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Angesteckt im Krankenhaus

Eine Senatsantwort offenbart, dass es mehr Covid19-Ausbrüche in Kliniken gab, als bisher bekannt

In welchen Krankenhäusern die Ausbrüche stattfanden, wird nicht beantwortet

Von Marthe Ruddat

In Hamburger Krankenhäusern hat es 13 nosokomiale Ausbrüche von Covid-19 gegeben. Dabei wurden 70 Patient*innen und 91 Mitarbeiter*innen der Kliniken positiv auf das Virus getestet. Das geht aus einer Antwort des Senats an den Abgeordneten ­Deniz Celik (Die Linke) hervor.

Nosokomiale Infektionen sind solche, die im Zusammenhang mit einer medizinischen Maßnahme stehen, wenn sich also jemand im Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung angesteckt hat. Von Ausbrüchen wird laut Gesundheitsbehörde bei mindestens zwei nosokomialen Infektionen gesprochen, bei denen „ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird“.

In welchen Krankenhäusern die Ausbrüche stattfanden, beantwortet der Senat nicht. Die Zahlen orientieren sich an den bei den Gesundheitsämtern der Bezirke gemeldeten Ausbrüchen. Insgesamt wurden 145 infizierte Krankenhausmitarbeiter*innen gemeldet.

Celik kritisiert, dass der Senat die Ausbrüche nicht von sich aus öffentlich macht und die Namen der Krankenhäuser nicht nennt. „Ich finde, das ist eine sehr intransparente Informationspolitik“, sagt er. Die Menschen wollten wissen, was in den Krankenhäusern passiere. „Viele sind verängstigt und gehen nicht ins Krankenhaus“, sagt er. „Transparenz könnte da helfen.“

Tatsächlich hatten sich in den letzten Wochen mehrere Ärzt*innen an die Öffentlichkeit gewandt, weil die Notaufnahmen deutlich leerer seien als sonst und die Mediziner*innen die Befürchtung hatten, dass Menschen trotz schwerer Erkrankung nicht ins Krankenhaus gehen – aus Angst sich anzustecken (taz berichtete).

Aus der Gesundheitsbehörde heißt es auf taz-Anfrage, nosokomiale Infektionen würden den Gesundheitsämtern gemeldet. Informationen über einzelne Ausbruchsgeschehen mit geringen Fallzahlen seien der Behörde gegenüber aber nicht meldepflichtig. Bei größeren Ausbrüchen seien die Gesundheitsämter angehalten, die Behörde zu informieren. Die Namen der betroffenen Kliniken könnten wegen der Amtsverschwiegenheitspflicht nicht genannt werden. Die Häuser müssten selbst entscheiden, ob sie die Öffentlichkeit informieren.

Ein Ausbruch in der Krebsabteilung des Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) wurde durch einen Bericht des Spiegels öffentlich, ebenso Fälle infizierter Patient*innen und Mitarbeiter*innen in der Asklepios-Klinik Harburg. In der Senatsantwort tauchen die Harburger Fälle nicht auf, weil es sich nicht um ein nosokomiales Ausbruchsgeschehen gehandelt habe.

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