Aktivistin über Kinder Alleinerziehender: „Sie dürfen nicht Kinder zweiter Klasse sein!“
Wenn ein Elternteil keinen Unterhalt zahlt, springt der Staat ein – und streicht das Kindergeld. Das benachteiligt Alleinerziehende, sagt Delia Keller.
taz: Sie kämpfen gegen eine eklatante gesetzliche Schieflage: Kinder von Alleinerziehenden erhalten mitunter kein Kindergeld – und das, obwohl sie sowieso schon ein erhöhtes Armutsrisiko haben. Bitte erklären Sie diesen Irrsinn.
Keller: Es liegt am Unterhaltsvorschussgesetz, dessen Reform wir fordern. Einfach erklärt: Wenn ein Paar sich trennt und die Kinder ihren Lebensmittelpunkt fortan bei nur einem Elternteil haben, ist der andere Teil zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, je nach seinem Einkommen und dem Alter der Kinder. Das Kindergeld von 259 Euro steht beiden Eltern hälftig zu, wird aber in Gänze an die Person ausgezahlt, bei der die Kinder überwiegend leben. Zum Ausgleich für den anderen Elternteil wird die Hälfte des Kindergelds vom Unterhalt abgezogen, den er oder sie zu zahlen hat. So weit, so gut. Die Ungerechtigkeit setzt in dem Moment ein, in dem der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt, entweder weil er oder sie nicht kann – oder nicht will.
taz: Was geschieht in diesem Fall?
Keller: Der oder die Alleinerziehende hat dann Anspruch auf einen Unterhaltsvorschuss. Dabei streckt der Staat das Geld vor, das eigentlich der andere Elternteil für den Unterhalt seiner Kinder zahlen müsste. Der Skandal: Das komplette Kindergeld wird dabei auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet – geht also flöten. Eine alleinerziehende Person mit zwei Kindern verliert dadurch rund 3.100 Euro im Jahr.
Die 48-Jährige ist Mutter zweier Söhne im Alter von 14 und 16 Jahren, freie Künstlerin und Designerin und Vorstandsmitglied des Vereins Fair für Kinder. Sie hat eine Petition für gleiches Kindergeld für alle Kinder gestartet.
taz: Das klingt verrückt. Als ob der alleinerziehende Elternteil dafür bestraft wird, dass der andere sich vor dem Unterhalt drückt.
Keller: Genau. Deshalb sagen wir: Kinder von Alleinerziehenden dürfen nicht Kinder zweiter Klasse ein!
taz: Aber wie kommt es zu dieser Ungleichbehandlung?
Keller: Die Gesetzeslage ist so kompliziert, dass selbst viele Betroffene sie kaum durchblicken. Es läuft so: Das Kindergeld wird zwar aus der Familienkasse gezahlt. Bei Alleinerziehenden, die auf staatlichen Unterhaltsvorschuss angewiesen sind, wird es aber eben schon im Voraus von diesem Vorschuss abgezogen Damit steht es den Soloeltern praktisch nicht zur Verfügung. Gleichzeitig verzichtet der Staat auf sehr viel Geld: 2024 hat der Bund gerade mal 17 Prozent der Unterhaltsvorschüsse von nicht zahlenden Elternteilen wieder eingetrieben. Die anderen 83 Prozent sind mit Steuermitteln finanziert.
taz: Sie als berufstätige Alleinerziehende und ich als kinderlose Alleinlebende und alle anderen Erwerbstätigen kommen also dafür auf, dass manche Väter oder Mütter sich weigern, den Lebensunterhalt ihrer eigenen Kinder mitzufinanzieren?
Keller: Richtig. 3,2 Milliarden Euro sind allein 2024 dafür draufgegangen.
taz: Wahnsinn. Das ist mehr als der Etat, der im aktuellen Bundeshaushalt für Umwelt- und Verbraucherschutz vorgesehen ist, das sind nur 2,77 Milliarden.
Keller: Ja, während sich das halbe Land letzthin wieder mal heftig über vermeintlichen Bürgergeldbetrug echauffiert hat, bleibt dieser Milliardenverlust für den Staat, diese Art von Sozialbetrug bisher fast unbeachtet. Nach Schätzungen des Instituts für Wirtschaftsforschung (ifo) könnten bis zu drei Viertel der staatlichen Unterhaltsvorschüsse von nicht zahlenden Elternteilen locker wieder zurückgeholt werden – würde die Politik sich angemessen darum kümmern. In Norwegen etwa liegt die Rückholquote bei 90 Prozent, dort gibt es weniger Schlupflöcher für zahlungsunwillige Eltern, sie können ihr Einkommen nicht so leicht kleinrechnen, um sich vor dem Kindesunterhalt zu drücken.
taz: Aber warum schiebt die Bundesregierung diesem Milliardenloch keinen Riegel vor?
Keller: Das müssen Sie Karin Prien fragen. Im Januar stellten die Grünen eine Kleine Anfrage an ihr Ministerium: Wie hoch der Anteil der säumigen Elternteile sei, die von den Jugendämtern als grundsätzlich leistungsfähig eingeschätzt würden. Die Antwort lautete: „Der Bundesregierung liegen keine Daten im Sinne der Fragestellung vor.“ Ein Eingeständnis, schwarz auf weiß, dass da nicht systematisch kontrolliert oder analysiert wird. Es gibt aber noch viele andere Probleme, gegen die wir kämpfen.
