piwik no script img

Raúl Krauthausen über Morde im Oberlinhaus„Die Morde sind kein Einzelfall“

Vor einem Jahr tötete eine Pflegerin vier Menschen mit Behinderung. Das Projekt #AbleismusTötet recherchiert zur Struktur der Gewalt.

Polizeidurchsuchung vor dem Oberlinhaus im April 2021 Foto: Maja Hitij/Getty Images
Carolina Schwarz
Interview von Carolina Schwarz

taz: Martina W., Christian S., Lucille H. und Andreas K: Vor einem Jahr hat eine Pflegerin diese vier Menschen mit Behinderung im Oberlinhaus in Potsdam ermordet und eine weitere Person schwer verletzt. Der Fall hat damals medial viel Aufmerksamkeit bekommen, doch nun scheint er fast vergessen. Woran liegt das?

Raúl Krauthausen: Fehler im Umgang mit der Tat wurden von Beginn an gemacht. Direkt nach der Tat gab es schon einseitige Berichterstattung. Angehörige, Pflegepersonal und der Pfarrer der Einrichtung wurden interviewt, doch Menschen mit Behinderungen aus dieser oder einer anderen Wohneinrichtungen kamen kaum vor. Sie hätte man fragen müssen: Habt ihr auch schon Gewalt erlebt? Doch sie wurden unsichtbar gemacht.

Im Interview: Raúl Krauthausen

Jahrgang 1980, ist studierter Kommunikationswirt und Design Thinker. Er ist Autor, Moderator, Menschenrechts- und Inklusionsaktivist. Er lebt in Berlin-Kreuzberg.

Im vergangenen Sommer haben Sie mit einem Team das Rechercheprojekt #AbleismusTötet ins Leben gerufen. Sie wollten dabei herausfinden, ob der Vorfall im Oberlinhaus ein Einzelfall ist oder Struktur hat. Was ist das Ergebnis?

Die Morde im Oberlinhaus wurden oft als Einzelfall dargestellt, doch das ist falsch. Unsere Recherchen haben ergeben, dass die Strukturen in vollstationären Einrichtungen alle sehr ähnlich sind. Überall kann Gewalt passieren. Überall findet Ableismus statt.

Der Begriff „Ableismus“ ist erst seit einigen Jahren im allgemeinen Sprachgebrauch. Wie grenzt er sich von „Behindertenfeindlichkeit“ ab?

#AbleismusTötet

Am 28. April jährt sich der Mordfall im Potsdamer ­Oberlinhaus zum ersten Mal. Die Pflegerin Ines R. hatte vier Menschen mit Behinderung getötet und eine weitere Person schwer verletzt. Im Dezember 2021 wurde sie zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt, das Gericht legte die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik fest.

Das Rechercheprojekt #AbleismusTötet widmet sich der Gewalt an Menschen mit Behinderungen und besteht aus drei Teilen: einer Dokumentation von Gewaltfällen in vollstationären Wohneinrichtungen, einem Ratgeber für Betroffene und Angehörige von Gewaltfällen sowie einem Forderungskatalog mit 10 Maßnahmen.

Seit Sommer 2021 arbeitet das Team um die Menschenrechts- und Behindertenorganisation AbilityWatch e. V. als Träger bestehend aus Jour­na­lis­t*in­nen und Wissenschaftler*innen. Die Leitung des Projekts liegt bei Constantin Grosch, Sebastian Pertsch und Raúl Krauthausen.

Die Ergebnisse des Projekts werden am Donnerstag auf ableismus.de veröffentlicht.

Das Wort „Behindertenfeindlichkeit“ beschreibt eine aktive Handlung, wie eine direkte Beleidigung. Unter Ableismus versteht man die strukturelle Dimension. Beispielsweise: Jedes Jahr aufs Neue nachweisen zu müssen, dass man behindert ist. Oder den Automatismus, dass davon ausgegangen wird, ein behindertes Kind müsse auf eine Förderschule. Oder die starke Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt trotz gleicher Qualifikation.

Bei ihrer Recherche haben Sie Gewaltfälle in vollstationären Wohneinrichtungen dokumentiert. Welche Formen von Gewalt kommen dort vor?

Das Spektrum ist groß: Von niedrigschwelliger bis zu psychischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt. Und im schlimmsten Fall, wie im Oberlinhaus, eben Mord. Studien zeigen, dass Frauen mit Behinderung besonders betroffen sind. Solche Einrichtungen bieten einen Nährboden für Gewalt, denn sie lassen kaum Raum für Selbstbestimmung und schreiben Hierarchien zwischen Be­woh­ne­r*in­nen und Pflegenden fort.

Wie sind Sie bei der Recherche vorgegangen?

