: Migration: Abschieben
Hier hat sich die Union weitgehend durchgesetzt. Das heißt: Es wird hart. Asylbewerber*innen sollen künftig an den Grenzen zurückwiesen werden – allerdings „in Abstimmung“ mit Nachbarstaaten. Der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte wird für zwei Jahre ausgesetzt. Außerdem sollen weitere Länder als sichere Herkunftsländer gelten. Humanitäre Aufnahmeprogramme werden beendet.
In Asylverfahren soll künftig der „Beibringungsgrundsatz“ gelten: Statt der Behörden sollen also Schutzsuchende Infos über Gefahren im Herkunftsland beschaffen. Ukrainische Geflüchtete sollen nur noch Geld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, statt Bürgergeld. Das dürfte die Länder belasten, denn die müssen zahlen. Eine der wenigen echten Verbesserungen: Für geflüchtete Frauen, die sexualisierte Gewalt erfahren, sollen Wohnsitzauflagen gelockert werden. Andere Ausnahmen fallen dafür weg.
Abschiebungen sollen ausgeweitet und beschleunigt werden. Zielländer für Abschiebungen sollen auch Syrien und Afghanistan sein, obwohl die humanitäre Lage dort verheerend ist. Betroffene bekommen zudem keinen Anwalt mehr gestellt. Und Gefährder und Schwerkriminelle sollen in „dauerhaften Ausreisearrest“.
Da, wo es nicht um neue Fluchtmigration geht, ist der Koalitionsvertrag milder. So soll eine „Work-and-stay-Agentur“ bald Fachkräfte locken. Auch beim Staatsbürgerschaftsrecht konnte die SPD größere Einschränkungen verhindern. Nur die besonders schnelle Einbürgerung nach nur 3 Jahren Aufenthalt soll gestrichen werden. Das Chancenaufenthaltsrecht, das bisher Geduldeten den Weg zum legalen Aufenthalt ermöglichte, wird durch einen neuen Mechanismus ersetzt, dessen Details allerdings offen sind.
Frederik Eikmanns
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