Corona-Auflagen in Berlin: Es darf wieder getrunken werden

Der Senat passt die Coronaverordnung an: Alkoholkonsum draußen ist außer in Parks wieder erlaubt; die Grundschulen öffnen vorsichtig am 22. Februar.

ein Frau fährt auf Langlaufskiern durch den Tiergarten

Der Flachmann zum Aufwärmen beim Sport muss in Berliner Parks noch antialkoholisch bleiben Foto: dpa

BERLIN dpa | Wegen der Coronapandemie bleiben weiterhin viele Geschäfte, Gaststätten, Kultur- und Freizeiteinrichtungen in Berlin mindestens bis zum 7. März geschlossen. Der Senat beschloss am späten Donnerstagabend eine Verlängerung des bisher bis Sonntag befristeten Lockdowns um drei Wochen.

Für Friseure soll es eine Ausnahme geben: Sie dürfen unter strengen Hygienemaßnahmen bereits am 1. März wieder öffnen und Kunden bedienen, die vorher einen Termin gebucht haben. Berlin setzt damit eine entsprechende Bund-Länder-Vereinbarung vom Vortag um.

Mit einer schrittweisen Öffnung der Schulen soll es bereits am 22. Februar losgehen. Den Anfang machen Schüler der Klassenstufen 1 bis 3. Für sie soll es dann Wechselunterricht in halber Klassengröße geben. Sie werden also in geteilten Lerngruppen abwechselnd in der Schule und mit Hilfe digitaler Lösungen zu Hause unterrichtet.

Das soll laut Bildungsverwaltung entweder im Umfang von mindestens drei Unterrichtsstunden täglich oder nach schulischer Entscheidung und in Abstimmung mit der Schulkonferenz im tage- oder wochenweisen Wechsel geschehen.

Auch der Kita-Betrieb soll ab 22. Februar wieder schrittweise hochgefahren werden, wie es hieß. Zunächst soll die Auslastung, die im Rahmen der der aktuellen „Notversorgung“ auf 50 Prozent der normalen Kapazität begrenzt ist, auf 60 Prozent gesteigert werden.

Eine leichte Aufweichung gibt es bei den Kontaktbeschränkungen. Bisher heißt es in der Infektionsschutzverordnung, das Verlassen der eigenen Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft sei nur aus triftigen Gründen „zulässig“. Nun werden die Bürger „angehalten“, die Wohnung nur aus triftigem Grund zu verlassen. Wie bisher schon sind sie zudem angehalten, physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören, auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren und auf Reisen zu verzichten.

Ebenfalls neu: Das Verbot, Alkohol zu trinken, gilt nur noch in Grünanlagen sowie auf Parkplätzen. Das Verbot für den öffentlichen Raum insgesamt wird gestrichen. Bibliotheken dürfen wieder Leihbetrieb anbieten.

Kritik von der GEW

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ist gegen eine rasche Schulöffnung. Noch lasse das Infektionsgeschehen einen solchen Schritt nicht zu, erklärte der GEW-Landesvorsitzende Tom Erdmann.

„Zum jetzigen Zeitpunkt müssen alle Anstrengungen darauf gerichtet sein, die Anzahl der Infektionen unter die Inzidenz von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Menschen in einer Woche zu senken und die niedrigen Infektionszahlen stabil zu halten“, betonte er. „Erst dann sollte aus Sicht der GEW eine schrittweise Öffnung der Kitas und Schulen in halbierten Lerngruppen und prioritär in den Jahrgängen 1 bis 3 erfolgen.“

Am Donnerstag lag der Inzidenzwert in Berlin laut Gesundheitsverwaltung bei 62,9. Die Tendenz bei den Coronazahlen ist seit einigen Wochen rückläufig.

Weite Teile des Einzelhandels mit Ausnahme etwa von Supermärkten, Drogerien oder Apotheken, dazu Friseure, Kosmetiksalons sowie viele Schulen sind im Zuge des bundesweiten Lockdowns seit 16. Dezember geschlossen, Kitas im Notbetrieb. Restaurants, Museen, Kinos, Theater, Freizeit- und Sporteinrichtungen mussten bereits Anfang November für Publikum schließen. Zudem gelten strenge Kontaktbeschränkungen.

Bund und Länder vereinbarten am Mittwoch neben der Lockdown- Verlängerung um drei Wochen auch Öffnungsperspektiven für noch geschlossene Geschäfte, Anbieter köpernaher Dienstleistungen, von Museen und Galerien. Sinkt der Inzidenzwert stabil auf 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern binnen einer Woche oder darunter, sollen die Länder eine schrittweise Öffnung ermöglichen können. Hierzu beschloss der Berliner Senat zunächst nichts.

Wirtschaft pocht auf Pläne für „Wiedereinstieg“

Vertreter der Berliner Wirtschaft vermissen „konkrete Pläne für den geordneten Wiedereinstieg“ für von Schließungen betroffene Branchen. „Das Vertrösten auf den 7. März ist noch keine Perspektive“, kritisierte die Präsidentin der Industrie- und Handelskammer Berlin, Beatrice Kramm. Die FDP im Abgeordnetenhaus legte einen Stufenplan vor, der bereits bei einer Inzidenz von 50 weitgehende Öffnungen vor allem in Handel und Gastronomie vorsieht.

Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) verteidigte hingegen das Vorgehen von Bund und Ländern und rief zum Durchhalten auf. „So weh es tut und so schwierig dieser Weg ist: Wir sind jetzt an dem Punkt, wo wir nicht die Nerven verlieren dürfen, damit wir auch noch gut durch den März kommen“, sagte er im Abgeordnetenhaus. Das Schlimmste aus seiner Sicht wäre, jetzt zwei oder drei Wochen zu früh den bisherigen Weg abzubrechen und dann in fünf oder sechs Wochen von vorne zu beginnen.

Gleichzeitig räumte Müller Fehler in der Pandemiebekämpfung ein. Es sei falsch gewesen, nicht schon im Herbst strengere Coronamaßnahmen zu beschließen.

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