Bundesinfektionsschutzgesetz läuft aus: Der Senat lässt die Maske fallen

In Berlin ist Corona ab 1. April nach zweiwöchiger „Schutzfrist“ rechtlich passé. Auch eine Einstufung als Hotspot soll es nicht geben.

Das Foto zeigt eine FFP2-Maske, die - offenbar verloren oder weggeworfen - auf der Straße liegt.

Nicht nur diese Anti-Corona-Maske soll Anfang April fast überall nicht mehr vorgeschrieben sein Foto: dpa

BERLIN taz | Ab dem 1. April ist Corona in Berlin de jure abgeschafft, so wie im restlichen Deutschland spätestens zwei Tage später. Das ist Kern dessen, was Regierungschefin Franziska Giffey (SPD) am Dienstag nach der Senatssitzung ankündigt hat. Außer einem sogenannten Basisschutz, der aus Maskenpflicht in Bus und Bahn, in Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie fortgeführten Coronatests in Schulen besteht, sollen alle Einschränkungen wegfallen. Nach dem Auslaufen der Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes könnte das sogar schon am 20. März passieren. Laut Giffey wird Berlin aber wie mehrere andere Bundesländer, darunter Brandenburg, eine zweiwöchige Verlängerungsmöglichkeit als „Schutzfrist“ nutzen. Um Hotspot zu sein, für den eigene Länderregeln möglich sein sollen, steht Berlin coronamäßig laut Giffey zu gut da.

Einen vorgezogenen Aprilscherz schien die Regierungschefin bei der Pressekonferenz nach der Senatssitzung machen zu wollen. „Wir haben eine positive Tendenz“, sagte sie mit Blick auf Corona. Und: „Wir haben weiter sinkende Inzidenzen.“ Dabei war die 7-Tage-Inzidenz – die Zahl der binnen einer Woche neu Infizierten pro 100.000 Einwohner – von Montag auf Dienstag sprunghaft um rund 100 auf 881 gestiegen. Vergangenen Donnerstag allerdings hatte die Inzidenz mit 728 den tiefsten Stand seit Mitte Januar erreicht.

Auf den Widerspruch zwischen der jüngsten Entwicklung und ihrer Wortwahl angesprochen, verwies Giffey auf teils bei über einem Wert von 2.000 liegenden Inzidenzen in anderen Bundesländern und formulierte neu: „Es ist keine ganz schlechte Situation.“

Kritische Infrastruktur nicht überlastet

Zur Untermauerung verwies Giffey auch darauf, dass die kritische Infrastruktur – etwa Polizei, Feuerwehr, Energieversorger – nicht überlastet sei und die Intensivstationen nicht überliefen. Nur wenn das der Fall wäre, hätte Berlin als Hotspot gelten und eigene Coronaregeln beschließen können. Genaue Grenzwerte dafür nannte sie nicht. Niedersachsen erwägt hingegen eine Hotspot-Regelung. Eine Regierungssprecherin berief sich dort auf eine Krankenhausbelegung mit Coronapatienten. Die ist in Niedersachsen derzeit deutlich niedriger als in Berlin.

Offiziell beschließen und in Form bringen will der Senat seine Position erst am Samstag – nach den in dieser Woche noch anstehenden entscheidenden Sitzungen von Bundestag und Bundesrat. Entschieden ist bereits, dass ab Freitag in den Berliner Kitas wieder der Regelbetrieb gelten soll, sprich: alles so laufen soll wie vor Corona.

Geeinigt habe man sich auch, die Möglichkeit der Übergangsfrist zu nutzen. Aus Termingründen endet die in Berlin früher als anderswo: nicht am 2. April, sondern am 31. März. Dann soll das meiste passé sein, was derzeit noch den Alltag prägt: die kostenlosen Coronatests, die Maskenpflicht beim Einkaufen wie auch in der Schule, aber offenbar auch – das wollte Giffey noch genau klären lassen – die Pflicht zu Quarantäne und Isolation.

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