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550 Urteile gegen Klimaaktivisten

Justizsenatorin stellt am Dienstag die Zahlen vor. Freisprüche habe es bislang keine gegeben

Die Zahl der gerichtlichen Urteile gegen Klimaaktivisten in Berlin im Zusammenhang mit Verkehrsblockaden und anderen Aktionen ist auf 550 gestiegen. Seit Januar vergangenen Jahres habe es 39 Verurteilungen sowie 511 Strafbefehle gegeben (Stand 10. Februar), sagte Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) am Dienstag in Berlin nach der Senatssitzung. Freisprüche habe es bislang keine gegeben.

Die Verurteilungen wegen des Vorwurfs der Nötigung führten zu „moderaten Geldstrafen“, in der Regel zu rund 50 Tagessätzen, sagte Kreck. Die Höhe des Tagessatzes orientiere sich an dem Einkommen der Verurteilten. Strafmildernde Gründe seien anerkennt worden, wenn die Angeklagten geständig und nicht vorbestraft waren. Seit Monaten fordern Klimaaktivisten der Initiative „Letzte Generation“ vor allem durch Blockadeaktionen auf Straßen wirksamere Maßnahmen der Politik gegen den Klimawandel.

In zwei Fällen habe das Amtsgericht Tiergarten den Erlass eines Strafbefehls abgelehnt, hieß es weiter. Dagegen habe die Staatsanwaltschaft bislang in einem Fall erfolgreich Beschwerde eingelegt. Zudem gibt es bislang ein Berufungsurteil des Landgerichtes Berlin, das das erstinstanzliche Urteil bestätigte.

Noch 140 offene Verfahren

Insgesamt hat die Staatsanwaltschaft bislang 1.373 Ermittlungsverfahren erfasst. Derzeit gebe es noch 140 offene Verfahren. Kreck betonte, Polizei, Ermittlungsbehörden und Gericht seien durch die Verfahren gegen Klimaaktivisten „deutlich belastet“.

Laut Senatsinnenveraltung gab es bislang 2.797 Anzeigen und 781 Tatverdächtige. Die sogenannten Einsatzkräftestunden betrugen mehr als 270.000. (epd)

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