Urteil gegen Eyad A.: Rechtsgeschichte aus Koblenz

Das OLG verurteilt einen Helfer Assads und sendet ein Signal an Diktaturen – und auch an deutsche Innenminister, die nach Syrien ausliefern wollen.

Angeklagter verdeckt sein Gesicht mit einer Mappe

Der Angeklagte Eyad A. vor der Urteilsverkündung im Oberlandesgericht Koblenz Foto: Thomas Frey/dpa

Das Oberlandesgericht in Koblenz hat am Mittwoch ein Urteil gefällt, das sich zunächst klein anhört, aber groß ist. Sehr groß sogar. Das Gericht hat den Syrer Eyad A. zu viereinhalb Jahren Haft wegen Beihilfe zu Folter und schwerwiegender Freiheitsberaubung verurteilt. Doch das ist gewissermaßen nebensächlich.

Wichtig ist: Das Gericht hat erstmals weltweit die Gräueltaten des Regimes von Machthaber Baschar al-Assad an seiner eigenen Bevölkerung als das juristisch festgeschrieben, was sie sind: Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Es hat damit einen Präzedenzfall geschaffen, der international Auswirkungen haben wird. Es ist ein historisches Urteil.

Dass es in der deutschen Provinz gefällt werden musste, ist eigentlich ein Skandal. Verbrechen wie diese gehören vor die dafür geschaffene internationale Gerichtsbarkeit. Doch weil Syrien nicht Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag ist, konnte Russland mit einem Veto im UN-Sicherheitsrat verhindern, dass dieser tätig wird. Deutschland, das das sogenannte Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht verankert hat, ist hier eingesprungen und vorgeprescht.

Urteil dank mutiger Aussagen

Die engagierte Arbeit von Bundesanwaltschaft und BKA, die seit vielen Jahren erst in einem sogenannten Strukturverfahren zu Syrien, später dann auch gegen einzelne Personen ermitteln, kann man nur loben. Möglich aber wurde das Urteil vor allem durch die mutigen Aussagen derer, die Opfer von Assads brutalem Folterstaat wurden und bereit waren, vor Gericht auszusagen – trotz der Sorge um Angehörige, die sich noch in Syrien befinden, und der Angst vor der eigenen Retraumatisierung.

Ihnen, die viel zu lange auf einen ersten Prozess warten mussten, gebührt allergrößter Respekt. Dass das Gericht, das sich bisher wenig um die Vermittlung seines Tuns in die syrische Exil-Community gekümmert hat, die Urteilsverkündung für die Zu­schaue­r*in­nen im Anschluss ins Arabische übersetzen ließ, war zwar überfällig, ist aber dennoch eine kleine Anerkennung. Und sorgt vielleicht dafür, dass das Urteil auch in Syrien selbst wahrgenommen wird. Was umso besser wäre.

All das unfassbar Brutale, physisch und psychisch, das die Opfer vor Gericht schilderten, die aus Syrien herausgeschmuggelten Fotos von getöteten Gefangenen, die erstmals in einen Prozess eingebracht wurden, und die Aussagen anonymisierter Zeugen, die früher für das Regime arbeiteten, belegen das Ausmaß und die Systematik von Verschwindenlassen, Folter und sexualisierter Gewalt in Syrien.

Es sind Beweise, die in weiteren Verfahren genutzt werden können und müssen. In Deutschland, wohin wohl weitere Täter geflohen sind. Und in anderen Ländern, die dringend nachziehen müssen. Das zeigt aber auch die Crux dieses Prozesses: Eyad A., ein kleines Rädchen in Assads Foltergetriebe, konnte nur gefasst und verurteilt werden, weil er desertierte, nach Deutschland floh und bei den Behörden bereitwillig aussagte.

Dass das Urteil in der Provinz gefällt werden musste, ist ein Skandal. Diese Verbrechen gehören vor internationale Gerichte

Die Ver­antwortlichen aber, die hochrangigen Funktionäre des Sicherheitsapparats und der Diktator selbst, machen weiter und werden bislang nicht belangt. Sie können, auch das ist schlimm, in Syrien das Urteil sogar als Druckmittel einsetzen, nach dem Motto: Seht her, was geschieht, wenn ihr euch abwendet. Das Ziel muss bleiben, sie für die begangenen Verbrechen zur Verantwortung zu ziehen.

Das Urteil ist aber vor allem ein Signal: ein Signal an Täter und Opfer dafür, dass die Verbrechen nicht ungesühnt bleiben. Und damit ein kleiner Schritt in Richtung Gerechtigkeit.

Es muss aber auch ein Signal an die deutsche Politik sein: Zuallererst an jene Innenminister der Union, die meinen, man könne nach Syrien abschieben. Dazu müsste man sich mit Syrien über die Modalitäten verständigen – also mit dem Assad-Regime verhandeln. Mit einem Regime, das nach dem Urteil eines deutschen Gerichts Verbrechen gegen die Menschlichkeit begeht. Das darf es nicht ­geben.

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Jahrgang 1966, Politikwissenschaftlerin und Journalistin. Seit 1998 bei der taz - in der Berlin-Redaktion, im Inland, in der Chefredaktion, jetzt als innenpolitische Korrespondentin. Inhaltliche Schwerpunkte: Union und Kanzleramt, Rechtspopulismus und die AfD, Islamismus, Terrorismus und Innere Sicherheit, Migration und Flüchtlingspolitik.

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