Berliner OVG weist Klage ab: FU verliert gegen Personalrat

Das Oberverwaltungsgericht wies eine Klage der Unileitung zur Durchsetzung einer krankheitsbedingten Kündigung ab.

Eingang des OSI an der Fu Berlin

FU Berlin: Wenig Platz für die GewerkschafterInnen von Verdi Foto: dpa

BERLIN taz | Das Berliner Oberverwaltungsgericht hat am Dienstag eine Klage der Universitätsleitung der FU gegen den Gesamtpersonalrat abgewiesen. Die Unileitung hatte gegen den Personalrat geklagt, weil der die Zustimmung zur krankheitsbedingten Kündigung eines Mitglieds verweigert hat. Im Juni 2020 war die Unileitung bereits vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Jetzt lehnte auch die nächste Instanz die Klage ab.

Für die Verdi-Betriebsgruppe der FU war es eine ungewöhnliche Klage. „Das gewerkschafts- und personalrechtliche Handeln der FU Berlin hat System“, kritisiert sie in einer Pressemitteilung den Gang durch die juristischen Instanzen. Zwei Verdi-AktivistInnen monierten in einem Gespräch mit der taz, dass FU-Kanzlerin Andrea Bör seit Längerem eine harte Gangart gegen die Gewerkschaft fahre. Das Zerwürfnis habe zugenommen, nachdem eine offene Verdi-Liste bei den letzten Personalratswahlen im Herbst vergangenen Jahres erfolgreich war. Die Verdi-AktivistInnen sprechen von einer „regelrechten Behinderung der Personalratsarbeit“. So habe der Personalrat kurzfristig in viel zu kleine Räumlichkeiten umziehen müssen. „Bei Amtsantritt stand außerhalb des Sekretariats kein einziger einsatzfähiger PC-Arbeitsplatz zur Verfügung. Die Computer waren nicht angeschlossen, Monitore und Telefongeräte waren abgestellt“, beschreiben die GewerkschafterInnen ein Umfeld, in denen ihnen ihre Arbeit nicht leicht gemacht werde.

Die Kündigung mehrerer Vereinbarungen zur Arbeitszeitgestaltung durch die Unileitung bewerten die VerdianerInnen als weiteren Baustein im Kleinkrieg mit der Gewerkschaft.

Doch die Fronten zwischen Personalrat und Unileitung könnten sich noch verhärten. Wie der Verdi-Betriebsgruppe vor wenigen Tagen bekannt wurde, soll im Zuge der Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes dem zur FU gehörenden Botanischen Garten seine Dienststelleneigenschaft aberkannt werden. Dann würde der örtliche Personalrat aufgelöst.

Die GewerkschafterInnen sehen darin eine Retourkutsche für einen erfolgreichen jahrelangen Arbeitskampf der Beschäftigten des Botanischen Gartens, der über Berlin hinaus Aufmerksamkeit gefunden hatte. Er führte 2018 zur Rückführung von 120 in eine private Tochter der FU ausgegliederten Beschäftigten. Der Pressesprecher des FU-Präsidenten, Goran Krstin, erklärte gegenüber der taz, dass sich die FU zu Personalangelegenheiten grundsätzlich nicht äußert.

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