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Krankschreibung auch per Video

Arbeitnehmer, die krank geworden sind, müssen in der Regel alleine schon deshalb zum Arzt, um sich dort bescheinigen zu lassen, dass sie arbeitsunfähig sind. Angesichts Corona wäre es umso riskanter, eine Arztpraxis zu besuchen und sich dort womöglich bei anderen anzustecken. Die gute Nachricht: Künftig ist ein persönlicher Arztbesuch zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nicht mehr zwingend erforderlich, weil der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die bisherigen Regelungen der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie am 16. Juli geändert hat.

Die nunmehrige Neuregelung soll Kassenärzten erlauben, die Arbeitsunfähigkeit auch per Untersuchung in Form einer Videosprechstunde, also ohne persönlichen Besuch, zu attestieren. Nach den Angaben des G-BA ist jedoch Voraussetzung, dass der gesetzlich versicherte Arbeitnehmer in der Arztpraxis bekannt ist. Zudem muss das Krankheitsbild eine Diagnose per Videosprechstunde erlauben und darf die erstmalige Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nicht länger als eine Woche erfolgen. Verlängerungen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Video sollen nur erlaubt sein, wenn die erstmalige Feststellung der Arbeitsunfähigkeit qua persönlicher Untersuchung erfolgt ist.

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