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Geschlechtergerechte ArbeitsweltBluten bei der Arbeit?

Diskussion um „Menstruationsurlaub“ ist keine neue. Der neue Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz ist dagegen, und damit ist er nicht allein.

So hübsch wie hier ist Menstruation im Arbeitsalltag leider meistens nicht Foto: Gemma Ferrando/Westend61/imago

Braucht es bei Menstruationsschmerzen extra freie Tage? Nein, so Andreas Philippi (SPD). Frauen sollen problemlos krankgeschrieben werden, fordert der niedersächsische Gesundheits-, Arbeits- und Gleichstellungsminister, der seit 1. Januar den Vorsitz der Gesundheitsministerkonferenz übernommen hat. Den Vorschlag, Menstruationsurlaub oder Extra-Krankentage einzuführen, halte Philippi hingegen „für stigmatisierend“. Damit öffnet er eine alte Debatte.

Ähnlich wie Philippi sieht es Silke Raab. Sie sitzt im DGB-Bundesvorstand. Allein die Formulierung „Urlaub“ sei irreführend. Es brauche keine zusätzlichen freien Tage wegen Menstruationsbeschwerden. Schließlich hätten die Gewerkschaften lange für das Entgeltfortzahlungsgesetz gekämpft, so Raab. Dadurch braucht es bei Krankheit von weniger als drei Tagen nur dann eine ärztliche Bescheinigung, wenn der Arbeitgeber dies ausdrücklich verlangt. Außerdem würde Frauen durch zusätzliche freie Tage die Teilhabe am Arbeitsmarkt nur weiter erschwert, befürchtet Raab.

Um Menstruation auf der Arbeit zu enttabuisieren, fordert der DGB, die Regelungen zum Entgeltfortzahlungsgesetz so zu ändern, dass Arbeitgeber grundsätzlich nur noch im begründeten Einzelfall eine Bescheinigung einfordern dürfen. Zudem müsse klar sein, dass Fehlzeiten nicht zu weniger Lohn führen.

Allgemein müsse sich der Alltag verändern. Das heißt: auf dem Arbeitsplatz kostenlose Tampons, Binden, Wärmflaschen oder Heizkissen und Zugang zu Toiletten. Wichtig sei auch, dass Betriebsräte menstruierenden Personen unbürokratisch Homeoffice ermöglichen. Auch die Arbeitskleidung müsse locker geschnitten sein, und es sollte nicht nur helle Hosen geben.

Oder doch Sonderurlaub?

Allerdings gibt es auch andere Stimmen zum Menstruationsurlaub. Zuletzt in Stuttgart. Dort hat die Fraktion „Die Linke SÖS Plus“ im Gemeinderat im August 2025 den Antrag gestellt. Die Stadt soll drei Tage bezahlten Sonderurlaub ohne Attest für Beschäftigte der Stadt anbieten. Für Menstruationsschmerzen existiere keine spezifische Regel im Arbeitsrecht. Arbeit sei auf eine gleichbleibende Leistung ausgerichtet und damit nicht auf Leistungsschwankungen durch den Zyklus.

Laut Techniker Krankenkasse sind die Beschwerden bei jeder zehnten Frau so stark, dass sie ein bis drei Tage im Monat nicht ihren normalen Berufsalltag bewältigen kann.

Langfristig reduziere ein Menstruationsurlaub Fehlzeiten und Krankmeldungen und Ar­beit­neh­me­r:in­nen seien motivierter, so die Fraktion „Die Linke SÖS Plus“. Zudem könne es zu einer stärkeren „Bindung an die Arbeitgeberin Stuttgart“ führen. Funktioniert hat ein ähnlicher Antrag im Schweizer Parlament der Stadt Freiburg. Dort können Angestellte der Stadt drei Tage im Monat Menstruationsurlaub nehmen.

Oft werden auch Japan oder Spanien als Beispiel angeführt: Spanien führte 2023 als erstes europäisches Land „menstruationsfrei“ für Angestellte ein. Allerdings hat Spanien ein anderes Sozialsystem und keine vergleichbare Regel zum Entgeltfortzahlungsgesetz. In Japan gibt es seit 1947 einen „Menstruationsurlaub“. Taiwan hat 2013 ein ähnliches Gesetz eingeführt. Dort können Personen allerdings nur drei Tage pro Jahr zu Hause bleiben und bekommen in dieser Zeit auch nur die Hälfte des Lohns. In Südkorea müssen Ar­beit­ge­be­r:in­nen ihren Beschäftigten einen Tag im Monat freigeben.

Auch ohne gesetzliche Regel können Unternehmen eine Art Menstruationsurlaub anbieten. So macht es zum Beispiel die Open Knowledge Foundation (OKF) in Berlin. Dort heißen die zusätzlichen freien Tage „Menstrual Leave Days“. Damit wolle man zur „Entstigmatisierung von Menstruation und menstruationsbedingten Beschwerden beitragen.“

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