Prozess zu Folterungen in Syrien: Historisches Urteil
Mit dem Urteil im Fall des Syrers Eyad A. setzen die Richter Zeichen. Das syrische Regime ist der Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig.
Der Angeklagte Eyad A. kurz vor der Urteilsverkündung im Gerichtssaal Foto: Thomas Frey/dpa
Es ist ein Meilenstein: Zum ersten Mal weltweit ist ein Folterer des syrischen Assad-Regimes wegen seiner Verbrechen verurteilt worden. Die Verurteilung von Eyad A., ehemals syrischer Geheimdienstmitarbeiter und Mitangeklagter im laufenden Syrien-Prozess am Oberlandesgericht Koblenz, ist eine Bestätigung für die unzähligen Opfer des Terrorregimes in Damaskus und für die vielen Menschen aus Syrien, die vor diesem Regime Zuflucht in Deutschland gefunden haben.
Für sie stellt es einen Akt der Solidarität dar, dass jetzt ein deutsches Gericht die Staatsfolter in Syrien ganz offiziell als Verbrechen gegen die Menschlichkeit einordnet, ihm also juristisch einen „systematischen“ Charakter beimisst, und von einem „systematischen Angriff auf die Bevölkerung“ spricht.
Unmaßgeblich ist, dass das Urteil jetzt nur wegen „Beihilfe“ erfolgt – ein Urteil, das in anderen Prozessen dieses Charakters, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Völkermord in Ruanda oder Kriegsverbrechen im Kongo, für Probleme gesorgt hat und in der Revision gekippt wurde. Die Anklage hatte in diesem Fall nichts anderes gefordert; dieser Angeklagte war keine Führungsperson. Er hatte keine Befehlsgewalt.
Das Urteil gegen den Hauptangeklagten in Koblenz, gegen den die Anklage deutlich schwerer wiegt, steht noch aus. Wichtig ist die jetzt vorgenommene Charakterisierung der Verbrechen an sich. In dem Koblenzer Urteil steckt damit auch eine besondere politische Brisanz. Es geht hier nicht um Vergangenheitsbewältigung. Das Regime in Syrien ist weiterhin an der Macht, seine Gewaltbereitschaft gegen die eigene Bevölkerung ist unvermindert.
Namhafte deutsche Politiker, von der Linken bis zur AfD, vom Bundesinnenminister bis zum neuen CDU-Vorsitzenden, halten derweil Assad für das kleinere Übel in Syrien. Sie empfehlen die Zusammenarbeit und sogar syrische Flüchtlinge zurückzuschicken. Nun ist in Deutschland amtlich: Dieses Regime ist ein Verbrecherregime. Wer trotzdem mit ihm paktiert, hat Blut an den Händen.
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Mit dem Urteil im Fall des Syrers Eyad A. setzen die Richter Zeichen. Das syrische Regime ist der Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig.
Der Angeklagte Eyad A. kurz vor der Urteilsverkündung im Gerichtssaal Foto: Thomas Frey/dpa
Es ist ein Meilenstein: Zum ersten Mal weltweit ist ein Folterer des syrischen Assad-Regimes wegen seiner Verbrechen verurteilt worden. Die Verurteilung von Eyad A., ehemals syrischer Geheimdienstmitarbeiter und Mitangeklagter im laufenden Syrien-Prozess am Oberlandesgericht Koblenz, ist eine Bestätigung für die unzähligen Opfer des Terrorregimes in Damaskus und für die vielen Menschen aus Syrien, die vor diesem Regime Zuflucht in Deutschland gefunden haben.
Für sie stellt es einen Akt der Solidarität dar, dass jetzt ein deutsches Gericht die Staatsfolter in Syrien ganz offiziell als Verbrechen gegen die Menschlichkeit einordnet, ihm also juristisch einen „systematischen“ Charakter beimisst, und von einem „systematischen Angriff auf die Bevölkerung“ spricht.
Unmaßgeblich ist, dass das Urteil jetzt nur wegen „Beihilfe“ erfolgt – ein Urteil, das in anderen Prozessen dieses Charakters, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Völkermord in Ruanda oder Kriegsverbrechen im Kongo, für Probleme gesorgt hat und in der Revision gekippt wurde. Die Anklage hatte in diesem Fall nichts anderes gefordert; dieser Angeklagte war keine Führungsperson. Er hatte keine Befehlsgewalt.
Das Urteil gegen den Hauptangeklagten in Koblenz, gegen den die Anklage deutlich schwerer wiegt, steht noch aus. Wichtig ist die jetzt vorgenommene Charakterisierung der Verbrechen an sich. In dem Koblenzer Urteil steckt damit auch eine besondere politische Brisanz. Es geht hier nicht um Vergangenheitsbewältigung. Das Regime in Syrien ist weiterhin an der Macht, seine Gewaltbereitschaft gegen die eigene Bevölkerung ist unvermindert.
Namhafte deutsche Politiker, von der Linken bis zur AfD, vom Bundesinnenminister bis zum neuen CDU-Vorsitzenden, halten derweil Assad für das kleinere Übel in Syrien. Sie empfehlen die Zusammenarbeit und sogar syrische Flüchtlinge zurückzuschicken. Nun ist in Deutschland amtlich: Dieses Regime ist ein Verbrecherregime. Wer trotzdem mit ihm paktiert, hat Blut an den Händen.
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Schwerpunkt Syrien – Verbrechen vor Gericht
Kommentar von
Dominic Johnson
Ressortleiter Ausland
Seit 2011 Co-Leiter des taz-Auslandsressorts und seit 1990 Afrikaredakteur der taz.
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