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Geflüchteten ins Gesicht geschlagenFreispruch für Berliner Polizisten

Nach einem Einsatz in einer Geflüchtetenunterkunft wurde ein Beamter wegen Körperverletzung angeklagt. Das Gericht spricht nun von Notwehr.

Eingang zum Amtsgericht Tiergarten in Berlin-Moabit Foto: Monika Skolimowska/dpa

Aus Berlin

Martha Lippert

Das Amtsgericht Tiergarten hat einen Berliner Polizisten freigesprochen, dem vorgeworfen wurde, bei einem Polizeieinsatz in einer Notunterkunft einem Geflüchteten mehrfach ins Gesicht geschlagen zu haben. Das Gericht entschied am Montag, dass der Beamte in Notwehr gehandelt habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die fragliche Tat ereignete sich bereits vor vier Jahren. Auslöser des Einsatzes war damals laut Polizeiangaben ein Notruf wegen des Verdachts auf häusliche Gewalt. Einsatzkräfte vermuteten einen Streit zwischen Vater und Tochter. Doch als die Polizei den Vater befragen wollte, weigerte sich dessen ebenfalls anwesender Bruder, den Raum zu verlassen. In der Folge eskalierte die Situation.

Zwei Beamte zogen den eigentlich unbeteiligten Bruder an den Armen aus dem Raum und hielten ihn auf dem Boden fest. Der inzwischen 50-jährige Geflüchtete sagte vor Gericht aus, ihn habe ein Polizist dann sechs bis sieben Mal ins Gesicht geschlagen. Er betonte, sich nicht gewehrt zu haben. Ein Polizeibeamter, der am Einsatz beteiligt war, gab als Zeuge vor Gericht allerdings an, maximal einen Schlag beobachtet zu haben. Ein anderer Polizist meinte, der Betroffene habe zuvor Widerstand gegen die Beamten geleistet.

Am Montag folgte das Gericht weitgehend der Darstellung der aussagenden Polizist:innen. „Das Gericht ist nach der Beweisaufnahme zu dem Ergebnis gekommen, dass der Angeklagte dem Geschädigten nicht, wie angeklagt, mehrere Faustschläge versetzt hat, sondern nur einen“, erklärte das Gericht gegenüber der taz. Dieser sei „durch Notwehr gerechtfertigt“ gewesen, weil „der Angriff von dem Geschädigten ausgegangen sei“. Ein Beamter hatte vor Gericht ausgesagt, dass sich der Geschädigte beim Wegziehen gewehrt habe.

Einer oder mehrere Schläge?

Aus einem rechtsmedizinischen Gutachten der Charité war nicht eindeutig hervorgegangen, dass die Frakturen mit Sicherheit das Resultat eines einzigen Schlages sind. Laut Charité könnten die Brüche sowohl durch multiple Faustschläge als auch einen sehr kräftigen Schlag entstanden sein. Bei den komplexen Gesichtsfrakturen, die der Geschädigte erlitten habe, sei das Risiko für bleibende Schäden erhöht. Der Betroffene gab an, weiter an Schmerzen zu leiden und mit den psychischen Folgen der Gewalt zu ringen.

Das Ausmaß der Gewalt hatte auch den internen Ermittler überrascht, der sich mit dem Fall befasst hatte. „In den zehn Jahren, in denen ich in diesem Deliktsbereich tätig bin, hatte ich mit so etwas noch nicht zu tun“, sagte er vor Gericht. Eigentlich halte er das Handeln von Po­li­zis­t:in­nen „in gefühlt 99 Prozent aller Fälle für gerechtfertigt“. Doch in diesem Fall habe er Zweifel.

Auch die Staatsanwaltschaft hielt es vor Gericht für „absolut glaubhaft“, dass der Angeklagte „den Geschädigten sechs bis sieben Mal mit der Faust auf die rechte Gesichtshälfte geschlagen“ hat. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine neunmonatige Freiheitsstrafe plädiert, ausgesetzt auf Bewährung. Natürlich müssten Polizisten bei Einsätzen auf alles gefasst sein, sagte der Staatsanwalt bei seinem Abschlussplädoyer. „Aber das bedeutet nicht, dass man sämtliches polizeiliches Verhalten rechtfertigen kann“, betonte er.

Der Verteidiger des angeklagten Polizisten sagte dagegen, sein Mandant sei mit einer Person konfrontiert gewesen, die „sich gegen die polizeiliche Maßnahme vehement wehrt“. Das Vorgehen des Beamten sei deshalb gerechtfertigt gewesen. Letztlich folgte das Gericht der Verteidigung. Gegen den angeklagten Polizisten laufen allerdings noch weitere polizeiliche Ermittlungsverfahren – wieder wegen des Verdachts auf Körperverletzung im Amt.

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