Urteil gegen Neonazi aus Halle: Liebich muss ins Gefängnis
Die bekannte Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich hat vergeblich gegen Revision gegen ein Urteil eingelegt. Die Haftstrafe ohne Bewährung ist gültig.

Noch unter dem früheren Namen Sven Liebich wurde sie im Juli 2023 unter anderem wegen Volksverhetzung und Billigung eines Angriffskrieges zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Gegen das Urteil hatten sowohl Liebich als auch die Staatsanwaltschaft Halle Berufung beim Landgericht Halle eingelegt. Dort wurde im August vergangenen Jahres das Urteil der ersten Instanz bestätigt.
Hintergrund des Verfahrens sind Äußerungen der früher als Sven Liebich bekannten Rechtsextremistin auf einer Demonstration 2019 in Halle sowie ein von ihr über ihren Internetshop vertriebener Baseballschläger. Ihre Wortmeldungen bei der Kundgebung waren laut gerichtlichen Feststellungen dahingehend zu verstehen, dass sie Flüchtlinge pauschal als Vergewaltiger einstufte. Der Baseballschläger war mit der Aufschrift „Abschiebehelfer“ versehen. Beides wurde als Aufstachelung zu Hass und Gewalt gewertet.
Organisation rechtsextremer Demos
Bereits seit 2016 war Liebich mehrfach verurteilt worden, unter anderem wegen Körperverletzung, Beleidigung oder Steuerhinterziehung. Liebich wurde bundesweit durch die Organisation regelmäßiger rechtsextremer Demonstrationen insbesondere in Halle bekannt. Zuletzt nahm Liebich auch an einer Demonstration von Neonazis am 1. Mai in Gera teil.
Zudem beleidigte Liebich mehrfach politische Gegner, unter anderem die Grünen-Politikerin Renate Künast, und rief zum Hass gegen Flüchtlinge und Migranten auf. Anfang dieses Jahres wurde bekannt, dass Liebich den Geschlechtseintrag geändert hatte. Seitdem nennt sie sich Marla-Svenja.
Vom Bündnis Halle gegen Rechts äußerte Valentin Hack nach dem Urteil, er sei froh, dass das Oberlandesgericht die Haftstrafe bestätigt habe. „Damit ist klar, jahrelange extrem rechte Hetze endet hier mit einer rechtskräftigen Haftstrafe“. Laut Bündnis wäre eine Verurteilung schon früher möglich gewesen, Das Bündnis betont gleichzeitig, dass eine solche Verurteilung schon deutlich früher möglich gewesen wäre, wenn die Staatsanwaltschaft Halle „nicht über Jahre Ermittlungsverfahren gegen Liebich mit teils rechtlich nicht mehr nachvollziehbaren Begründungen eingestellt hätte“.
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