Wir sind in die Presse-Archive gegangen und haben beispielsweise geguckt, was das Göttinger Tageblatt vor zehn Jahren berichtet hat. Und dann haben wir versucht mit allen Beteiligten zu sprechen und wollten herausfinden, was aus den jeweiligen Fällen geworden ist. Auffällig war, dass die Opfer in den Berichten nur selten einen Namen hatten. Unsere Recherchen sind noch lange nicht abgeschlossen, sondern werden nach und nach ergänzt. Bislang haben wir ungefähr 50 Fälle mit hunderten Opfern aus zehn Jahren recherchiert.

50 Fälle zwischen 2010 und 2020. Gibt es Schätzungen dazu wie groß die Dunkelziffer ist?

Man geht davon aus, dass die Dunkelziffer deutlich höher ist. Laut einer kleinen Anfrage wurden allein im Jahr 2018 238 Straftaten im Zusammenhang von behinderten Menschen in Wohneinrichtungen angezeigt.

Der Behindertenbeauftragte möchte jetzt auch eine Studie machen. Ich denke jedoch, dass drängender als eine Studie, unangemeldete Besuche in Heimen zur Qualitätskontrolle wären. Eine einfache Maßnahme, die schnell umsetzbar ist.

Ihr Rechercheprojekt beinhaltet auch einen Maßnahmenkatalog von Behinderten- und Menschenrechtsorganisation. Die Hauptforderung lautet: Vollstationäre Wohneinrichtungen abschaffen. Ginge es nicht auch mit einer Reformierung?

Diese Form der Wohneinrichtungen begünstigt Gewalt. Menschen müssen dort auf engem Raum zusammenleben, es gelangen keine Informationen von drinnen nach draußen. In der Sozialwissenschaft nennt man so etwas „Totale Institutionen“. Viele Be­woh­ne­r*in­nen wissen gar nicht, was ihre Rechte sind und Missstände dringen selten nach außen. Es gibt Berichte, dass Be­woh­ne­r*in­nen keine Haustiere halten dürfen, kein Internet haben, damit sie nicht Pornos gucken können.

Andere haben mir berichtet, dass sie ihren Sprachcomputer nicht nutzen dürfen, weil es angeblich den Datenschutz des Pflegepersonals verletzt. Was dort wirklich vor sich geht, kann nur durch Undercover-Recherchen offengelegt werden. Ich selbst habe das mal gemacht.

Was haben Sie dort erlebt?

Ich war vor drei Jahren für fünf Tage in einer Einrichtung. Ich wurde nicht misshandelt, falsch angepackt oder ähnliches. Doch allein, dass man nicht mitbestimmen darf, was und wann man essen möchte, ist doch schon falsch. Sobald man seine Bedürfnisse kommuniziert, gilt man als Querulant*in. Wieso dürfen die Be­woh­ne­r*in­nen beispielsweise nicht mitentscheiden, wer ihnen auf der Toilette hilft?

Angenommen ich bin 18 Jahre alt, lerne gerade meine Sexualität kennen und werde dann von jemanden unterstützt, den oder die ich attraktiv finde. Dann kann ich nichts dagegen tun. Be­woh­ner*in­nen von Heimen sollten auch miteinbezogen werden in die Verteilung von Geldern oder der Einstellung von Personal.

Sie beschreiben das Leben der Menschen aus den Heimen als eine Form der Abschirmung von der Außenwelt. Ist das während der Pandemie schlimmer geworden?

Ja, die Angehörigen durften zwar relativ schnell wieder zu Besuch kommen, doch es ist die Frage, ob die eine Gewalterfahrung bemerken würden. Wichtiger ist der regelmäßige Kontakt in die Außenwelt, der während Corona natürlich stark eingeschränkt war. In Großbritannien hat man in den 80ern herausgefunden, dass Missbrauchs- und Gewaltvorfälle abnehmen, sobald Be­woh­ne­r*in­nen zur Arbeit pendeln. Denn so haben sie täglichen Kontakt mit ei­ner Fahrer*in, die bemerken würde, ob es mir an einem Tag schlechter geht.

Wie sähe eine gute alternative Wohnform für Menschen mit schwerer Behinderung aus?

Kleinere Wohngruppen, in denen sich die Be­woh­ne­r*in­nen ihre Mit­be­woh­ne­r*in­nen und Assistenzen selbst aussuchen können. Oder eine eigene Wohnung mit Assistenz. Doch was es dafür unbedingt braucht, ist mehr barrierefreier Wohnraum. In Schweden muss je­de*r Bewohner*in, die in einer Einrichtung lebt, auch eine alternative Wohnform angeboten werden. Und die Wohngruppen bestehen aus maximal vier Bewohner*innen. Auch in Deutschland gibt es die Möglichkeit für mehrfach schwerstbehinderte Menschen mit Assistenz in einer eigenen Wohnung zu leben. Doch viele wissen das nicht. Je eingeschränkter Menschen sind, desto weniger kennen sie ihre Rechte.

