Corona-Auflagen in Berlin: Locker vorm Hocker

Der Senat erlaubt ab 2. Juni die Öffnung von Freiluftkinos, Muckibuden und Kneipen. Schon ab Samstag darf wieder richtig demonstriert werden.

Ein mann demonstriert vor seiner kneipe

Kann jetzt richtig groß demontrieren und auch wieder öffnen: Kneipier Norbert Raeder Foto: dpa

BERLIN taz | Der Sommer kann doch noch kommen, und mit ihm zieht ein Hauch von Berliner Kultur ein: Ab kommender Woche dürfen traditionelle Kneipen ohne Speiseangebot wieder öffnen – solange die BierfreundInnen mit Abstand am Tisch und nicht am Tresen sitzen. Auch Freiluftkinos sollen Filme zeigen können, ebenfalls ab 2. Juni. Open air darf es zudem Konzerte geben.

Für Kino wie Musik und auch Sportveranstaltungen im Freien gilt aber vorerst eine Obergrenze von 200 BesucherInnen, die Mitte Juni auf 500 steigt und Ende Juni auf 999. Das gab Innensenator Andreas Geisel (SPD) am Donnerstagabend nach einer langen Sondersitzung des rot-rot-grünen Senats bekannt.

Ab Dienstag wird zudem Pumpen im Fitnessstudio wieder möglich sein – mal sehen, wie die Kondition der BesucherInnen nach zweieinhalb Monaten Schließung noch ist. Allerdings gilt hier, wie auch ab 2. Juni in Tanz- und Sportschulen, eine besondere Abstandsregelung von 3 Metern. Umkleiden und WCs dürfen genutzt werden, Duschen jedoch nicht.

Schließlich beendet Berlin endlich die drastischen Einschränkungen beim Grundrecht auf Versammlungsfreiheit: Für Demonstrationen gilt schon ab diesem Samstag keine Begrenzung der TeilnehmerInnenzahl mehr. Derzeit sind öffentliche Versammlungen im Freien wegen der Pandemie auf 100 Personen begrenzt – eine in der Praxis jedoch kaum seriös zu kontrollierende Beschränkung. Mit deren Aufhebung reagiert der Senat auch auf massive Kritik aus den Regierungsfraktionen: Der Rechtsausschuss hatte sich vor zehn Tagen einstimmig für ein sofortiges Ende der Grundrechtseinschränkungen ausgesprochen. Die Aufhebung der Beschränkungen betrifft auch religiöse Veranstaltungen unter freiem Himmel.

Bei allen Lockerungen gilt weiterhin ein Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern sowie die Einhaltung von Hygieneregeln. Wer nun angesichts der neuen Vorgaben auf die Rückkehr zur echten Berliner Großstadtstadtatmosphäre hofft, wird enttäuscht sein: Großveranstaltungen bleiben weiterhin bis zum 31. August untersagt. Clubs müssen bis auf weiteres geschlossen bleiben, genauso wie Theater. Kinos können hingegen ab 30. Juni auch wieder Filme drinnen zeigen.

Generell gilt weiterhin, dass sich lediglich Mitglieder von zwei Haushalten treffen können; allerdings können bis zu fünf Menschen zusammen kommen. Private Feiern aus zwingendem Grund – Hochzeiten, Taufen, Trauerfälle – dürfen von bis zu 50 Menschen besucht werden. Die neue Verordnung ist ab 30. Mai gültig und befristet bis 4. Juli.

In 24 Berliner Schulen sollen zwölf Monate lang Corona-Tests durchgeführt werden. Geplant sei, Schüler aus 48 Klassen zu untersuchen, sagte Bildungsstaatssekretärin Beate Stoffers am Donnerstag im Bildungsausschuss des Abgeordnetenhauses. Details der mit der Charité geplanten Langzeitstudie müssten aber noch geklärt werden, sagte ein Pressesprecher der Senatsverwaltung. Es gebe zudem Überlegungen, alle Lehrer an 24 Schulen vor und nach den Sommerferien zu testen. (dpa)

Geisel mahnte die BerlinerInnen trotz der Erleichterungen: „Schützen Sie sich, schützen Sie andere.“ Sollten die Infektionszahlen wieder steigen, müssten Maßnahmen zurück genommen werden. „Ich betone, das ist nicht ausgeschlossen“, sagte Geisel und verwies auf gestiegene Zahlen in Südkorea.

Der Senat habe zudem den Bußgeldkatalog überarbeitet, erklärte der Innensenator. Einzelne Regelungen waren Anfang der Woche vom Verfassungsgericht wegen Unklarheit gekippt worden.

Insbesondere Kneipen und Freiluftkinos hatten zuletzt darauf gedrängt, doch noch in dieser langsam heiß laufenden Saison aufmachen zu können. Viele InhaberInnen von Kneipen fühlten sich vom Senat benachteiligt, weil Restaurants und Cafès mit Speiseangebot dies bereits Mitte Mai erlaubt wurde.

BetreiberInnen von Openairkinos hatten mangels Unterstützung selbst Konzepte für einen verspäteten Saisonstart entworfen. „Das Kino im Park Friedrichshain könnten wir sofort öffnen, weil wir es schon umgebaut haben entsprechend der Auflagen, die wir erwarten“, hatte Arne Höhne vor wenigen Tagen der taz gesagt. Das Kino kann nun statt der üblichen 1.700 lediglich 400 Plätze anbieten. Zugleich hatte Höhne den Senat kritisiert, weil dieser nicht zu Gesprächen über Konzepte bereit war: „Es ist schon sehr unangenehm, dass niemand mit uns direkt gesprochen hat.“

Ob das Freiluftkino Friedrichshain angesichts der Beschränkung auf 200 BesucherInnen überhaupt öffnet und wirtschaftlich betrieben werden kann, blieb am Donnerstagabend offen. Ab 16. Juni steigt die Begrenzung auf 500, ab 30. Juni schließlich auf 999 TeilnehmerInnen.

Was Kitas und Schulen angeht, drängt der Senat auf eine schnellere Rückkehr zum Normalbetrieb. Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) soll dafür in der nächsten Senatssitzung am 9. Juni ein Konzept vorlegen. Für die Schulen werde das vorerst wenig bringen, da am 24. Juni die Ferien beginnen, gab Geisel zu. „Wir wollen aber nach den Sommerferien umfassender und schneller als bisher gedacht einen Normalbetrieb zulassen.“

menschen sitzen in einem Openairkino vor einer Leinwand

Licht am Horizont: Freiluftkinos wie hier im Friedrichshain dürfen ab 2. Juni öffnen Foto: dpa

Auch in Brandenburg wurden die Regeln gelockert – schon ein paar Tage früher als in Berlin. Seit diesem Donnerstag gilt zum Beispiel, dass Menschen in etwas größeren Gruppen in der Öffentlichkeit unterwegs sein dürfen. Der Aufenthalt ist mit bis zu zehn Menschen oder maximal zwei Haushalten erlaubt, vorher waren nur bis zu zwei Haushalte möglich. Die neue Regel gilt ebenso für Treffen in Wohnungen.

Auch das Trainieren im Fitnessstudio und in der Sporthalle, das Tanzen in Tanzschulen sowie der Besuch von Freizeitparks und Spielhallen sind im Berliner Umland bereits jetzt schon wieder möglich. Bei Demonstrationen hinkt Brandenburg indes hinterher: Hier sind im Freien Proteste mit bis zu 150 statt 50 Menschen erlaubt. Große private Feste wie Hochzeiten können mit maximal 50 Menschen drinnen oder draußen gefeiert werden.

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