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Bußgeldkatalog des Berliner SenatsStreit um Lockerungsübungen

Bußgeldkatalog für Coronasünder ist beschlossen, Beschränkungen wie die Ausweispflicht wurden aufgehoben. Kritik daran kommt von der Polizei.

Niemand sonst zu sehen. Da ist die Abstandsregel allemal eingehalten Foto: dpa

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die rot-rot-grüne Landesregierung wegen ihrer Coronapolitik massiv angegriffen. „Der Berliner Senat hat mit den gestrigen Beschlüssen jegliche Verantwortung von sich geschoben“, erklärte GdP-Landesvize Stephan Kelm am Freitagmorgen. Inbesondere der Wegfall der Ausweispflicht verärgert die Gewerkschaft. Man könne nun nur noch „im zeitaufwendigen Verwaltungsakt nachweisen, dass Personen nicht aus dem gleichen Haushalt stammen oder familiär verbunden sind“. Zuletzt hatte sich die GdP vehement für die Schließung von Parks ausgesprochen,

Mit ihren Vorwürfen reagiert die Berliner GdP auf den Bußgeldkatalog, der am Donnerstagabend beschlossen wurde. Gleichzeitig wurden die Ausgangsbeschränkungen für Berlin, die am Sonntag ausgelaufen wären, vorerst bis zum 19. April verlängert. Das ist der letzte Tag der Osterferien.

Der Bußgeldkatalog sieht vor, dass 25 bis 500 Euro zahlen muss, wer gegen das Gebot, eineinhalb Meter Abstand zu halten, verstößt. Viel teurer kann es für illegal geöffnete Restaurants oder Geschäfte werden. Für sie sind Bußgelder von bis zu 10.000 Euro möglich.

Es gebe keinen Grund, die bestehende Gefährdung durch das Coronavirus zu unterschätzen oder gar falsche Signale für „allgemeine Lockerungen“ auszusenden, hieß es aus dem Senat. „Gleichzeitig machen wir den Berlinern ihren Alltag nicht noch schwerer.“

Ähnlich äußerte sich am Freitag Innensenator Andreas Geisel (SPD). Bußgelder gebe es nur „für die hartnäckigen Verweigerer, für jene, die Widerstand leisten, und jene, die glauben, sich nicht an Regeln halten zu müssen“. Die Polizei werde hier mit Augenmaß vorgehen.

Auch sitzen darf man wieder länger

Zu den Lockerungen, die der Senat mit dem Bußgeldkatalog beschlossen hat, gehört auch der Wegfall der Ausweispflicht. Mit dieser sollten Gruppen von mehr als zwei Menschen in der Öffentlichkeit nachweisen, dass sie im selben Haushalt wohnen – etwa in einer Wohngemeinschaft. Familienmitglieder müssen aber auch ohne Ausweispflicht für Polizei oder Ordnungsamt glaubhaft machen können, dass sie in einem Haushalt leben. Sachsen-Anhalt hat die Ausweispflicht ebenfalls wieder abgeschafft.

Ebenfalls abgeschafft wurde das Verbot, längere Zeit auf Parkbänken zu sitzen oder sich auf einer Decke in einem Park niederzulassen. Allerdings muss in diesem Fall der Mindestabstand eingehalten werden. Wer sich im Park hinsetzt, muss einen Abstand von fünf Metern wahren. „Das gehört zur gelebten Realität und ist damit in Ordnung“, hieß es vom grünen Regierungspartner. Grillen hingegen ist verboten.

Auch sind künftig in Parks Zugangsbeschränkungen zur Vermeidung von Überfüllung möglich. Ob ein Park wegen Überfüllung geschlossen wird, entscheidet das Ordnungsamt oder die Polizei, sagte am Freitag der Sprecher der Innenverwaltung, Martin Pallgen, der taz. „Das ist dann der Fall, wenn der Mindestabstand nicht mehr eingehalten werden kann.“ Vor allem kleine Parks könnten davon betroffen sein. Am Sonntag soll das Thermometer wieder auf 16 Grad klettern.

Verschärft wurden die Regeln dagegen für Flugreisende. Wer in Tegel aus dem Ausland kommend landet, muss 14 Tage in Quarantäne.

Innensenator Geisel geht davon aus, dass die Abstandsregelungen noch lange gelten könnten. „Das geht nicht endlos. Aber es wäre jetzt nicht seriös, zu sagen, am 19. April ist alles zu Ende“, sagte Geisel am Freitag im Inforadio des rbb. „Wir werden uns darauf einstellen müssen, dass wir zwar diesen Lockdown im Laufe des April, Mai dann sicherlich lockern müssen“, so Geisel. „Aber die Beschränkungen, Abstandsregelungen, die Veränderung unserer Lebensgewohnheiten – ich fürchte, das wird uns das ganze Jahr über begleiten.“

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2 Kommentare

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  • Die Gewerkschaft der Polizei ist nicht „die“ Polizei und kann für diese auch nicht stellvertretend sprechen. Vielleicht berücksichtigt die taz dies auch in ihrer ZwischenÜberschrift, wo es heißt, Kritik käme von „der Polizei“.

  • Vielleicht wäre es mal an der Zeit der GdP die Gemeinnützigkeit abzuerkennen. Aus vergangenen Gerichtsurteilen hatte ich entnommen, dass sich eindeutige politische Positionen und Gemeinnützigkeit nicht besonders gut vertragen. Aber das gilt bestimmt nur für linke politische Positionen und nicht für Blockwarte bei der Arbeitsbeschaffung.