Reform der Straßenverkehrsordnung: Weg vom Autofokus
Der Bundesrat berät über Reformen der StVO. Streitpunkte gibt es genug – gerade die Kommunen hoffen auf einen Beschluss.
Der Bundestag hat das neue StVG Mitte Oktober gebilligt, nun steht die Bestätigung der Länderkammer an. Bisher war bei neuen Mobilitätsprojekten vor Ort die Sicherheit und Leichtigkeit des Autoverkehrs oberstes Gebot. Die Novelle enthält nun auch die Ziele Klima- und Umweltschutz, Gesundheit und städtebauliche Entwicklung.
Das StVG bildet aber nur die gesetzliche Grundlage, die konkreten Handlungsmöglichkeiten für die Kommunen werden in der StVO festgelegt. „Der vorgelegte Entwurf zur StVO-Novelle geht in die richtige Richtung“, kommentiert Michael Müller-Görnert, verkehrspolitischer Sprecher des ökologischen Verkehrsklubs VCD. „Doch er bleibt hinter den Möglichkeiten zurück, die das neue Straßenverkehrsgesetz eröffnet.“ Kommunen müssten zum Beispiel nach wie vor in aufwendigen Verfahren Gefahrenlagen nachweisen, wenn sie eine Maßnahme ergreifen wollen, die den fließenden Verkehr einschränkt.
Mehrere Ausschüsse des Bundesrats sprechen sich in 21 Anträgen für ambitioniertere Änderungen der StVO aus. Das Bundesverkehrsministerium hält jedoch nur sechs davon für unproblematisch, für die restlichen sieht es sogenannte Verkündungshindernisse.
Verkehrsministerium hat politische Zweifel
„Normalerweise beruhen Verkündungshindernisse eher auf juristischen Bedenken“, erklärt Verkehrspolitikerin Swantje Michaelsen (Die Grünen). In diesem Fall hege das Ministerium aber auch politische Zweifel.
Für den Bundesrat ist es eine Gratwanderung: Wenn er auf allzu ehrgeizigen Änderungen beharrt, droht der Beschluss der StVO-Reform komplett ins Wasser zu fallen. Die Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“, der bundesweit 1.000 Kommunen angehören, setzt sich deshalb dafür ein, „dass jetzt ein Beschluss zustande kommt, um den zwar kleinen, aber immerhin vorhandenen Fortschritt nicht zu gefährden“, wie es in einem Statement heißt.
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