Abgeordnetenhaus zur Bucht: Viele Worte ändern nichts

Die Rummelsburger Bucht ist am Donnerstag Thema im Parlament. Die Koalition macht schon vorher klar: Am Bebauungsbeschluss ist nichts mehr zu ändern.

Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linkspartei) will künftig Planungsziele überprüfen Foto: dpa

BERLIN taz | 28.000 gültige Unterschriften bei einer Volksinitiative haben dafür gesorgt, dass das Streitthema „Rummelsburger Bucht“ es an diesem Donnerstag in die Plenarssitzung ins Abgeordnetenhaus schafft. Einen Stopp des Bebauungsvorhabens, wie ihn die Initiative fordert, wird es dennoch nicht geben. Darauf hatte sich die rot-rot-grüne Koalition bereits am Mittwoch im Stadtentwicklungsausschuss festgelegt.

„Der Beschluss des Bebauungsplans ist rechtlich bindend, und daran wird sich auch nichts ändern lassen“, sagte die baupolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Iris Spranger. Auch Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linkspartei) sah keine Chance, den in die 90-er Jahre zurück reichenden Planungsprozess zu kippen, dem die Lichterberger Bezirksverordnetenversammlung zugestimmt hatte. Die Senatorin regte für die Zukunft eine regelmäßige Zielkontrolle bei langwierigen Planungen an. An der Rummelburger Bucht war es in der vergangenen Woche zu Rodungsarbeiten, Baumbesetzungen und einem Polizeieinsatz gekommen.

Die Volksinitiative „Eine Bucht für Alle“ hatte den Senat aufgefordert, binnen zwölf Monaten eine Neu-Planung auf den Weg zu bringen, bei der das Gemeinwohl den Vorrang vor Privatinteressen hat. Der Bebauungsplan XVII-4 „Ostkreuz“ müsse bis zu einer Klärung der Änderungen gestoppt werden. Zudem sollten alle bebauten und unbebauten Flächen im Bereich des Bebauungsplans in Landeseigentum bleiben oder übergehen.

Die Koalition antwortet darauf mit einem Antrag, den sie am Donnerstag im Parlament beschließen will. Darin heißt es: „Wir erkennen an, dass die vor Jahrzehnten formulierten Planungsziele den heutigen Interessen Berlins zum Teil widersprechen.“ Aber der Bebauungsplan sei eben rechtlich bindend, Änderungen wären mit Schäden für das Land Berlin verbunden. Konkret: erhebliche Zeitverzögerung, und erhebliche Schadenersatzansprüche. Außerdem verweist die Koalition darauf, dass die betroffenen Grundstücke aus baurechtlichen Gründen nicht dauerhaft in Landeseigentum sein dürften.

Kein Anspruch auf Dauernutzung

Im Stadtentwicklungsausschuss betonten mehrere Rednerinnen und Redner, dass sich aus einer Zwischennutzung des Geländes in den vergangenen Jahren kein Anspruch auf eine Dauernutzung ergebe. In dem Antrag von SPD, Linkspartei und Grünen heißt es allerdings auch, man sehe die privaten Eigentümer „in der Pflicht, für eine Ersatzfläche für die Rummelsburger Bucht und für Ersatzwohnraum für die langjährigen Bewohner*innen der beiden Altbauten an der Hauptstraße sowie der dahinter liegenden Wagenplätze zu sorgen.“

In der Diskussion im Ausschuss offenbarten sich zugleich Konflikte innerhalb der Koalition. Die SPD-Abgeordnete Spranger sagte, sie müsse widersprechen, wenn Koalitionskolleginnen von „zweifelhaften Projekten“ sprächen. „Das würde ich nicht sagen“, sagte Spranger.

Der Vorschlag von Senatorin Lompscher wiederum, gerade bei langwierigen Planungen immer mal wieder die Planungsziele zu überprüfen, stieß auch bei Oppositionsabgeordneten auf Zustimmung. CDU-Stadtentwicklungsexperte Stefan Evers sprach sich zudem dafür aus, auf Bundesebene auf eine Befristung von Planungsrecht zu drängen – was bedeuten würde, dass eine Planung verfällt, wenn auf dem Grundstück nicht binnen einer bestimmten Zeitspanne gebaut wird. Das hätte eine Entwicklung wie in der Rummelburger Bucht verhindern können.

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