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Vorstoß von Justizministerin Hubig (SPD)Hubig will Spanner in der Sauna ins Schwitzen bringen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will das Filmen in der Sauna ins Strafrecht aufnehmen. Zivilrechtlich kann man bereits dagegen vorgehen.

Heißes Eisen: wenn in der Sauna gefilmt oder fotografiert wird. Justizministerin Hubig will es zum Fall fürs Strafrecht machen Foto: Andreas Pein/laif

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will Spanner-Fotos aus öffentlichen Saunen unter Strafe stellen. Das kündigte sie am Wochenende gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) an. Sie wolle damit eine „Schutzlücke“ schließen.

„Keine Frau muss sich gefallen lassen, dass sie zum Objekt von Spanner-Fotos gemacht wird, nur weil das Smartphone mit Kamera immer griffbereit ist. Unser Staat hat hier eine Schutzverantwortung“, sagte Hubig der NOZ.

Hubig greift damit das Anliegen einer Petition auf, die von zwei jungen Frauen aus Leipzig gestartet wurde. Unter dem Titel: „Heimliche Nackt-Aufnahmen strafbar machen – Schutz vor Sauna-Voyeuren, JETZT!“ fordern sie ein Gesetz, „das unsere Körper vor ungewollten Nacktaufnahmen – insb. in öffentlich zugänglichen Bereichen – schützt“.

Die beiden Frauen hatten in der Sauna bemerkt, wie ein Mann seine Handykamera auf sie gerichtet hatte. Sie riefen einen Saunamitarbeiter und dann die Polizei, die das Handy beschlagnahmte. Die Staatsanwaltschaft teilte später allerdings mit, das Filmen sei „auch wenn es zu missbilligen ist – nicht strafbar gewesen“. Die beiden Frauen starteten daraufhin ihre Petition, die schon über 62.000 Mal unterzeichnet wurde.

Unser Staat hat hier eine Schutzverantwortung

Stefanie Hubig, SPD, Bundesjustizministerin

Tatsächlich greifen die bisher bestehenden Strafnormen gegen digitalen Voyeurismus beim Filmen in einer öffentlichen Sauna nicht. So erfasst die „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ (Paragraf 201a) nur unbefugte Aufnahmen „in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum“. Aufnahmen in einer öffentlichen Sauna fallen nicht darunter.

Kein Fall von Upskirting oder Downblousing

Die „Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen“ (Paragraf 184k) passt auch nicht. Hier geht es um „Upskirting“, also Unter-den-Rock-Filmen, oder „Downblousing“, In-den-Ausschnitt-Filmen. Erforderlich ist, dass Geschlechtsorgane „gegen Anblick geschützt sind“ – was in der Sauna gerade nicht der Fall ist.

Zwar ist in Saunen der Gebrauch von Kameras in der Regel ausdrücklich verboten. Wer gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt, begeht jedoch keinen Hausfriedensbruch (Paragraf 123). Denn danach macht sich nur strafbar, wer in einen geschützten Bereich eindringt oder wer sich auf Aufforderung nicht entfernt. Nicht jeder Verstoß gegen die Hausordnung ist ein Hausfriedensbruch.

Der Schutz am eigenen Bild

Am ehesten passt nach bisheriger Rechtslage der Schutz am eigenen Bild, der im Kunsturhebergesetz geregelt ist. Strafbar macht sich dabei aber nur, wer Fotos und Videos anderer Personen unbefugt „verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt“. Das bloße Filmen ist nach dieser Norm noch nicht strafbar.

Legal ist das Filmen fremder Menschen in der Sauna allerdings nicht, auch wenn das immer wieder behauptet wird. Da hier eindeutig Persönlichkeitsrechte verletzt werden, können Betroffene zivilrechtlich Unterlassung und auch Schadenersatz verlangen. Sie müssen sich allerdings selbst darum kümmern und tragen auch das Kostenrisiko, wenn eine Klage vor dem Zivilgericht abgelehnt wird. Bei der Strafverfolgung übernimmt dagegen die Polizei die Ermittlungen und die Staatsanwaltschaft klagt an. Die Opfer haben kein Kostenrisiko.

Hubig will die Lücken bei der Bestrafung von digitalem Voyeurismus in einem Gesetzespaket schließen, an dem das Ministerium „unter Hochdruck“ arbeite. Das sogenannte digitale Gewaltschutzgesetz, in dem es gar nicht um Gewalttaten geht, soll neben sexuellen Deepfakes auch den Fall erfassen, den die Joggerin Yanni Gentsch voriges Jahr publik machte und in einer Petition anprangerte: Ein Radfahrer war ihr gefolgt und hatte dabei ständig ihren Hintern gefilmt. Auch hier erklärte die Polizei, dass das Verhalten des Mannes nicht strafbar sei, worauf auch Yanni Gentsch eine Petition startete, die sogar bereits über 161.000 Mal unterzeichnet wurde. Ministerin Hubig hatte sich mit Gentsch getroffen und versprochen, sich um ihr Anliegen zu kümmern.

Dämpfer von der Justizministerkonferenz

Einen kleinen Rückschlag erlitt Hubig im November bei der Justizministerkonferenz. Dort wurde der Vorschlag, voyeuristische Aufnahmen generell unter Strafe zu stellen, mehrheitlich abgelehnt, insbesondere von den CDU/CSU-geführten Justizministerien. Sachsens Ministerin Constanze Geiert (CDU) sagte bei der abschließenden Pressekonferenz: „Natürlich ist so ein Verhalten verwerflich und moralisch zu verurteilen. Aber das Strafrecht ist keine Supermoralinstanz.“

Hubig verfolgt ihr Projekt offensichtlich dennoch weiter. Bei Strafgesetzen braucht sie die Zustimmung der Länder nicht. Allerdings ist noch offen, ob der Koalitionspartner CDU/CSU im Bundestag Hubigs Pläne mitträgt.

Wie die Stimmung derzeit ist, wird sich bald im Bundesrat zeigen. Dort wird am Freitag ein Resolutionsentwurf von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen behandelt, der eine Strafbarkeit von unbefugten „sexuell motivierten Bildaufnahmen“ fordert.

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5 Kommentare

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  • Auch sollten Männer Frauen in der Sauna keine Komplimente machen.

  • Eklige Typen.

    Strafen nicht unter 5000 Euro.

  • Der Vorschlag ist bestimmt gut gemeint, aber wie der Artikel auch zeigt: Frauen brauchen eigentlich keine weitere Klagemöglichkeit, nachdem sie gegen ihren Willen gefilmt wurden. Bilder sind in Sekunden gemacht und im Netz.



    Frauen wollen in eine Sauna gehen können ohne befürchten zu müssen, dass sie gefilmt werden. Sie wollen nicht erst vorsichtig checken müssen, ist da eine/r, der das vielleicht macht? Wenn frau dies befürchten muss, geht sie doch gar nicht erst rein.

  • "... Zwar ist in Saunen der Gebrauch von Kameras in der Regel ausdrücklich verboten ..."

    Warum sind nicht Handys allgemein in der Sauna verboten? Ist die Idee von Sauna nicht, einige Minuten im Halbdunkel und auf den EIGENEN Körper konzentriert zu schwitzen?



    Was hat da ein Handy zu suchen?

    Die Gesellschaft braucht aus verschiedensten Gründen einige DIGITALFREIE RÄUME, wann wird das endlich kapiert?

  • Das ist eine sehr gute und längst überfällige Initiative.