Dieser Text erschien zuerst in der wochentaz, unserer Wochenzeitung von links!
In der wochentaz geht es jede Woche um die Welt, wie sie ist – und wie sie sein könnte. Eine linke Wochenzeitung mit Stimme, Haltung und dem besonderen taz-Blick auf die Welt. Jeden Samstag neu am Kiosk und natürlich im Abo.
taz: Zum Beispiel?
Keller: Es ist ein Unding, dass Kinder aus alleinerziehenden Familien, sobald sie 18 geworden sind, selbst gegen den den Unterhalt verweigernden Elternteil klagen müssen.
taz: Das heißt, junge Menschen, die gerade im Abitur stecken oder am Beginn einer Ausbildung, müssen selbstständig gegen ihre Väter oder Mütter vor Gericht ziehen?
Keller: Ja, ausgerechnet in dieser vulnerablen Phase des Heranwachsens müssen sie gegen ihre Väter oder Mütter aussagen – obwohl das Verhältnis ohnehin schon angespannt ist. Eine ungeheure psychische Belastung. Wir fordern: Eltern müssen, egal ob getrennt oder nicht, bis zum 25. Lebensjahr ihrer Kinder für deren Unterhalt mitaufkommen, mindestens so lange, bis das Kind seine erste Ausbildung abgeschlossen hat. Das Ehegattensplitting muss auch dringend weg. Der Staat subventioniert dieses Steuerprivileg mit 26 Milliarden Euro im Jahr, aber nur 41 Prozent davon landen in Haushalten mit Kindern, der Rest geht an Paare, die sich Kreuzfahrten oder wer weiß was davon leisten. Da war selbst Helmut Kohl vor 45 Jahren weiter.
Helmut Kohl?
Keller: Ja, in seiner Regierungserklärung von 1982 machte Kohl sich wörtlich für die „eigenständige soziale Sicherung der Frau“ stark und trat für die Abschaffung des Ehegattensplittings zugunsten eines Familiensplittings ein. Es scheiterte dann wohl am Koalitionspartner FDP.
taz: Auch heute stellen Mütter noch die überwältigende Mehrheit der Alleinerziehenden, richtig?
Keller: 85 Prozent sind weiblich – und etwa 90 Prozent der Elternteile, die keinen Unterhalt für ihre Kinder zahlen, sind männlich. Wir haben es mit Hunderttausenden Vätern zu tun, die die Mütter mit der Verantwortung für die Kinder auch finanziell alleinlassen. Erst kürzlich stieß ich auf den Fall eines Filialleiters eines Baumarkts: Nach der Trennung gelang es ihm, sein monatliches Einkommen auf die Selbstbehaltsgrenze von 1.450 Euro herunterzurechnen – obwohl er weiterhin denselben Job machte. Die Mutter, die nun alleine für die Kinder sorgt, musste Unterhaltsvorschuss beantragen, der Staat springt ein. Ein üblicher Trick: Zahlungsunwillige Väter übertragen ihr Vermögen auf ihre neuen Partnerinnen oder packen einen Großteil ihres Einkommens in ihre private Altersvorsorge, entziehen es damit dem Steuerzugriff und bauen sich so ein nettes kleines Vermögen auf – während die Mutter samt Kindern knapsen muss.
taz: Laut dem „Monitor Familienforschung“ des Bundes wächst jedes vierte Kind in seinen ersten 15 Lebensjahren mit nur einem Elternteil auf. Wie viele Alleinerziehende sind von den Tücken betroffen, die Sie anprangern?
Keller: Es leben rund 1,7 Millionen Alleinerziehende in Deutschland mit rund 2,8 Millionen minderjährigen Kindern. Wir gehen von mindestens 860.000 Fällen aus, die unter den Macken des Unterhaltsvorschussgesetzes zu leiden haben.
taz: Welche konkreten Hoffnungen knüpfen Sie an Ihre Petition „Kindergeld für alle Kinder! – keine Abzüge für Alleinerziehende“, für die Sie über 130.000 Unterschriften gesammelt hatten und am Dienstag den Bundestagsabgeordneten überreichten?
Keller: Unsere Reformvorschläge sind dem Familienministerium seit Langem bekannt, mehr noch, sie stehen im Koalitionsvertrag! Als die Ampel regierte, unterstützte die CDU unsere Forderungen noch. Kaum selbst an der Regierung, mauert das unionsgeführte Familienministerium. Alleinerziehende haben keine Lobby, aber glücklicherweise doch ein paar Fürsprecher:innen in der Politik, sogar in der CDU, etwa Ansgar Heveling, der uns schrieb, die derzeitige Gesetzeslage widerspreche einer modernen konservativen Familienpolitik. Es kann nicht sein, dass Kinder und Alleinerziehende weiterhin den Preis für ein derart ungerechtes und ineffizientes System zahlen. Wir hoffen also darauf, dass die Merz-Regierung diesen Punkt jetzt endlich angeht. Bevor wieder eine neue Bundesregierung ans Ruder kommt, deren Familienpolitik womöglich noch rückschrittlicher ausfällt.
taz: Wie reagiert Bundesfamilienministerin Karin Prien auf die Petition?
Keller: Am liebsten hätte ich unsere Forderungen direkt Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) in die Hand gedrückt. Doch ein persönliches Gespräch lehnt sie ab.
Gemeinsam für freie Presse
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert