piwik no script img

Bundeskabinett beschließt GesetzNeue Rechte für die Bundespolizei

Die Ampel will der Bundespolizei neue Überwachungsbefugnisse geben. Geplant ist aber auch eine Kennzeichnungspflicht.

Beamte der Bundespolizei der Hamburger Hauptbahnhof Foto: Markus Scholz/dpa

Berlin taz | Viele Monate hatte die Ampel darum gerungen, nun verabschiedete das Kabinett am Mittwoch das neue Bundespolizeigesetz. Die bisherige Fassung stammt in weiten Teilen aus dem Jahr 1994. Nun gibt es gleich mehrere Neuerungen: Die Bundespolizei erhält neue Überwachungsbefugnisse – aber erstmals auch eine Kennzeichnungspflicht sowie die Verpflichtung, Kontrollquittungen bei Racial Profiling-Verdacht auszustellen.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte bereits im Mai einen Gesetzentwurf für das Bundespolizeigesetz vorgelegt – Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) aber Nachbesserungen eingefordert. Am Mittwoch wurde die Einigung im Kabinett besiegelt. Faeser sprach von einem „der wichtigsten Sicherheitsgesetze unseres Landes“. Das Bundespolizeigesetz sei wieder „auf der Höhe der Zeit“. Die Einsatzkräfte könnten damit den aktuellen Gefährdungslagen „konsequent begegnen“. Zudem würden Bürgernähe und Transparenz gestärkt.

Mit dem im Kabinett geeinten Gesetzentwurf, 166 Seiten stark, erhält die Bundespolizei mehr Befugnisse, Telekommunikation zu überwachen und Verkehrsdaten zu erheben. Auch Handys und Mobilfunkkarten dürfen – nach richterlichem Beschluss – identifiziert und lokalisiert werden. Vor allem gegen Schleuser oder Extremisten soll so vorgegangen werden. Zudem darf die Bundespolizei auch Drohnen einsetzen oder selbige abwehren, wenn von diesen Gefahren ausgehen – mit Netzwerfern, elektromagnetischen Impulsen oder Abschüssen.

Neu ist auch, dass DNA-Identifizierungsmuster gespeichert und Meldeauflagen oder bis zu dreimonatige Aufenthaltsverbote erteilt werden dürfen, etwa für Fußballhooligans. Auch eine Bild- und Tonüberwachung in Gewahrsamsräumen soll erlaubt werden. Die Hemmschwelle für Übergriffe von Inhaftierten soll so gesenkt und das Handeln der Polizeikräfte dokumentiert werden.

Eine Kennzeichnung mit fünf Ziffern

Auf der anderen Seite erhält die Bundespolizei erstmals eine Kennzeichnungspflicht – wahlweise mit einem Namensschild, einer fünfstelligen Ziffernfolge oder einer „taktischen Kennzeichnung“ für Einsatzeinheiten, der sich intern Namen zuordnen lassen. Auch müssen alle Bun­des­po­li­zis­t*in­nen als Verfassungstreue-Check eine einfache Sicherheitsüberprüfung durchlaufen.

Bisher war dies nur für Bedienstete mit besonders sicherheitssensiblen Aufgaben der Fall. Es müsse verhindert werden, dass extremistische Personen die Arbeit der Polizei „von innen heraus behindern oder gefährden“, heißt es im Gesetzentwurf.

Lange gerungen hatte die Ampel mit dem Thema Racial Profiling. Vor allem die Grünen wollten hier einen Passus, der anlasslose Kontrollen allein aufgrund der Hautfarbe ausschließt. Im Gesetzentwurf heißt es nun: Die Auswahl einer Person für eine Kontrolle anhand Herkunft, Geschlecht, Religion oder Sprache und „ohne sachlichen, durch den Zweck der Maßnahme gerechtfertigten Grund ist unzulässig“.

Überprüfte hätten dann das Recht, von der Bundespolizei Kontrollquittungen einzufordern. Vermerkt werden müssten dort Ort, Zeit und Grund der Maßnahme, auch eine digitale Ausstellung sei möglich. In Bremen gibt es diese Quittungen bereits seit 2021 – die allerdings nur wenig nachgefragt werden.

Die Union kritisiert Misstrauen gegen Polizei

Die Grüne Irene Mihalic begrüßte die Reform: Das Gesetz schaffe „zeitgemäße Rechtsgrundlagen für die Polizeiarbeit im 21. Jahrhundert“. Zudem gebe man „Bürgernähe und Nachvollziehbarkeit einen neuen Stellenwert“, so Mihalic zur taz. Die Kontrollquittungen und Kennzeichnungspflicht „stärkt und vertieft die Vertrauenskultur zwischen Polizei und Bürgerinnen und Bürgern“.

Auch die Linken-Innenpolitikerin Martina Renner nannte die Einführung der Kennzeichnungspflicht „überfällig“. Sie erfülle aber nur dann ihren Zweck, wenn es keine Ausnahme etwa bei Demonstrationen gebe. Die lange Diskussion um die Kontrollquittungen kritisierte Renner: „Rechte von Bür­ge­r:in­nen mit Mehraufwand der Be­am­t:in­nen aufwiegen zu wollen, ist ein echt schräges Rechtsstaatsverständnis.“ Nun bleibe abzuwarten, was aus dem Gesetzentwurf im Parlament und Bundesrat werde.

Der Unions-Innenpolitiker Alexander Throm kritisierte dagegen, die Ampel stelle die Polizeibeamten „unter Generalverdacht“ und das auf einem „noch nie gekannten Niveau“. Auch bei den technischen Kompetenzen bleibe die Ampel „weit hinter dem Notwendigen zurück“. So fehlten etwa automatische Gesichtserkennungssysteme.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

7 Kommentare

 / 
  • “ Auch müssen alle Bun­des­po­li­zis­t*in­nen als Verfassungstreue-Check eine einfache Sicherheitsüberprüfung durchlaufen.”

    Und diese –einfache (!) –Sicherheitsprüfung soll Verfassungstreue sicher stellen…?



    Dazu muss man nichts mehr sagen.

    • @ROTEGRÄTE:

      Liggers. But.

      Uns aller Nancy Faency is bekanntlich -



      Ein einfaches Gemüt! Gelle

      unterm—— Kontinuität nie zu spät —-



      Als meiner Mitschülerin Vater als General noch Standortkommandant vom BGS-Lübeck-Blankensee war!



      Lautete Volkers 👄 sei Spruch so klar!



      “Das ist des Grenzers Sonnenschein!



      Schlach Hacken und Besoffensein!“



      & Remember - für Aktion 🐿️ => bolzkopf



      “Die Sicherheitspolizei (kurz Sipo oder SiPo) umfasste im Deutschen Reich während der Zeit des Nationalsozialismus die Geheime Staatspolizei (Gestapo) und die Kriminalpolizei (Kripo). Sie war Heinrich Himmler als „Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei“ unterstellt.“



      “Heinrich Himmler, Reichsführer SS, und Reinhard Heydrich, Chef des Sicherheitsdienstes des Reichsführers SS, begannen in den Jahren 1933 und 1934 die Leitung der Ämter bzw. Abteilungen der Politischen Polizei in den Ländern des Deutschen Reiches zu übernehmen und dabei die Politischen Polizeien meist bereits unter der Bezeichnung „Geheime Staatspolizei“ (Gestapo) aus der Zuständigkeit der Innenministerien herauszulösen. Damit waren sie durch eine engere Bindung an die SS auch dem Einfluss der Sturmabteilung (SA) entzogen, da die SA in Ländern und Kommunen des Deutschen Reiches bis zur „Röhm-Affäre“ im Sommer 1934 häufig die Polizeipräsidenten gestellt hatte.“



      de.wikipedia.org/w...tionalsozialismus)

      kurz - Was eine Folie! Woll

      Na Mahlzeit

  • Die Machhabenden meinen sie können so ihre Position schützen.

    Tatsächlich aber schaffen sie ihren Nachfolgern schonmal das nötige Handwerkzeug.

  • Bundeswatt?



    Ländersache!

    • @Willi Müller alias Jupp Schmitz:

      In der alten Bundesrepublik galt: Polizeiwesen ist Ländersache/ -angelegenheit! Der Vorläufer der heutigen Bundespolizei, der Bundesgrenzschutz (BGS), hatte einen örtlichen Zuständigkeitsbereich von der Größe von Wildtiergehegen im Zoo (im übertragenen Sinne): Es waren die Auslandsgrenzen und die innerdeutsche Grenze, so wie die Liegenschaften von Bundesbehörden und Botschaften; wo privater Raum und öffentlicher Raum eines Bundeslandes anfing endete automatisch die Zuständigkeit des BGS. Ferner wurde im Rahmen von Amtshilfe agiert, wenn ein Bundesland dies wünschte (z. B. für Demonstrationen BGS-Einheiten anforderte, zur Unterstützung der landeseigenen Bereitschaftspolizeien); der BGS wurde dann nach dem jeweiligen polizeilichen Landesrecht eingesetzt.



