Corona im Gefängnis: Handys wieder Schmuggelware

Die Gefangenen in Hamburger Haftanstalten mussten am Mittwoch wieder ihre Handys abgeben. Für manche bedeutet es den Abbruch der Sozialkontakte.

Mann hinter Gittern mit einem Telefon in der Hand

Ähnlich schwierig wie im Film Search Party: Telefonieren für Gefangene in der JVA Glaasmoor Foto: Everett Connection/Imago

HAMBURG taz | Die Besuchsrechte in den Hamburger Justizvollzugsanstalten sind nach wie vor eingeschränkt. Ein Mal pro Woche dürfen Gefangene für eine Stunde Besucher*innen empfangen, wenn sie vorher einen Antrag gestellt haben. Allerdings gelten strenge Hygieneregeln. Sie tragen eine Maske, müssen Abstand halten und eine Schutzwand verhindert Berührungen.

Während des Lockdowns durften gar keine Besucher*innen kommen, deswegen verteilte die Justizbehörde im April Handys an Gefängnisinsass*innen, um ihnen den Kontakt zu Freund*innen und Familie zu ermöglichen. Trotz steigender Infektionszahlen wurden die Handys am Mittwoch aber wieder eingesammelt.

Die Linke setzt sich nun dafür ein, dass Mobiltelefone noch bis Ende des Jahres in den Strafanstalten genutzt werden dürfen. Denn die sozialen Kontakte seien „ein unerlässlicher Bestandteil einer erfolgreichen Resozialisierung“, erklärt Cansu Özdemir, die justizpolitische Sprecherin der Links-Fraktion.

Hans Peter R. empfand es als „große Erleichterung“, sein Handy in der Strafanstalt nutzen zu dürfen. Er ist im offenen Vollzug der JVA Glasmoor. Gefangene im offenen Vollzug haben die Möglichkeit, außerhalb der Anstalt arbeiten zu gehen. In dieser Zeit dürfen sie ihr privates Handy benutzen. Kommen sie von der Arbeit zurück, wird das Handy eingeschlossen.

Insasse bangt um erneute Verlusterfahrung des Sohnes

Seit April durfte Hans Peter R. sein Telefon auch mit in den Haftraum nehmen und konnte nach Feierabend mit seiner Familie videochatten. „Mein dreijähriger Sohn hat eine Seh- und Hörstörung. Deswegen entwickelt er sich auch kognitiv verzögert“, sagt Hans Peter R. Als sein Vater in den Vollzug musste, habe das Kind schwere Verlustängste gehabt, die seine Lernentwicklung stärker einschränkt hätten.

„Mit dem Handy konnte ich meinen Sohn jeden Abend per Videochat anrufen, mit ihm Sprechübungen machen und ihm eine Gutenachtgeschichte erzählen“, sagt Hans Peter R. Sogar gemeinsame Abendessen mit der Familie waren in dieser Zeit möglich.

Dass er seinen Vater nun täglich sehen und hören konnte, half dem Sohn in seiner Entwicklung: „Der Kinderarzt und der Kindergarten meines Sohnes sagten, er würde im Moment große Fortschritte machen.“ Nun macht sich Hans Peter R. Sorgen, dass sein Sohn eine erneute Verlusterfahrung erleben muss.

„In der Besuchszeit am Samstag darf er mich nicht mal anfassen. Wie soll er denn verstehen, dass er nicht mit mir kuscheln darf?“ Deswegen verzichtet die Familie jetzt ganz auf Besuche.

Linkspartei gegen Abschaffung

Für Cansu Özdemir gibt es keinen Grund, die Handys wieder abzuschaffen: „Die bisherigen Erfahrungen mit der Mobilfunknutzung sind ausgesprochen gut.“ Es sei falsch, diese erfolgreiche Maßnahme nun überstürzt zu beenden. Bisher deute „alles darauf hin, dass es nicht zu nennenswerten Problemen bei der Nutzung der Mobiltelefone gekommen ist“.

Das bestätigt die Justizbehörde. „Durch die Ausgabe der Telefone sind keine zusätzlichen Probleme in der JVA Glasmoor entstanden“, sagt deren Sprecherin Marayke Frantzen.

Cansu Özdemir, die Linke

„Die bisherigen Erfahrungen mit der Mobilfunknutzung sind ausgesprochen gut. Es gibt überhaupt keinen Grund, diese erfolgreiche Maßnahme nun überstürzt zu beenden“

Ganz anders positioniert sich die CDU: „Handys gehören nicht in die Hände von Gefangenen“, sagt der justizpolitische Sprecher der Hamburger CDU-Fraktion, Richard Seelmaecker. Der Kontrollaufwand und die Missbrauchsgefahr seien zu hoch. Deswegen forderte die CDU schon Ende August, den Gefangenen die Telefone schnellstmöglich wieder abzunehmen.

Laut Auskunft des Senats auf eine Anfrage der Linken gab es „mehrere Tausend Kontrollen“ zur Nutzung der Telefone in den JVAs. Die Handys durften nur im Haftraum benutzt und nicht am Körper auf dem Hof getragen werden. Für Hans Peter R. ist die Angst, dass Gefangene aus ihrer Zelle illegale Geschäfte führen könnten oder ihren Ausbruch planten, gerade im offenen Vollzug unbegründet: „Alles, was wir nicht im Haftraum machen können, könnten wir ja im Freigang erledigen.“

Zwei Telefone für 30 Menschen

In der JVA haben im Normalfall auf einer Station etwa 30 Menschen Zugriff auf zwei Telefone. Laut Hans Peter R. sind die Apparate in seiner Abteilung in einem kleinen Raum ohne Fenster angebracht. Dort regelmäßig zu lüften, hält er für schwierig. Die Telefone könnten zu einem Corona-Hotspot werden. Abgesehen von dem gesundheitlichen Risiko sind Telefonate aus der JVA deutlich teurer. Bei einem Tarif von sieben Cent pro Minute müssten Gespräche auf das Nötigste reduziert werden.

Die Justizbehörde sieht dagegen keine gesundheitliche Gefahr. Die Belüftung erfolge über einen großen Stationsflurbereich und es werde Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt.

Hans Peter R. will sich damit nicht einfach abfinden. Er hat einen Antrag auf eine gerichtliche Entscheidung eingereicht. Aber bis der bearbeitet ist, muss R. nach der Arbeit sein Handy abgeben.

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