Berliner Böllerverbot: 2020 knallt nicht

54 Böllerverbotszonen wird es zu Silvester in Berlin geben. Gleich ein stadtweites Verbot wäre laut Innenverwaltung „rechtlich schwierig“gewesen.

Berliner Nachthimmel

Was fehlt? Das Aufleuchten der Feuerwerkskörper im Berliner Silvesterhimmel Foto: Stefan Widua/unsplash

BERLIN taz | Auf insgesamt 54 Straßen, Kreuzungen und Plätzen ist das Böllern in Berlin in diesem Jahr verboten. Am Mittwoch hatte die Verwaltung von Innensenator Andreas Geisel (SPD), gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Gesundheit, eine entsprechende Liste veröffentlicht, wo „die Verwendung von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen aus Infektionsschutzgründen untersagt ist.“ Auch ein Aufenthalt ist verboten, ein „Durchqueren“ allerdings erlaubt. Bereits Anfang der Woche hatte Geisel im taz-Interview angekündigt, dass es dieses Jahr nicht bei den beiden Verbotszonen aus dem vergangenen Jahr in der Schöneberger Pallasstraße sowie auf dem Alexanderplatz bleiben werde.

Geisel stützt sich bei der stadtweiten Ausweitung des Feuerwerksverbots auf die Infektionsschutzverordnung. Angesicht der kritischen Pandemie-Lage müsse der Gesundheitsschutz Vorrang haben: „Wir müssen, wo immer es geht, die Infektionsrisiken minimieren“, sagte Geisel am Mittwoch. „In Gruppen auf der Straße zu böllern“ berge in der Hinsicht „erhebliche Risiken.“ Auch die Krankenhäuser wolle man so entlasten: „Die Beschäftigten in den Krankenhäusern arbeiten schon jetzt am Limit“, so Geisel. Die Auslastung der Intensivbetten lag in Berlin zur Wochenmitte bei 28 Prozent, damit steht die Corona-Warnampel für diesen Wert auf „rot“. Zwar landen Böller-Versehrte meist in der Rettungsstelle, doch die Krankenhäuser ziehen Personal möglichst auf den Intensivstationen zusammen. Die Charité hatte diese Woche angekündigt, nur noch einen Notbetrieb aufrecht zu erhalten.

„Pyroverbotszonen“ sind zum Beispiel rund um das Brandenburger Tor bis zum Großen Stern und der Breitscheidplatz. Aber auch der Kleine Teufelsberg im Grunewald ist Verbotszone, wie auch die Altstadt Spandau. Nord-Neukölln ist quasi komplett Verbotszone.Pauschal ein stadtweites Verbot von Pyrotechnik auszusprechen, wäre aber rechtlich schwierig gewesen, sagte ein Sprecher der Innenverwaltung der taz. Andere Städte seien da bereits gescheitert. Zudem hätten die Verbote nun ohnehin „stadtweite Dimension.“ Grundlage für die Entscheidung seien „Erfahrungswerte der Polizei aus den letzten Jahren gewesen“, so der Sprecher. Ausnahmen sollen für professionelle, angemeldete Feuerwerke gelten.

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