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Finanzierung von HebammenLauterbach geht auf Forderungen ein

Der Bundesgesundheitsminister verkündet, dass Hebammen nun doch im Pflegebudget bleiben sollen. Außerdem sollen Klinikaufenthalte reduziert werden.

Rückzieher gemacht: Karl Lauterbach Foto: Christoph Soeder/dpa

Berlin dpa/afp Nach dem Streit um die künftige Finanzierung von Hebammen in Krankenhäusern ist Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auf die Forderungen der Berufsverbände eingegangen. Demnach sollen Hebammen auch künftig im sogenannten Pflegebudget bleiben. „Geburtshilfe und Kinderheilkunde dürfen nicht dem Spardiktat des alten Krankenhaussystems unterworfen sein.“

Zuvor hatte sich Unmut an Lauterbachs Plänen für eine Krankenhausreform entzündet, weil Hebammen fürchteten, ab 2025 aus dem Pflegebudget zu fallen. Der Deutsche Hebammenverband sprach davon, dass die Pläne „katastrophale Auswirkungen auf die klinische Geburtshilfe“ hätten.

Die FDP-Fraktion schloss sich der Kritik an. „Wir halten das für einen Fehler“, schrieb die pflegepolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Nicole Westig in einem Positionierungspapier laut Bild-Zeitung. „Damit werden keine Anreize gesetzt, Hebammen verstärkt in die stationäre Betreuung zu bringen.“ Das Gesundheitsministerium solle „Maßnahmen ergreifen, die die Zahl der Hebammen auf den entsprechenden Stationen steigert und nicht reduziert“.

Klinikaufenthalte reduzieren

Lauterbach kündigte außerdem an, ambulante Operationen künftig anders zu vergüten und so zu erreichen, dass die Zahl unnötiger Krankenhausaufenthalte reduziert wird. „Wir wollen Patientinnen und Patienten die Klinikaufenthalte ersparen und gleichzeitig das Personal dort entlasten“, sagte Lauterbach der Rheinischen Post zu Plänen für eine umfassende Krankenhausreform.

„Dafür stellen wir das System so um, dass sich eine unnötige Krankenhausaufnahme bei einfachen Eingriffen künftig nicht mehr lohnt“, sagte der Minister. „Der Anteil vollstationärer Behandlungen ist bei uns im internationalen Vergleich immer noch viel zu hoch.“ Das müsse sich im Sinne der Patienten und des Krankenhauspersonals ändern.

Viele Behandlungen, die bisher stationär gemacht würden, sollten in Zukunft ambulant erbracht werden. Und auch für stationäre Patienten sei die Übernachtung nicht nötig, wenn der Patient dies wünsche und medizinisch nichts dagegen spreche, sagte der Minister. „Das entlastet Pflege und Ärzte. Die Übernachtung im Krankenhaus ist nicht zwangsläufig Teil guter Medizin“, sagte Lauterbach.

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4 Kommentare

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  • Es ist völlig richtig, daß die ambulanten Eingriffe ambulant durchgeführt werden sollen. Ein Krankenhausaufenthalt bei Eingriffen, die auch von ambulanten Arztpraxen durchgeführt werden, benötigen keinen stationären Aufenthalt. In Krankenhäusern ist es üblich, Patienten mindestens 3 Tage stationär aufzunehmen bei Eingriffen, die ambulant durchgeführt werden können, da sich sonst der Eingriff finanziell nicht lohnt. Das ist unnötig, das ist teuer und das verbraucht die Kräfte der Pfleger und Schwestern unnötig. Um diese Dinge geht es, die Herr Lauterbach endlich unterbinden will.

  • "dass die Zahl unnötiger Krankenhausaufenthalte reduziert wird. ...

    dass sich eine unnötige Krankenhausaufnahme bei einfachen Eingriffen künftig nicht mehr lohnt“, sagte der Minister. „Der Anteil vollstationärer Behandlungen ist bei uns im internationalen Vergleich immer noch viel zu hoch.“ "

    Ein Krankenhausaufenthalt sollte doch nur dann erfolgen, wenn eine Indikation vorliegt und er damit notwendig ist. Möchte Herr Lauterbach etwa andeuten, dass Ärzte, Einweisungen vornehmen, die medizinisch nicht begründet?

    Und warum sollte das erfolgen und woher weiß Herr Lauterbach das?

    Könnte es sein, dass vollstationäre Behandlungen auch etwas mit dem Alter der Patienten zu tun haben, mit dem Umstand, dass die Versorgung durch, ebenfalls hochbetagte Angehörige, oder berufstätige Angehörige nicht gewährleistet ist? Dass die bezahlbaren Leistungen des Pflegedienstes nicht ausreichen und notwendigen Leistungen nicht bezahlt werden können?

    Was heißt internationaler Vergleich, der kaputt gesparte NHS, die neoliberalen Gewinnbringer aus den USA, Lösungen mit integrierten Pflegesystemen, die in Kleinstaaten funktionieren?

    Man kann sich nicht aus einer Demographiekrise heraus sparen, auch dann nicht, wenn man, wie in einigen Ländern geschehen, der Epidemie bei den Alten freie Bahn gewährt.

    • @Octarine:

      Es geht hier nicht um Patienten, die von Hausärzten eingewiesen werden. Es geht um kleine Eingriffe, die einen stationären Aufenthalt nicht rechtfertigen, da er ambulant durchgeführt werden kann. Für Krankenhäuser lohnt sich der Eingriff nur, wenn der Patient stationär behandelt wird. Das hat nichts mit Indikation zu tun, sondern mit Gewinn!

      • @Lisa 67:

        Ah, Gewinn.



        Ich wusste, da war noch etwas.



        Es gibt gemäß §115 b SGB V einen Vorrang des ambulanten Operierens. Daher finden sich im AOP Katalog die entsprechenden Kategorien für nur ambulante Leistung und solche, die sowohl ambulant als auch stationär erbracht werden können. Es gibt einen Prüfkatalog für Kat.1 und auch für Kat.2 gilt es den Grund anzugeben. Das sollte eine entsprechende Indikation sein, der Wunsch, die Kosten des Krankenhauses zu decken ist es nicht.

        Richtig ist allerdings, dass Politik und Verbände, mit der Einführung der Fallpauschale das BWL Denken in die Medizin gebracht zu haben.

        Es gibt im Dienstleistungsbereich, wie der Medizin, auch nur einen sehr begrenzten Produktivitätsgewinn und damit eine Möglichkeit, Kostensteigerungen, wie Personalkosten aufzufangen. Deshalb haben wir auch Fachkräftemangel und brauchen billige Kräfte aus dem Ausland.

        Wer will, dass fragwürdige Indikationen verschwinden, muss die Fallpauschale abschaffen.