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Schutz der MeereUN-Hochseeschutzabkommen ohne Deutschland

Das multilaterale Abkommen zum Schutz der Hochsee ist am Samstag in Kraft getreten. Sein Beschluss gilt als Durchbruch. Die Bundesrepublik ist vorerst nicht dabei.

Das Hochseeschutzabkommen soll die Artenvielfalt von der Meeresoberfläche durch die Wassersäule darunter bis in die Tiefsee schützen Foto: imago

Der Multilateralismus wartet auf Deutschland. Am Samstag tritt das Abkommen der Vereinten Nationen zum Schutz der Hochsee in Kraft. Und Deutschland ist vorerst nicht dabei.

Dabei zählte die Bundesrepublik sogar zu den ersten Unterzeichnern des Abkommens. Die damalige Bundesumweltministerium Ministerin Steffi Lemke (Grüne) hatte den Abschluss entscheidend vorangetrieben.

Ihr Ministerium war seinerzeit noch zuversichtlich, zu den ersten Vertragsparteien beim Inkrafttreten des Hochseeschutzabkommen zu zählen. Dann zerbrach die Ampel, Lemke schaffte es nicht mehr, die Mitgliedschaft beim Abkommen in ein Gesetz zu gießen und durch den Bundestag zu bringen. Schwarz-rot hat das bisher nicht nachgeholt.

Zwei Drittel der Ozeane sind hohe See. Das sind etwa 40 Prozent der Erdoberfläche. Als Hochsee gelten jene Meeresgebiete, die weder unter die bis zu 12 Seemeilen weit reichenden Hoheitsgewässer von Staaten fallen noch als deren bis zu 200 Seemeilen große Wirtschaftszone gelten. Diese blauen Weiten sind Niemandsland – und waren bislang weitgehend ungeschützt.

Ein entscheidender Schritt zum Schutz der Hochsee

Das Abkommen zum Schutz der Hochsee ist ein wesentlicher Schritt, um das sogenannte 30x30-Ziel der Weltartenschutzkonferenz 2022 in Montreal zu erreichen. Damals hatte sich die Weltgemeinschaft dazu verpflichtet, 30 Prozent ihrer Landfläche und der Meere bis 2030 unter Schutz zu stellen.

Das Hochseeschutzabkommen soll die Artenvielfalt von der Meeresoberfläche durch die Wassersäule darunter bis in die Tiefsee schützen. Es ermöglicht Meeresschutzgebiete, gibt Prüfungen zur Umweltverträglichkeit vor, wenn etwa neue Fischereimethoden eingesetzt werden, reglementiert die Nutzung mariner genetischer Ressourcen und unterstützt den Wissensaustausch sowie die Finanzierung auch in Länder des globalen Südens. Agreement on Marine Biological Diversity of Areas beyond National Jurisdiction, so lautet der offizielle Name. Fachleute sprechen oft kurz von BBNJ.

„Davor war das ein rechtsfreier Raum, es war praktisch ein wilder Westen“, sagt Lioba Schwarzer, Teamleiterin des Meeresschutz bei der Deutschen Umwelthilfe. Nun habe die Internationale Gemeinschaft Mitsprache, was auf hoher See passiere. „Die Hochsee macht fast die Hälfte unseres Planeten aus. Die Artenvielfalt dort wird mit dem Hochseeschutzabkommen endlich geschützt“, so Schwarzer. Das Abkommen sei deshalb so wichtig, weil es einen Rechtsrahmen schaffe.

Zwei Jahrzehnte hatten die Verhandlungen gedauert. Im Juni 2023 einigten sich über 160 Staaten das Abkommen zum Schutz der Hochsee der Vereinten Nationen. Zwischenzeitlich traten noch weitere Staaten bei. Nun tritt das multilaterale Abkommen in Kraft: 120 Tage nachdem der 60. Staat das Abkommen national ratifiziert hatte. Das ist die Voraussetzung, damit das Abkommen wirksam wird. Zum jetzigen Stand haben 145 Parteien unterzeichnet, 81 haben es ratifiziert.

Deutschland nicht. In den Verhandlungen war die Bundesrepublik unter Umweltministerin Lemke noch treibende Kraft. Hat ihr Nachfolger Carsten Schneider (SPD) versagt?

Schneider sagte dazu am Samstag: „Wir werden zu jenen Vertragsstaaten gehören, die an der ersten Ozean-COP teilnehmen werden. Wir arbeiten bereits jetzt mit Partnern aus Afrika, Südamerika und Asien daran, bald erste Schutzgebiete in den Ozeanen ausweisen zu können.“

Das ursprüngliche Ziel war, dass Deutschland das Abkommen zum Inkrafttreten verabschiedet hat. „Für die Ratifikation in Deutschland braucht es zwei Gesetze“, sagte eine Sprecherin des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) der taz. „Daher ist das Verfahren etwas aufwändiger als in anderen Ländern.“ Das Kabinett hatte die beiden Gesetze im Dezember erst beschlossen.

Das Abkommen wird zur kritischen Zeitfrage

Auch bei Umweltverbänden ist man sich einig, dass Deutschlands Langsamkeit nicht auf Carsten Schneiders Konto geht. Sondern auf den Bruch der Ampelkoalition. Deutschland arbeitet bereits an der inhaltlichen Umsetzung des Abkommens. Entscheidend sei, dass das Hochseeschutzabkommen bis zum Sommer ratifiziert werde, heißt es aus den Verbänden. Dann findet die erste Konferenz der Vertragsparteien (COP) statt. „Wenn wir bis dahin nicht ratifizieren, haben wir vorerst kein Mitspracherecht bei BBNJ“, sagt Franziska Saalmann, Expertin für Meeresschutz bei Greenpeace.

Die beiden Gesetze sollten nach Einschätzungen der Sprecherin des BMUKN im März durch das Parlament gegangen sein. „Aber wir gehen davon aus, dass wir vor der ersten Ozean-COP ratifiziert haben.“ Die wird voraussichtlich im August stattfinden. Das BMUKN sagte der taz gegenüber: „Meeresschutz gehört für den Minister zu den obersten Prioritäten.“

Dass Deutschland zum Inkrafttreten des Abkommens noch nicht ratifiziert habe, mache auch jetzt schon einen Unterschied, sagt Franziska Saalmann von Greenpeace. Nur die Länder, die ratifiziert hätten, seien an die Umsetzung gebunden, wie etwa bei der Organisation regionaler Fischerei oder bei Regelungen zum Tiefseebergbau. „Und es ist ein fehlendes Signal an die Weltgemeinschaft, dass Deutschland nicht zu den ersten Staaten gehört, das Abkommen ratifiziert haben“, sagt Saalmann.

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