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Prozess nach Hanau-AnschlagAttentäter-Vater widersetzt sich

Dem Vater des Hanau-Attentäters werden Bedrohungen vorgeworfen. Den Prozess gegen sich boykottiert er – liegend auf dem Boden des Gerichtssaals.

Hans-Gerd R., der Vater des Hanau-Attentäters, boykottiert den Prozess liegend auf dem Boden des Gerichtssaals Foto: Yağmur Ekim Çay

Hanau taz | Zuerst kommen seine Schuhe, dann kommt, getragen von zwei Polizisten, Hans-Gerd R. Am zweiten Prozesstag gegen den Vater des Hanau-Attentäters musste der 76-Jährige zunächst von Polizeibeamten ins Gericht gebracht werden. Dann lag er – über die gesamten sechs Stunden, die die Verhandlung am Donnerstag andauerte – auf dem Boden des Amtsgerichtssaals in Hanau.

Hans-Gerd R. werden unter anderem Hausfriedensbruch, Bedrohung und Volksverhetzung vorgeworfen. Da er freiwillig nicht zum ersten Verhandlungstag Anfang September erschienen war, musste er am Donnerstag von der Polizei vorgeführt werden.

Im Gerichtssaal leistete der 76-Jährige Widerstand gegen die Polizisten, die ihn gebracht hatten, und weigerte sich, auf dem ihm zugewiesenen Stuhl Platz zu nehmen. Stattdessen legte er sich auf den Boden und verblieb dort – abgesehen von wenigen Toilettenbesuchen.

Anfangs gab er an, Herzprobleme zu haben und forderte, seinen Hausarzt zu sehen. Auf Fragen der Richterin Clementine Englert sowie seines Pflichtverteidigers Johannes Hock reagierte er jedoch nicht.

Sachverständige sieht „Verschleppungsversuch“

Ein Polizist, der an der Vorführung beteiligt war, berichtete, dass Hans-Gerd R. bereits in seinem Haus nicht auf die Beamten reagiert habe. Die Polizisten hätten seine Terrassentür öffnen müssen, um ins Haus zu gehen, wo sie ihn auf dem Bett liegend vorfanden. R. habe Herzkrankheiten beklagt, aber eine ärztliche Untersuchung verweigert. „Exakt wie vor ein paar Jahren“, so der Polizist.

Bereits in zwei früheren Verfahren musste der Rentner von der Polizei vorgeführt werden. „Ich kann das nicht“, sagte Johannes Hock, Pflichtverteidiger des Angeklagten. Hock war auch Verteidiger des verurteilten Rechtsterroristen Franco A. Er forderte eine Unterbrechung der Verhandlung und Prüfung der Verhandlungsfähigkeit seines Mandanten.

Die als Sachverständige geladene Psychiaterin Hildegard Müller sprach beim Verhalten des 76-Jährigen von einer „Inszenierung, nicht einer echten Beeinträchtigung“. Auch der Staatsanwalt Martin Links bezeichnete sein Verhalten als „Verschleppungsversuch“. Sonst hätte er „niemals so etwas verantworten wollen“, wenn er nicht gewusst hätte, dass R. regelmäßig so agiere.

Hock beantragte zudem, seine Bestellung als Pflichtverteidiger zurückzunehmen, da er aufgrund der „Kontaktverweigerungsstrategie“ seines Mandanten seine Aufgabe nicht erfüllen könne. Er habe seit einem Jahr keinen Kontakt zu R. herstellen können – weder telefonisch noch schriftlich. Dies wurde ebenfalls abgelehnt. Jedoch sagte Richterin Englert, dass die Verhandlung auch in Abwesenheit des Angeklagten fortgeführt werden könne.

Zudem war am Donnerstag ein Polizeibeamter als Zeuge geladen, der als Leiter des Bereichs Gefährdungsmanagement tätig ist. Er berichtete, dass er seit 2020 mehrfach mit Hans-Gerd R. zu tun gehabt habe, um Gespräche über die Gefahren für ihn und auch von ihm ausgehenden Gefahren zu führen. Überlebende des Anschlags wie Piter Minnemann kritisierten in den letzten Jahren, dass sie nach dem Anschlag Gefährderansprachen erhalten hätten. Dabei hatte Hans-Gerg R. selbst wiederholt die Familie des ermordeten Ferhat Unvar bedrängt. Auf die Frage des Staatsanwalts, ob der Polizist eine Gefährderansprache auch an R. gerichtet habe, um ihn zu ermahnen, die Familie in Ruhe zu lassen, antwortete der Polizist unsicher. „Da muss ich überlegen“, sagte er. „Ich weiß nicht“, fügte er hinzu.

Blutspritzer an der Wand

Der 39-jährige Polizeibeamte schilderte zudem, dass er Hans-Gerd R. kurz nach dem Anschlag seines Sohnes vom 19. Februar 2020 als „ruhig, aufgeschlossen und freundlich“ erlebt habe. Bei einem weiteren Besuch „Ende 2022 oder Anfang 2023“ sei ihm aber aufgefallen, dass im Erdgeschoss des Hauses des Angeklagten weiterhin Blutspritzer, Tatort-Aufkleber und Tatortspuren zu sehen gewesen seien, ebenso wie das Krankenbett von R.s Ehefrau, die am Anschlagstag ebenso von ihrem Sohn erschossen wurde. Dies habe ihm den Eindruck vermittelt, dass R. möglicherweise traumatisiert sei.

Im aktuellen Prozess wird Hans-Gerd R. unter anderem die Beleidigung von Opferangehörigen, Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz, Hausfriedensbruch in einer Kita, Störung des öffentlichen Friedens sowie die Beleidigung von SEK-Polizisten als „Terroreinheit“ vorgeworfen. Mehrfach soll er zudem, trotz Kontakt- und Näherungsverbot, das Haus von Serpil Temiz-Unvar, der Mutter des ermordeten Ferhat Unvar, aufgesucht und ihr Briefe geschrieben haben. Temiz-Unvar ist Nebenklägerin im Prozess.

Hinterbliebene des Anschlags betonten, dass sie Hans-Gerd R. keine weitere Aufmerksamkeit schenken wollen, aber erwarteten, dass dieser Serpil Temiz-Unvar in Ruhe lässt, berichtete Staatsanwalt Links. Hans-Gerd R. fiel bereits zuvor durch rassistische Ansichten und Verschwörungstheorien auf. Sein Sohn erschoss am 19. Februar 2020 in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven, danach auch seine eigene Mutter und sich selbst.

Das Urteil gegen Hans-Gerd R. wird am 09. Oktober erwartet. Bis dahin gibt es noch drei weitere Verhandlungstermine vor dem Amtsgericht Hanau.

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14 Kommentare

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  • @RERO



    Keine Ahnung ob und wie ich das wegstecken würde.



    Allerdings ist da nicht ein herzensguter Vati von einem plötzlichen Gewaltausbruch seines Sohnes überrascht worden.



    Der Mann und sein Sohn waren und sind schon seit über 20 Jahren auffällig, ausfällig und auch straffällig gewesen. Wenn man es dank fahrlässiger Handlungsweise beim Sohn nicht verhindern konnte, dass dieser komplett austickt, so sollte man jetzt beim Vater mal durchgreifen.



    Der ganze Werdegang dieses Irren kann man mit zahlreichen Belegen im Wikipedia Artikel zum Anschlag nachlesen.

    (Irgendwie funktioniert die Antwortfunktion nicht.)

  • Als Klimakleber wäre die juristische Behandlung wohl konsequenter gegen den Angeklagten.

  • Der gehört in die geschlossene Psychiatrie.

  • Da fragt man sich wie es sein kann, dass so etwas passiert? Auf der anderen Seite haben Vorgehen wie bei Maya, die nach Bulgarien abgeschoben wird. Da will man doch meinen, dass unsere Justiz rechtes Pack anders behandelt, als alle anderen.

    • @Sanni:

      Ihr genannter Fall mit der Abschiebung ist genau das Gegenteil. Das Gericht hat die Abschiebung vorläufig verboten. Nur kam der Beschluss zu spät.

  • Das ist schwer zu verstehen, den Mann wegen der Missachtung des Gerichts zu einer Ordnungshaft verdonnern und die Verhandlung ohne ihn fortsetzen kann doch nicht so schwer sein .

    • @Rainer Konrad:

      So lange er die Verhandlung nicht durch Zb. Zwischenrufe stört kann man ihn kaum ausschliessen. Indem er sich auf die Erde legt missachtet er zwar mutmasslich das Gericht, aber er stört die Sitzung nicht.

      Es ist gut das der Staat auf Menschen die nicht rechtsstaatlich handeln rechtsstaatlich reagiert. Selbst ein Mörder muss das Recht haben sich während einer Verhandlung zu verteidigen. Muss hören können was Zb. Zeugen sagen

  • Entweder er simuliert oder er ist krank, auf jeden Fall ist er eine Gefahr, da gibt es doch zwei Möglichkeiten, die forensische Psychatrie oder der normale Justizvollzug.



    Für mich unerklärlich, dass jemand, dem wohl auch eine Mitschuld an den Tötungdelikten seines Sohnes so lange auf ein Urteil warten muss und zwischenzeitlich weiterhin traumatisierte Opfer belästigen darf.



    Gibt es da kein Annäherungsverbot an die Opferfamilien? Hanau ist jetzt nicht so groß, da hätte man ersatzweise auch gleich ein Art Hausarrest mit Fussfessel anordnen können.

    • @Axel Schäfer:

      Womit begründen Sie Ihre Gefahrenprognose?

      Die Psychologen halten ihn offensichtlich nicht für eine Gefahr.

      Ein Annäherungsverbot gibt es. Das beachtet er nicht.

      Deshalb gibt es ja das Verfahren.

      Weil er traumatisierte Opfer nicht belästigen darf.

      Stellen Sie sich vor, Ihr Sohn würde erst mehrere Menschen auf der Straße erschießen, anschließend bringt er zu Hause im Schlafzimmer seine Mutter - Ihre Frau - um und schließlich sich selbst.

      Sie finden beide.

      Danach geht ihr toter Sohn als Massenmörder und Attentäter durch die Presse.

      Können Sie sich vorstellen, dass das was mit Ihnen macht?

      Meinen Sie, Sie würden das locker wegstecken?

      Ich nicht.

  • Womöglich wäre "Vater des Attentäters ..." in der Headline besser gewesen.

  • Die sollen den in Abwesenheit verknacken und fertig.

    • @PeterArt:

      oder in die Psychatrie einweisen, wenn er eine Gefahr für sich oder andere darstellt

      • @Ramelow Cathrin:

        Tut er ja offensichtlich nicht.

        Das hätte man in den Gutachten festgestellt.

    • @PeterArt:

      Ich mein' hätte der sich irgendwo festgeklebt, dann hätte man da sicher ganz schnell was machen können, aber so...