      Vor vielen Jahren wurde dieser rechtliche Grundsatz für die sog. Schleierfahndung im Grenzgebiet (bis weit ins Landesinnere) geopfert und der BGS war plötzlich Bahnpolizei. § 99 des neuen Bundespolizeigesetz erlaubt nun, dass Bundespolizistinnen und -polizisten im Zuständigkeitsbereich der Landespolizeien tätig werden bzw. Amtshandlungen vollziehen dürfen.



      Also dürfen wir uns nicht wundern, wenn wir künftig “anlassunabhängig” von der Bundespolizei auch außerhalb von Bahnhöfen kontrolliert werden.



      §99 Bundespolizeigesetz



      Amtshandlungen von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei im Zuständigkeitsbereich eines Landes oder Tätigkeiten in anderen Staaten



      (1) Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei dürfen im Zuständigkeitsbereich eines Landes tätig werden, wenn das jeweilige Landesrecht es vorsieht.

    • @Willi Müller alias Jupp Schmitz:

      anschließe mich -



      “Nach dem Grundgesetz ist Polizei wie die Ausübung aller staatlichen Befugnisse grundsätzlich Ländersache, vgl. Art. 30 GG. Organisation, Aufgaben und Befugnisse sind in erster Linie in den Polizeigesetzen der Länder geregelt, in einigen Ländern ist ersteres Gegenstand eines separaten Polizeiorganisationsgesetzes.“



      de.wikipedia.org/w...izei_(Deutschland)



      vgl zwar zur BuPo -



      www.staatslexikon-...ikon/Bundespolizei



      Dennoch - verfassungsrechtlich -



      Auf tönernenden Füßen - vor allem aber



      Einer paramilitärischen Einrichtung wie dem Bundesgrenzschutz - und da hilft eine Umfirmierung zur BuPo nicht weiter - weitere - derart weitreichende! Grund&Menschenrechtsrelevante Befugnisse und Eingriffs“rechte“ zu übertragen! Woll



      Ist schlicht abenteuerlich •

      unterm——-



      Der Bundesgrenzschutz wurde in den 1950er Jahren als paramilitärische Organisation aufgebaut; seine Aufgabe lag insbesondere in der Sicherung der Ostgrenzen Deutschlands im sich anbahnenden Ost-West-Konflikt. Nach der deutschen Wiedervereinigung 1990 und dem Abbau von Grenzkontrollen innerhalb der Europäischen Union wurden ihm neue Tätigkeitsfelder übertragen. Seit der Übernahme der Bahnpolizei werden die rund 32.000 Bundespolizeibeamten nicht nur an den Grenzen Deutschlands, sondern auch an Bahnhöfen und Flughäfen eingesetzt. Als Folge dieses veränderten Aufgabenprofils wurde der Bundesgrenzschutz 2005 in Bundespolizei umbenannt.“



      Eben - “Umbenannt“ Get it? Fein -



      Euphemismus oder schriftliche Lüge!



      ——



      www.bpb.de/themen/...en-in-deutschland/



      “So wird an die föderalistische Organisation der Polizei in der Weimarer Republik und im deutschen Kaiserreich angeknüpft.“



      Und eben nicht der braunen Nazizeit des Führerstaates - Nein - gerade in Abkehr dessen! Newahr



      Normal Schonn!

      • @Lowandorder:

        Und wenn ich im selbsternannten Linken Portal taz direkt drunter







        Den Werbebalken - Brett vorm 🤬 -



        “Testtraining starten



        Magazin



        TestHelden-Lerngruppen beitreten



        Polizei Einstellungstest 2024 üben – Online Testtrainer…“

        Finde. Find ich das voll gelungen!



        Frauman gönnt sich ja sonst nix!



        Gellewelle&Wollnichtwoll •



        &



        😇 lacht - Na Mahlzeit - 💤💤💤