EU und Rechtsstaatlichkeit: Klage wegen „Untätigkeit“

Das Europaparlament will gegen die EU-Kommission klagen. Der Vorwurf: Sie unternehme nichts gegen illiberale Staaten wie Polen und Ungarn.

Blick in einen Gerichtssaal, der in dunklen Holz getäfelt ist und ein großes natürliches Oberlicht hat

Gerichtssaal im Europäischen Gerichtshof, Luxemburg Foto: Patrick Scheiber/Kegler/imago

BRÜSSEL taz | Der Streit um den Rechtsstaat in der Europäischen Union eskaliert. Weil die Kommission nicht gegen illiberale Länder wie Ungarn, Polen oder Bulgarien einschreitet und wie vereinbart EU-Mittel kürzt, will das Europaparlament vor dem Europäischen Gerichtshof klagen.

Die Abgeordneten hatten ein Ultimatum bis zum 1. Juni gesetzt. Bis dahin sollte die Kommission gegen jene Länder vorgehen, die die neue Rechtsstaatsklausel zum EU-Budget verletzen. Diese Klausel (im EU-Jargon „Konditionalität“) sieht vor, dass Zahlungen aus dem EU-Budget bei Verstößen zurückgehalten werden können.

Doch die Brüsseler Behörde unternahm nichts. Sie will erst „Leitlinien“ zur Anwendung der neuen Regeln ausarbeiten, wie dies der Europäische Rat im Dezember 2020 – damals noch unter deutschem Vorsitz – gefordert hatte. Das könnte jedoch bis zum Herbst dauern.

Nun ist den Abgeordneten der Geduldsfaden gerissen. Die sogenannte Untätigkeitsklage soll bei der Plenarsitzung in der kommenden Woche in Straßburg auf den Weg gebracht worden, hieß es am Freitag in Parlamentskreisen in Brüssel. Gegen eine Klage hatte sich die konservative EVP-Fraktion gesträubt, auch CDU/CSU waren dagegen. Doch Sozialdemokraten, Grüne, Liberale und Linke machten Druck. Am Freitag lenkten die deutschen Christdemokraten ein.

Ohrfeige für von der Leyen

Die rechtsstaatliche Lage in der EU verschlechtere sich immer mehr, heißt es in dem Entwurf der Parlamentsresolution, der der taz vorliegt. Es sei bedauerlich, dass die EU-Kommission seit Inkrafttreten der Rechtsstaatsklausel am 1. Januar untätig geblieben sei. Dies komme einer „Weigerung“ gleich, ihre Pflichten zu erfüllen.

Wenn diese Erklärung so angenommen wird, ist dies eine Ohrfeige für Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Die CDU-Politikerin beteuert zwar stets, Demokratie und Rechtsstaat lägen ihr ganz besonders am Herzen. Doch unternommen hat sie nichts.

Von der Leyen folgt damit Kanzlerin Angela Merkel, die sich beim EU-Gipfel im Dezember 2020 mit Ungarns Premier Viktor Orbán auf ein Stillhalteabkommen geeinigt hatte. Orbán kündigte an, gegen die neue Rechtsstaatsklausel zu klagen. Die EU-Kommission sollte in der Zwischenzeit ihre „Leitlinien“ ausarbeiten.

Das EU-Parlament hat sich mit diesem Kompromiss jedoch nie abgefunden. „Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen muss sich jetzt entscheiden: Entweder sie kämpft mit uns für den Rechtsstaat – oder sie bleibt wegen Druck aus Polen und Ungarn weiter untätig“, erklärte der grüne Europaabgeordnete Daniel Freund.

Parlamentspräsident David Sassoli soll beauftragt werden, die Untätigkeitsklage einzureichen. Dafür habe er zwei Wochen Zeit, heißt es bei der EVP. Dieser Kompromiss, der von der Leyen noch etwas Luft verschafft, habe es CDU/CSU ermöglicht, das ungewöhnliche Verfahren gegen die Kommission mit zu tragen.

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