Verfahren gegen Pop-up-Radspuren: Pop-down für Radspur-Klage

Ein AfD-Politiker hat seine Klage gegen Berliner Pop-up-Radspuren zurückgezogen. Ganz überraschend kam das nicht.

Radfahrender Mensch auf Pop-up-Spur

Wie hier am Halleschen Ufer können die neuen Radspuren auf Dauer bleiben Foto: dpa

Der AfD-Abgeordnete Frank Scholtysek, der im vergangenen Sommer vor dem Verwaltungsgericht gegen acht Pop-up-Radspuren geklagt hatte, hat die Klage nun zurückgezogen. Das bestätigte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts gegenüber der taz. Damit ist auch das laufende Beschwerdeverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hinfällig, das die Senatsverkehrsverwaltung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts angestrengt hatte.

Als Erste verkündete es Senatorin Regine Günther (Grüne) am Donnerstagabend auf Twitter: „Sehr gute Neuigkeiten: Die Klage gegen die Pop-up-Radfahrstreifen vor dem Verwaltungsgericht Berlin ist zurückgenommen. Das Verfahren wurde eingestellt. Eine wichtige Etappe für mehr Verkehrssicherheit.“ Mehr wollten Günther oder ihre Verwaltung dazu auch am Freitag nicht sagen. Nichts zu hören war auch von der AfD, wobei deren Abgeordneter die Klage als Privatperson eingereicht hatte.

Triumphiert hatten die Rechten allerdings im September nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts. Das hatte befunden, die seit dem Frühjahr errichteten Pop-up-Radwege seien rechtswidrig und müssten entfernt werden. Damals hieß es auf Twitter: „AfD wirkt! Großer Erfolg vor dem Verwaltungsgericht“, und: „Das zeigt, wie R2G das Recht beugt. Wir lassen den Senat damit nicht davonkommen.“

Der Rückzug der Klage kommt nicht völlig überraschend, denn auf Günthers Beschwerde hin hatte das OVG bereits im Herbst per Eilentscheidung den Abbau der Spuren auf Eis gelegt und verlautbart, der Beschluss der Erstinstanz sei „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im Ergebnis fehlerhaft“. Dazu trug auch bei, dass die Senatsverwaltung die vom Verwaltungsgericht vermissten Gefahrenprognosen als Begründung für die Radspuren nachlieferte.

Mit der Einstellung des Verfahrens bleibt allerdings bis auf Weiteres ungeklärt, ob die Verwaltung weiterhin für jede einzelne geschützte Radspur – ob „Pop-up“ oder dauerhaft – eine solche spezifische Gefahrenprognose vorlegen muss. Nach der ursprünglichen Lesart der Straßenverkehrsordnung durch die Verkehrsverwaltung wäre das nicht notwendig: Der stark zunehmende Radverkehr würde die Notwendigkeit sichererer Spuren pauschal rechtfertigen.

„Jetzt den roten Teppich ausrollen“

Der Berliner Landesverband des ADFC begrüßte am Freitag die Neuigkeit: „Die Pop-up-Radwege sind endgültig rechtssicher“, sagte Sprecherin Lisa Feitsch zur taz, „das ist großartig und das haben wir erwartet.“ Es sei klar, dass der Fahrrad-Boom anhalten werde, deshalb sei „jetzt der ideale Zeitpunkt für Berlin, den Radfahrenden den roten Teppich auszurollen, damit alle sicher im Verkehr unterwegs sind“.

Die Senatsverwaltung und die Bezirke müssten die verbleibende Zeit bis zu den Wahlen im September nutzen, um die noch provisorisch angeordneten Radwege zu verstetigen und mehr geschützte, breite Radwege im Pop-up-Verfahren auf die Straße zu bringen, forderte Feitsch. „So schafft Berlin ein Stück mehr des Mobilitätsgesetzes auf die Straße und zeigt, wie ernst es der Stadt mit dem Klimaschutz ist.“

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bezeichnete die Rücknahme der Klage als „Richtungsentscheid für viele neue Radwege in deutschen Städten“. „Damit verbleiben keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit von kurzfristig umgesetzten Pop-up-Radwegen“, so DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch. Stadtverwaltungen im ganzen Land hätten nun „keine Ausrede mehr, die notwendige Umwidmung von Straßenflächen in geschützte Radwege zu verweigern oder um Jahre zu verzögern“.

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