Wegen Aussagen auf Twitter: NPD verklagt Stephan Weil

Niedersachsens Ministerpräsident hatte sich gegen die Anti-Journalisten-Demo der NPD ausgesprochen. Die Partei sieht sich in ihren Rechten verletzt.

Demonstranten mit Bannern und Plakaten auf einer Demonstration für die Pressefreiheit in Hannover im November 2019

Weil unterstützte die Demo gegen die NPD in Hannover Foto: Ole Spata/dpa

HANNOVER taz | Die Strategie hat sich die NPD von der AfD abgeguckt: In Niedersachsen strengt die rechtsextreme Partei ein Verfahren gegen Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) an, weil der sich auf Twitter gegen ihre Anti-Journalisten-Demo ausgesprochen hatte. Eine mündliche Verhandlung hat der Staatsgerichtshof in Bückeburg jetzt für den 9. September angesetzt.

Im November 2019 hatte die NPD in Hannover zur Demonstration gegen drei Journalisten aufgerufen, die regelmäßig über die rechte Szene berichten. Das hatte bundesweit für Empörung gesorgt und der nationalistischen Partei viel Aufmerksamkeit verschafft – obwohl sie letztlich nur 100 Demonstranten mobilisierte.

Zur Gegendemo kamen rund 7.000 Menschen, darunter auch Ministerpräsident Weil. Er hatte schon in den Tagen zuvor auf seinem Twitter-Kanal Aufrufe zur Gegendemo geteilt und das gerichtliche Hin und Her um ein mögliches Verbot der NPD-Demo kommentiert. Dadurch sieht sich nun die NPD in ihren Rechten verletzt.

Erst im Juni hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hätte ein Interview, in dem er die AfD als „staatszersetzend“ bezeichnet, nicht auf der Homepage des Ministeriums verlinken dürfen. Dies verstoße gegen das Neutralitätsgebot. Inhaltlich beanstandete es die Meinungsäußerung nicht.

Weil ist gelassen

Das Beispiel macht Schule: Gerade erst verurteilte das Verwaltungsgericht Gera auf Antrag von AfD-Rechtsaußen Björn Höcke den CDU-Oberbürgermeister von Altenburg, André Neumann, dazu, Twitter- und Facebook-Äußerungen zu löschen.

Stephan Weil ließ verlauten, er sehe dem Verfahren mit Gelassenheit entgegen: „Ich bin überzeugt davon, dass ich mich gegen eine solche Aktion einer vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich eingestuften Partei gegen die Pressefreiheit sehr deutlich äußern darf.“

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.