: Akelius fragt Mieter nach Corona
Der Immobilienkonzern fordert Mieter*innen auf, ihre Quarantäne zu melden – ohne Rechtsgrundlage
Von Sarah Zaheer
„Wenn Ihnen von Ihrer Gesundheitsbehörde geraten wurde, sich selbst in Quarantäne zu begeben, informieren Sie uns bitte darüber“, heißt es in dem Schreiben, das das Immobilienunternehmen Akelius an seine 3.600 Wohnungsmieter*innen versandt hat. Ein Mieter aus Winterhude, der „keinen Ärger“ haben möchte und daher darum bittet, seinen Namen nicht zu veröffentlichen, ist empört. Er wohnt seit zehn Jahren in einer Akelius-Wohnung und fürchtet nun, dass der schwedische Konzern gegen den Datenschutz verstößt.
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte sieht die Befragung in Hinblick auf die Datenschutz-Grundverordnung „kritisch“. Solche Informationen „stellen besonders geschützte personenbezogene Gesundheitsdaten dar“, deren Verarbeitung „grundsätzlich unzulässig“ sei. Das Infektionsschutzgesetz sehe in diesem Fall keine Auskunftspflicht vor. Mieter*innen könnten nur freiwillig Auskunft geben.
Der Mieterverein zu Hamburg lehnt die Aufforderung ebenfalls ab. „Mieter sind nicht verpflichtet, über eine mögliche Infizierung zu informieren“, betont Geschäftsführer Sigmund Chychla. Eine mögliche Stigmatisierung einzelner Mieter*innen müsse verhindert werden.
Akelius begründet sein Informationsinteresse in dem Schreiben damit, dass man so von „Vor-Ort-Terminen“ absehen könne. Auf taz-Anfrage teilt die Firma mit, dass Vor-Ort-Termine „generell nicht ohne Ankündigung“ stattfinden würden. Man wolle aber „Dienstleister und Mitarbeiter schützen“. „Jegliche Datenschutzregelungen“ würden bei der Erfassung der Gesundheitsdaten eingehalten werden. Diese behandele man „vertraulich“.
In dem Schreiben an die Mieter*innen kündigt Akelius zudem an, dass „laufende Wohnungssanierungen bis auf weiteres fortgesetzt werden“. Dies kritisiert der Mieter, der sich an die taz gewandt hat, da sich dadurch ständig fremde Menschen im Haus bewegten. Er fordert, dass Akelius Mieter*innen stärker schützt.
Die Hamburger Allgemeinverfügung schließt Handwerker*innen nicht mit ein. Solange notwendige Arbeiten mit Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt werden, könnten Mieter*innen nicht dagegen vorgehen, bestätigt Siegmund Chychla vom Mieterverein zu Hamburg. Wenn es zu Begegnungen mit Handwerker*innen vor Ort kommen sollte und eine begründete Gefahr davon ausgehe, müsse im Notfall die Polizei klären, ob die Arbeiten weiter zulässig seien.
Der börsennotierte Konzern Akelius ist einer der größten privaten Wohnungsanbieter in Hamburg und fällt immer wieder durch überdurchschnittlich hohe Mietpreise auf. Derzeit bietet er etwa eine 36-Quadratmeter-Wohnung in St. Georg für 867 Euro Nettokaltmiete an, gut 24 Euro pro Quadratmeter. Das ist fast dreimal so viel wie der entsprechende Durchschnittswert laut aktuellem Mietenspiegel.
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