Für Menschen mit Behinderungen gibt es bei Gewalterfahrungen verschiedene Hilfestellungen. Wie gut funktionieren die?

Die Situation ist schwierig, es gibt kaum Angebote in leichter Sprache. Viele Notrufnummern fühlen sich für Menschen in Heimen nicht zuständig, andere sind total versteckt auf irgendwelchen Behördenseiten. Wir haben nun eine Liste erstellt für Betroffene und Angehörige, welche Nummern helfen können.

Wenige Monate nach den Morden im Oberlinhaus sind in einem Sinziger Wohnheim während der Flutkatastrophe zwölf Menschen mit Behinderung ertrunken. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Glauben Sie, dass dieser Fall noch Konsequenzen mit sich bringen wird?

Nein, leider nicht, dabei wäre es bitter nötig, unabhängig davon, was bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft herauskommt. Selbst bei der Evakuierung eines ICE wegen Unwetter, und das passiert im Vergleich zu Flutkatastrophen wirklich häufig, gibt es kein Rettungsverfahren für Menschen, die im elektronischen Rollstuhl sitzen. Die Feuerwehr muss dann aus irgendwelchen Holzpaletten schnell eine Rampe bauen. Nur ein Beispiel, das beweist, dass Deutschland dringend einen Katastrophenschutz braucht, der Menschen mit Behinderung in den Mittelpunkt stellt.

Ihre Recherchen sind nun veröffentlicht, wie soll es jetzt weitergehen?

Im Idealfall hoffen wir, dass Strukturen geschaffen werden, mit denen behinderten Menschen dann geholfen wird, wenn sie Hilfe brauchen. Es kann allerdings nicht sein, dass eine siebenköpfige NGO wie wir es sind, das ehrenamtlich macht. Wir sind Part­ne­r*in­nen angewiesen. Deswegen sind unsere Forderungen auch ganz klar an die Politik adressiert. Wir konnten mit unserer Recherche beweisen, dass Gewaltvorfälle in vollstationären Wohneinrichtungen keine Einzelfälle sind. Jetzt ist die Politik an der Reihe und muss handeln. Und sie sollen uns bloß nicht mit irgendwelchen Studien kommen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

2 Kommentare

 / 
Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

Wir machen Silvesterpause und schließen ab Montag die Kommentarfunktion für ein paar Tage.
  • Eine Bekannte von mir hat Dysmelie. Ihre Lebensgeschichte ist voll von Gewalt, Bevormundung und Diskriminierung. Nur mit ihrer enormen Willensstärke hat sie es aus dem Heim herausgeschafft, lebt in einer eigenen Wohnung und hat einen Job. Durch sie wurde mir bewusst, dass man im Alltag nur wenige Menschen mit Behinderung sieht. Es gibt sie, ausgeschlossen aus der Gesellschaft in Heimen. Was sie mir von den Heimen erzählte war alles andere als schön.

  • Leider ein sehr sehr schwerwiegendes Thema. Wie immer solange es nicht die Mehrheit der Gesellschaft betrifft, sind es halt nur "Randthemen" die nerven weil manche dafür agieren müssen obwohl sie nichts davon haben.



    In der eigenen Familie selbst zuletzt wieder gesehen. Grad der Schwerbehinderung bei 50 (kann alles machen nur nicht viel heben wegen mehrfach-Bandscheibenvorfall). Selbst bei öffentlichen Stellen wo Behinderte mit gleicher Qualifikation bevorzugt behandelt werden "sollten". Erhielt das Familienmitglied absagen mit "konnte Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden". Es riecht danach das jeder das erst einmal reinschreibt und am Ende doch nicht einmal die Quote erfüllt und lieber die kleine Strafe zahlt, als Menschen mit Behinderungen anzustellen. Denn sobald eine Schwerbehinderung im Raum steht ist der zukünftige Arbeitgeber halt nicht mehr eigenmächtig aktionsfähig. ABER erst ab 6 Monaten, davor ist der Schwerbehinderte genauso vogelfrei wie alle anderen. Just jenes Familienmitglied wurde somit im vorvorletzten Jahr gekündigt 1 Tag bzw. Stunden bevor die 6 Monate abliefen. Da hat wohl jemand nochmal genau geschaut und rechtlichen Beistand geholt.

    Schwerbehinderte und viele andere Minderheiten werden in unserer Gesellschaft halt nur sehr sehr schwer gleichberechtigt behandelt. Sondern man hat immer das Gefühl als Betroffene*r "nervend" zu sein, mehr leisten zu müssen als jene die zum Glück vor Schwerbehinderung zu diesem Zeitpunkt gefeit sind...

    Aber der Rubel, ähm Dollar, muss ja rollen. Wenn man zusätzliche Berücksichtigungen implementieren würde, sprechen ja die ersten gleich schon wieder von Freiheitsentzug...oder oder oder