständige Verächtlichmachung“ von Po­li­ti­ke­r:in­nen gehe „weit über die rechtlich zulässige Kritik an Politik und Staat“ hinaus, so der Verfassungsschutz.

Zuletzt wurden dem Spektrum noch 1.500 Personen zugeordnet mit nur leicht fallender Tendenz, 250 von ihnen seien „gewaltbereit“, hieß es im letzten Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2024. Es gebe in diesem Spektrum allerdings keinen gemeinsamen „systempolitischen Gegenentwurf“, nur die gemeinsame „fundamentale Ablehnung des bestehenden Staates“. Auch eine „bundesweit relevante Gruppierung“ fehle.

Konkret benannt wurde im letzten Verfassungsschutzbericht nur die Gruppe „Vereinte Patrioten“ (auch „Kaiserreichsgruppe“ genannt), die einen Umsturz geplant habe und dabei auch den damaligen Gesundheitsminister Karl Lauterbach entführen wollte. Die führenden Köpfe dieser Gruppe wurden bereits vom Oberlandesgericht Koblenz zu Freiheitsstrafen verurteilt.

Nach dem Ende der Coronapandemie und der entsprechenden Gegenmaßnahmen war die Gegner-Szene etwas orientierungslos. Zum Teil konzentrierte sie sich auf „Aufarbeitungs“-Forderungen, etwa eine Strafverfolgung der zuständigen Politiker. Laut Verfassungsschutz habe sie sich aber auch auf neue Themenfelder hin ausgerichtet, etwa gegen Klimaschutz oder gegen die Hilfe für die Ukraine.

Die Kategorie der „Delegitimierung des Staates“ war immer umstritten. Der konservative Rechtsprofessor Dietrich Murswiek warf dem Verfassungsschutz eine Verletzung der Meinungsfreiheit vor, indem er mit unscharfen Kriterien Kritik ins Abseits stelle. „Mit dem ‚Verächtlichmachen‘ hat der Verfassungsschutz einen Gummibegriff gewählt, der sich beliebig biegen lässt“, mahnte Murswiek.

Auch Clara Bünger, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, fand den neuen Phänomenbereich immer schon überflüssig. „Die 2021 eingeführte Kategorie ist nicht nur schwammig, sondern zersplittert die Bedrohungslage künstlich und verharmlost damit vor allem rechtsextreme Gruppen, die dieses Ziel teilen“, so Bünger.

Beobachtung geht weiter

Wer nun wann beschlossen hat, die Kategorie aufzugeben, konnte der Verfassungsschutz auf Nachfrage der taz zunächst nicht mitteilen. Das Bundesinnenministerium erklärte, man werde sich zu „internen Abläufen“ nicht äußern. Sachsen war aber wohl das erste Bundesland, das zum Jahreswechsel 2026 die Kategorie aufgab, wie der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) schon im letzten Herbst mitteilte.

Das Bundesamt hat auf seinem Online-Auftritt bereits die Kategorie „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ entfernt. Laut dpa soll die Kategorie auch im nächsten Verfassungsschutzbericht, der im Juni vorgestellt wird, nicht mehr auftauchen, obwohl es die Kategorie im Jahr 2025 ja noch gab.

Damit wird das beobachtete Spektrum aber nicht für harmlos erklärt. Es soll vielmehr in den bisherigen Kategorien weiter beobachtet werden, erklärte das Bundesinnenministerium. Gemeint sind damit wohl insbesondere die Phänomenbereiche „Rechtsextremismus“ und „Reichsbürger“. Schon im Verfassungsschutzbericht 2024 hieß es, dass es eine „Anschlussfähigkeit“ an diese Spektren gebe.

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2 Kommentare

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  • Könnte jemand dem Herrn auf dem Foto sagen, daß er sich mit seiner Pickelmütze wahrscheinlich irgendwann mal einen Blitz einfangen wird?

  • „weit über die rechtlich zulässige Kritik an Politik und Staat“



    Wer das als Begründung für geheimdienstliche Maßnahmen in Ordnung findet, dem ist allerdings nicht mehr zu helfen.