Corona-Lockerungen: Gute Entwicklung in schlechter Zeit

Überschattet vom Ukrainekrieg beschließt der Senat Lockerungen: Ab Freitag gilt wieder 3G in der Gastronomie und auch beim Friseur und im Hallenbad.

Das Bild zeigt die Senatsmitglieder Wesener, Giffey und Kipping auf dem weg zur Pressekonferenz nach der Sitzung der Landesregierung am Dienstag.

Die Senatsmitglieder Wesener, Giffey und Kipping (von links) auf dem Weg zur Pressekonferenz Foto: dpa

BERLIN taz | Bis zu 25.000 Zuschauer im Stadion, keine Beschränkungen mehr für private Treffen von Geimpften, Zutritt auch für getestete Ungeimpfte in Restaurants und Hotels, und das alles ab Freitag: Der rot-grüne-rote Senat hat am Dienstag weitere Lockerungen der Coronaregeln beschlossen. „Wir sehen, dass sich die Lage deutlich entspannt“, sagte Regierungschefin Franziska Giffey (SPD) in der Pressekonferenz nach der Senatssitzung. Das sei „eine schöne Entwicklung“, die aber angesichts des Kriegs in der Ukraine in den Hintergrund getreten sei.

Die 7-Tage-Inzidenz, also die Zahl der in der vergangenen Woche neu mit Corona Infizierten pro 100.000 Berlinern, betrug laut Giffey zwar 1.034 und sei damit weiter hoch. Die Lage in den Krankenhäusern und vor allem auf den Intensivstationen sowie ein milder Krankheitsverlauf – Giffey selbst war vergangene Woche nach einer Infektion in Isolation – lassen aber aus Sicht des Senats Lockerungen zu. Die jetzigen Beschlüsse entsprechen den Verabredungen der Bundesländer und der Bundesregierung vom 16. Februar.

Zu den Neuerungen gehört auch, dass Clubs und Diskotheken wieder öffnen dürfen. Hier sind die Auflagen am höchsten: Auch Geboosterte brauchen, um dort feiern zu können, einen tagesaktuellen Test – auf Abstand und Maskentragen als Alternative kann man aus Giffeys Sicht beim Tanzen nicht setzen.

Der Wechsel von 2G oder sogar 2G-plus auf nur noch 3G betrifft folgende Bereiche: sämtliche körpernahe Dienstleistungen wie etwa Friseurbesuche, die Gastronomie, Sport in Hallen und Fitnessstudios sowie Hallenbäder, Saunen und Thermen. Beim Sport im Freien gilt kein Mindestabstand mehr.

Mehr Zuschauer, aber weiter mit Maske

Veranstaltungen in Innenräumen können gemäß dem Senatsbeschluss ab Freitag mit 60 Prozent Auslastung stattfinden; Stadien können zu 75 Prozent mit Zuschauern gefüllt werden. Alle Besucher, drinnen wie draußen, müssen entweder geboostert oder doppelt geimpft und aktuell getestet sein. Außerdem müssen sie eine FFP2-Maske tragen.

Für die Freiluftveranstaltungen gilt jedoch eine Obergrenze von 25.000 Menschen. Das heißt theoretisch, dass Hertha BSC nicht drei Viertel des Olympiastadions auslasten und nicht vor 60.000 Zuschauern spielen darf. Betroffen ist davon allerdings nur ein Heimspiel, das gegen Eintracht Frankfurt. Zudem sind die Ergebnisse des Charlottenburger Bundesligisten derzeit ohnehin nicht darauf angelegt, übermäßig viele Anhänger ins Stadion zu ziehen. Regierungschefin Giffey sagte zudem zu, dass auch die 25.000er-Obergrenze ab Mitte März nicht mehr gelten wird.

Für die Zeit nach dem 19. März, wenn bundesweit Corona-Einschränkungen auslaufen, erwartet Giffey neue Vorgaben von der Bundesebene. Darauf sollen auch künftige Berliner Regelungen zur Begleitung der Corona-Entwicklung abgestimmt werden. Die Regierende sprach in diesem Zusammenhang von einem „Sani-Kasten im Kofferraum“.

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