Listen zur Corona-Nachverfolgung: Wirksamkeit ungewiss

In Cafés, Kneipen und Restaurants müssen Gäste seit Monaten ihre Kontaktdaten eintragen. Ist das sinnvoll? Die Regierung weiß es selbst nicht.

Zwei leere Biergläser auf einem Kneipentisch

Wie wirksam Gästelisten wirklich sind, weiß die Bundesregierung nicht Foto: Sabine Gudath/imago

BERLIN taz | Sie gelten als wichtiges Instrument zur Eindämmung der Pandemie: Gästelisten. Indem Menschen, die im Lokal essen oder in der Kneipe ihr Feierabendbier trinken, in dort ausliegenden Listen ihre Daten hinterlassen, sollen die Gesundheitsämter Infektionsketten leichter nachverfolgen können. Um im Falle eines infizierten Gastes die übrigen Leute zu warnen – und möglichst eine Massenverbreitung zu verhindern. Soweit zumindest die Theorie.

Doch in der Praxis ist der Nutzen dieser Gästelisten weniger klar. Zu dem Schluss kommt man jedenfalls, wenn man die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke liest. Darin räumt die Bundesregierung ein, dass sie selbst nicht wisse, wie wirksam Gästelisten tatsächlich sind. Die Antwort des Bundesgesundheitsministeriums liegt der taz vor.

Darin schreibt der Parlamentarische Staatssekretär Thomas Gebhart: „Die Bundesregierung hat keine konkreten Ergebnisse zur Auswertung von Gästelisten für die Kontaktnachverfolgung vor Ort durch die Gesundheitsämter.“ Dann verweist er auf die Zuständigkeit der Länder.

Tatsächlich handelt es sich hier primär um Ländersache. Gleichwohl stellt sich die Frage, warum die Bundesregierung über den Nutzen dieser Listen augenscheinlich keine Informationen hat. Über ein Instrument immerhin, das auch bei Bund-Länder-Treffen wiederholt Thema war – so wie Ende September, als man sich auf höhere Bußgelder bei Falschangaben geeinigt hatte. „Kein Kavaliersdelikt“, nannte das Kanzlerin Angela Merkel. Und eine Maßnahme, die durchaus in die Privatsphäre des Einzelnen eingreift.

Kritik an Wissenslücke

Auch Linkenpolitikerin Ulla Jelpke fragt sich das: „Die Bundesregierung darf sich hier nicht hinter dem formalen Hinweis auf die Länderzuständigkeit verstecken“, kritisiert sie. Wenn die Regierungen von Bund und Ländern alle paar Tage neue Regeln und Einschränkungen für die Bürger austüftelten, stünden sie auch in der Verantwortung, „diese Regeln auszuwerten“.

Jelpke sieht nur zwei Möglichkeiten, die der Regierung bleiben: „Entweder der Nutzen der Gästelisten ist nachzuweisen – dann kann man sie unter Beachtung des Datenschutzes auch beibehalten“, sagt sie. Andernfalls gehörten sie abgeschafft, da sie einen „sinnlosen und damit illegitimen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung“ darstellten.

Ungeachtet der Wissenslücke verteidigt die Bundesregierung gleichwohl die Nutzung der Daten für die Polizei zu anderen Zwecken. Derzeit plane sie nicht, „mit den Ländern zu erörtern, inwieweit diese Listen vom Zugriff der Polizei ausgenommen werden sollten“, heißt es in der Antwort.

Auch dies sieht Ulla Jelpke kritisch: In der Praxis bleibe offenbar nur noch der Wille übrig, „Polizei und Geheimdiensten weitere Daten über das Privatleben von Bürgerinnen und Bürgern zuzuschustern“, moniert sie und fordert, die Verwendung von Gästelisten nur bei klarer Zweckbindung zu erlauben.

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