Schmerzgriffe bei Sitzblockade: Klimaaktivist von Extinction Rebellion bekommt Recht
Das Hamburger Verwaltungsgericht gab einem Klimaaktivisten Recht, der gegen Schmerzgriffe der Polizei zur Auflösung einer Sitzblockade klagte.
Ein Klimaaktivist der Gruppe Extinction Rebellion, der bei einer Sitzblockade von der Polizei mit Schmerzgriffen traktiert wurde, hat am Donnerstag vor dem Hamburger Verwaltungsgericht Recht bekommen. Weil die Urteilsbegründung noch aussteht, ist offen, ob der Aktivist in dieser Instanz aus inhaltlichen oder formellen Gründen gewonnen hat.
Angegriffen hatte dessen Anwalt Christopher Brandt zum einen, ob die Schmerzgriffe an sich rechtswidrig waren – zum anderen, ob die Polizei formal damit richtig umgegangen ist: Hatten also die Polizisten dem Aktivisten angekündigt, dass sie ihm gegebenenfalls wehtun würden?
Der Vorfall, um den es geht, liegt schon einige Jahre zurück. Das Verfahren habe sich wegen der Coronapandemie verzögert, sagte der Vorsitzende Richter Michael Bertram entschuldigend. Im September 2019 hatten sich, organisiert von Extinction Rebellion, rund 150 Leute auf der Willy-Brandt-Straße eingefunden und waren während einer Grünphase einfach stehen geblieben. Rund 40 Leute setzten sich und weigerten sich auch nach einer Aufforderung der Polizei, die Hauptverkehrsstraße freizugeben.
Wie auf einem Video zu sehen ist, hatte der Kläger seine Hände unter den angezogenen Knien verschränkt. So hätte er problemlos weggetragen werden können, sagt der Aktivist – anders, als wenn er sich komplett entspannt und schwer gemacht hätte. „Das Wegtragen war ein Angebot an die Polizei“, sagte er danach der taz, ein Angebot zur friedlichen Auflösung der Blockade. Schon im Vorfeld hatten die Aktivisten angekündigt, dass sie sich nicht wehren würden.
Techniken des Zwangs
Trotzdem haben die Polizisten den Aktivisten nicht weggetragen. Stattdessen versuchten sie, ihn mit verschiedenen Techniken zum Aufstehen zu bewegen: Rückenhaltegriff, Handbeugehebel, Fingerhebel und ein Druck mit den Faustknöcheln in den Oberarmmuskel, von dem der Aktivist blaue Flecke davontrug. Das Gericht hatte nun zu klären, ob dieses Vorgehen verhältnismäßig war.
Dabei komme es auf die besonderen Umstände des Falls an und auch auf das, was sich hinter dem „diffusen Sammelbegriff Schmerzgriff“ verberge, sagte der Vorsitzende Richter: Entsteht der Schmerz durch eine Gegenbewegung des Traktierten? Das findet das Gericht unproblematisch. Erzwingt der Griff reflexhaft eine bestimmte Bewegung? Oder beugt der Schmerz den Willen? Letzteres wiege wohl am schwersten.
Die Polizei behauptete, der Kläger habe sich gegen die Anwendung der Schmerzgriffe gewehrt, wobei unklar blieb, was sie unter „sich wehren“ versteht. Die Aktion unter dem Anfangsverdacht der Nötigung habe die öffentliche Sicherheit gefährdet, weil Autofahrer aus dem sich bildenden Stau ausbrachen und über die frei gebliebene Gegenfahrbahn wendeten.
Beim Wegtragen hätten sowohl die Polizisten als auch der Weggetragene verletzt werden können, etwa durch Stolpern. In einem anderen Fall habe sich eine Polizistin so verletzt, dass sie dienstunfähig geschrieben werden musste.
Ob ein Wegtragen infrage komme, hänge auch davon ab, wie dynamisch die Situation sei, gab der Richter zu bedenken. Wie groß ist die Blockade? Steht der Polizei genügend und ausreichend kräftiges Personal zur Verfügung? Im vorliegenden Fall waren reichlich Beamte vor Ort.
Christopher Brandt, Klägeranwalt
Auch eine mögliche Grundhaltung bei den Polizisten könnte eine Rolle gespielt haben. Als eine Aktivistin einen Beamten fragte, warum die Polizei so rabiat vorgehe, antwortete der: „Seit Brokdorf trägt die Hamburger Polizei niemanden mehr weg.“ Allerdings erzwang einer der Aktivisten tatsächlich das Wegtragen.
Die Frage, wie das alles zu werten ist, würde sich allerdings erübrigen, wenn das Gericht in seiner noch nicht vorliegenden Urteilsbegründung zum Schluss gekommen wäre, dass die Polizisten schon formal falsch handelten. Reichte es aus, dass die Beamten ankündigten, sie würden jetzt „unmittelbaren Zwang in Form einfacher körperlicher Gewalt anwenden“ oder hätten sie konkreter werden müssen? Sinn der Androhung sei, dass die Betroffenen die Chance hätten zu reagieren.
Schmerzgriffe wirken abschreckend
Anwalt Brandt kam in seinem Plädoyer auf den Hintergrund der Blockade zu sprechen. Wer sich auf die Straße setze, um auf die drohende Klimakatastrophe hinzuweisen, tue das nicht aus Jux und Dollerei. „Die Gesellschaft handelt nicht“, sagte Brand. Um auf dieses Problem aufmerksam zu machen, müsse man „eine spürbare Unterbrechung des business as usual erzeugen“.
Im Übrigen sei es absurd, unmittelbaren Zwang gegen eine Versammlung anzuwenden, die sich auf das Bundesverfassungsgericht berufen könne. Diese hatte den Staat im Sinne künftiger Generationen auf den Klimaschutz verpflichtet.
Aus Sicht des Klägers wirken Schmerzgriffe gegen friedliche Klimaaktivisten abschreckend: „Den Leuten wird gezeigt, was passiert, wenn ihr protestiert.“
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